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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2025/9046-62

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

Kurzbeschreibung: 

Auf Grund der stetig wachsenden Aufgaben und des zugehörigen Personalstandes plant das Polizeipräsidium Oberfranken einen Neubau des Dienstgebäudes für die Polizeiinspektion Bamberg Land um die beengten Verhältnisse in der Schildstraße zu entzerren.

 

 Größe des Bauvorhabens:

 Breite: 64,20 Länge: 84,70  19,00      

 

         bereits ausgeführt:   ja    nein

  Antragseingang:  14.05.2025

          vollständig:  

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

 

  Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes/ Baulinienplan - Nr.: 344 C

  rechtsverbindlich seit: 24.08.2001

 Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO): Gewerbegebiet (§8 BauNVO)

 

 vorgesehene Abweichung:

  1. Art der baulichen Nutzung
  2. Überschreitung der Höhenbegrenzung

 

 Begründung:

  1. Die vorgesehene Nutzung mit Raumprogramm ist auf den Flurstücke flächendeckend verdichtet. Das Raumprogramm der Landespolizei lässt dabei mit den benannten Bauteilen keinen weiteren Spielraum zu.

 

  1. Der Stadtgestaltungsbeirat würdigte die Planung eines "Südlichen Hochpunktes als markantes Gestaltungselement" des Stadteinganges positiv. Dies wird mit dem Aufsatz des Dienstgebäudes, mit attraktiver Nutzung als Besprechungsraum, erreicht. Dabei weist die Oberkante Attika des Vollgeschosses eine Höhe von 15,22 m und des Aufsatzes von 18,60 m auf. Die Oberkante des nördlich verorteten PE-Zentrums (Polizeiliches Einsatztrainingszentrum mit Raumschießanlage) liegt hingegen bei 14,80 m.

 

Die im B-Plan dargestellte Freileitungstrasse, die die Höhenbeschränkung des B-Plans auf 9 m begründete, wurde zwischenzeitlich aufgegeben und zurückgebaut. Aufgrund dieser Änderungen ist die Grundlage für die festgesetzte Höhenbeschränkung nicht mehr gegeben.

 

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

 Nachbarzustimmung:  ja:     nein:            nicht erforderlich

 

 

 Kfz – Stellplätze:

 erforderlich: 116 anrechenbar: 0 nachzuweisen: 116

 Nachweis auf Baugrundstück: 116  Nachbargrundstück: 0

 Ablösung der Stellplatzpflicht: 0

 

Fahrradabstellplätze:

 erforderlich: 38 anrechenbar: 0         nachzuweisen: 38

 Nachweis auf Baugrundstück: 38

 

 Barrierefreiheit:  nicht erforderlich   nachgewiesen

 

 Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

 

 Besonderheiten:

Grünordnung

Festsetzungen hinsichtlich Fassaden- und Dachbegrünung sind zu beachten.

Weiterhin sind die Festsetzungen hinsichtlich des Erhaltungsgebots für Einzelbäume und weitere Pflanzgebote vor allem in unmittelbarer Nähe zur Bahnlinie zu beachten.

Stellplätze und Zufahrten sind, soweit es die Art der baulichen Nutzung zulässt, mit wasserdurchlässigen Belägen zu befestigen. 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

Die Vollsitzung des Stadtrates stimmt dem Verfahren nach Art. 73 BayBO zu.

 

 

 

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

x

1.

Keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:   Personalkosten:   Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

Stellungnahme des Finanzreferats:

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Verteiler:

 

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Anlagen

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