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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2023/6268-45

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Mit diesem Sitzungsvortrag legt das Kulturamt den Jahresbericht zur Kulturförderung 2022 vor (Anlage 1).

Die Aufstellung ist eine Übersicht über die zugesagten Zuweisungen an Künstlerinnen und Künstler bzw. Vereine, Verbände und Gruppierungen, die im vergangenen Jahr als institutionelle Förderung, Projektförderung, Raumkostenförderung, Sonderförderung oder aus Mitteln der Stiftung Weltkulturerbe Bamberg bewilligt wurden. Die beigefügten Diagramme zeigen u.a. die Verteilung der Zuweisungen auf die einzelnen Förderarten (s.o.) und auf die einzelnen Kultursparten.

2022 wurden neben 27 Anträgen auf institutionelle Förderung auch 31 Anträge auf Projektförderung gestellt und bewilligt. Damit die Veranstalter:innen in dieser für Kulturschaffende schwierigen Zeit finanzielle Planungssicherheit haben, wurden auch bereits Förderanträge für Veranstaltungen im Jahr 2023 genehmigt. Für diese Projektfördermittel wurde der Übertrag in das laufende Haushaltsjahr 2023 beantragt. Die Auszahlung erfolgt nach Bereitstellung der Mittel sowie Vorlage und Prüfung der Verwendungsnachweise.

Außerdem wurden im vergangenen Jahr über die Unterstützungsfonds – verwaltet durch das Amt für Bürgerbeteiligung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in Abstimmung mit Ref. 4 – ebenfalls wieder kulturelle Projekte mit Zuweisungen in Höhe von insgesamt 39.180,00 € unterstützt (s. Anlage 2).

Mit diesem Sitzungsvortrag werden auch die Fördervorschläge der Verwaltung für die institutionelle Förderung 2023 zur Entscheidung vorgelegt. Die Einzelaufstellung der geplanten Zuweisungen ist der Anlage 3 zu entnehmen. Die Bewilligungen erfolgen nach der Genehmigung durch den Kultursenat, vorbehaltlich der endgültigen Bereitstellung der Haushaltsmittel bei der Haushaltsstelle 30000.70000 (Globalbetrag Kultur).

Bei der Beantragung der institutionellen Förderung haben einige Antragsteller auch erhöhte Mietkosten für die genutzten Räume im Finanzplan geltend gemacht.


Bei den Vorschlägen für die Förderung 2023 hat das Kulturamt dies nicht berücksichtigen können, da bei einem gleichbleibenden Haushaltsansatz für den Globalbetrag Kultur von 305.000 € und Gleichbehandlung aller Antragsteller der vorgesehene/verbleibende Betrag für Projektförderungen weitaus geringer ausgefallen wäre. Gerade neue innovative Maßnahmen sollten jedoch – gerade nach der Corona-Pandemie – eine Chance bekommen, sich durch eine Anschubfinanzierung in Bamberg präsentieren und etablieren zu können. Außerdem wird vorgeschlagen, die Raumkostenförderung für den Musikverein Bamberg künftig auf maximal 15.000 € zu deckeln (daneben erhält der Verein unverändert eine Förderung für die Jahresarbeit/Konzerte (im Jahr 2023 14.000 €).

Eine Übersicht über die Finanzplanung 2023 zum Globalbetrag ist der Anlage 4 zu entnehmen.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Vom Sitzungsvortrag und dem Kulturförderbericht 2022 wird Kenntnis genommen.

 

  1. Die vorgeschlagenen institutionellen Förderungen 2023 und die Finanzplanung 2023 werden der Anlage 2 und Anlage 4 entsprechend genehmigt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

x

2.

Kosten in Höhe von 305.000 €, für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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