Berichtsvorlage - VO/2022/5693-4ZWB
Grunddaten
- Betreff:
-
3. Zyklus der Periodischen Berichterstattung für das UNESCO-Welterbe in Europa und Nordamerika
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- 4 Zentrum Welterbe
- Referent:in:
- Ulrike Siebenhaar
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kultursenat
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Kenntnisnahme
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Nov 17, 2022
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I. Sitzungsvortrag:
Vorbemerkung
Die Pflicht zur periodischen Berichterstattung über die Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens, zum Erhaltungszustand der eingetragenen Welterbestätten und zur Aktualisierung von Informationen ergibt sich aus Artikel 29 der UNESCO-Welterbekonvention in Verbindung mit Kapitel V der Richtlinien zur Umsetzung der UNESCO-Welterbekonvention.
Das Welterbe-Komitee verfolgt bei der periodischen Berichterstattung einen gebietsweisen Ansatz, um die regionale Zusammenarbeit zu fördern und auf die besonderen Merkmale der einzelnen Erdteile eingehen zu können. Deutschland zählt zur Region ‚Europa und Nordamerika'.
Bei der periodischen Berichterstattung ist ein standardisierter, umfangreicher Fragenkatalog zu bearbeiten. Dieser besteht aus zwei Teilen: Teil I ist der nationale Bericht, der vom zuständigen Ministerium ausgefüllt wird. Teil II bezieht sich auf die jeweiligen Welterbestätten und wird von den zuständigen Welterbemanager:innen ausgefüllt.
Berichterstattung über das Welterbe "Altstadt von Bamberg"
2006 hat Bamberg den ersten Zyklus der Periodischen Berichterstattung durchlaufen. 2013 hat Bamberg den zweiten Zyklus der Periodischen Berichterstattung durchlaufen. Der dritte Zyklus der Periodischen Berichterstattung in der Region Europa und Nordamerika beginnt im September 2022 und endet im Juni 2023. Um das komplexe Prozedere der Periodischen Berichterstattung vorzustellen, findet pro Zyklus eine Auftaktveranstaltung im Auswärtigen Amt statt. Mit dem aktuellen Wechsel der Bundesbeauftragten für UNESCO-Welterbe steht der Termin für diese Auftaktveranstaltung für Deutschland noch nicht fest.
Die Berichterstattung bezieht sich nicht nur auf den Erhaltungszustand der Welterbestätten sondern auch auf
" Synergien mit anderen Übereinkommen und Programmen, durch die das Welterbe geschützt ist,
" juristische Schutzinstrumente
" finanzielle und personelle Ausstattung des Welterbemanagements
" relevante Forschungsprojekte
" Welterbevermittlung
" Besuchermanagement
" Risikomanagement
" Monitoring
" bewährte Praktiken bei der Umsetzung der Welterbekonvention
Der Fragebogen zur Periodischen Berichterstattung für den dritten Zyklus bezieht sich auf die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen. Dazu wurden Schlüsselfragen formuliert, die auf den Beitrag der Welterbestätte zu ökologischer, wirtschaftlicher und sozialer Nachhaltigkeit sowie zur Förderung von Frieden und Sicherheit abzielen.
Die regionalen Abschlussberichte, die vom Welterbezentrum zusammen mit den National Focal Points erstellt und dem Welterbe-Komitee vorgelegt werden, sind eine aufschlussreiche Informationsquelle darüber, wie das Welterbe in den unterschiedlichen Regionen geschützt wird und welchen Trends und Herausforderungen (wirtschaftlich, konfliktbezogen, klimatisch, soziologisch etc.) die Stätten gegenüberstehen.
Die regionalen Abschlussberichte bilden die Grundlage für maßgeschneiderte Aktionspläne auf nationaler und regionaler Ebene, die auf die jeweiligen Bedürfnisse, Herausforderungen, Bedrohungen, Stärken und Möglichkeiten eingehen.
Am 30. November 2022 lädt das Zentrum Welterbe Bamberg zu einer digitalen Veranstaltung mit dem Titel "Altstadt von Bamberg: Wie steht's um unser Welterbe?" ein, um mit Bürger:innen über den Erhaltungszustand ihres Welterbe und die Faktoren, die einen Einfluss darauf haben, zu sprechen. Die Ergebnisse dieses Gespräches werden auch in den Berichtserstattungsprozess einfließen.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
X | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates:
