Beschlussvorlage - VO/2025/8840-30
Grunddaten
- Betreff:
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Ernennung des Wahlleiters und seines Stellvertreters für die Kommunalwahl am 08. März 2026
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 30 Ordnungsamt
- Referent:in:
- Oberbürgermeister Andreas Starke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtrat der Stadt Bamberg
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Entscheidung
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Jun 25, 2025
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I. Sitzungsvortrag:
Die nächsten Kommunalwahlen finden in Bayern am 08. März 2026 statt.
Gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) ist die Berufung einer Wahlleitung und einer Stellvertretung für dieses Amt erforderlich.
Berufen durch den Stadtrat werden können für das Amt der Wahlleitung für die Kommunalwahlen der Oberbürgermeister, weitere Bürgermeister, die weiteren Stellvertreter, ein sonstiges Stadtratsmitglied oder eine Person aus dem Kreis der städtischen Bediensteten.
Unvereinbar mit dem Amt des Wahlleiters sowie dessen Stellvertreters sind gem. Art. 5 Abs. 1 Satz 4 GLKrWG:
Es kann nicht berufen werden, wer bei der Wahl zum ersten Bürgermeister oder zum Stadtrat mit seinem Einverständnis als sich bewerbende Person aufgestellt worden ist, für diese Wahlen eine Aufstellungsversammlung geleitet hat oder bei diesen Wahlen Beauftragter für den Wahlvorschlag oder dessen Stellvertretung ist.
Seitens der Verwaltung, in Anlehnung an die bisherige Praxis vergangener Kommunalwahlen, wird vorgeschlagen Herrn Berufsmäßigen Stadtrat Christian Hinterstein, Referent für öffentliche Sicherheit, Recht und Ordnung und mithin zuständiger Referent für die Durchführung der Wahlen, zum Gemeindewahlleiter zu berufen.
Als sein Stellvertreter wird Herr Verwaltungsrat Michael Emmerling, Amtsleiter des Ordnungsamtes der Stadt Bamberg, vorgeschlagen.
II. Beschlussvorschlag
- Der Stadtrat nimmt den Sitzungsvortrag zur Kenntnis.
- Herr Berufsmäßiger Stadtrat Christian Hinterstein wird zum Gemeindewahlleiter für die Kommunalwahl 2026 in der Stadt Bamberg bestellt.
- Herr Verwaltungsrat Michael Emmerling wird für die Kommunalwahl 2026 zum stellvertretenden Gemeindewahlleiter bestellt.
III. Finanzielle Auswirkungen
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
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X |
1. |
Keine Kosten |
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2. |
Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
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3. |
Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
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4. |
Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferats:
