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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2023/7432-492

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Im Rahmen des Termins vom 15. Februar 2023 zum Thema „MTV Sportpark“ informierte der MTV 1882 Bamberg e.V. das Amt für Bildung, Schulen und Sport/ SG Sport, dass beabsichtigt wird, auf dem eigenen Gelände sogenannte Padel Courts zu installieren.

 

Gleichzeitig beantragte der Verein für die genannte Investitionsmaßnahme die Gewährung eines Zuschusses im Rahmen der Fördermöglichkeiten der Stadt Bamberg. Da es sich bei der Maßnahme um einen Kleinantrag handelt, konnte dieser erst mit vollständigen Unterlagen beim BLSV eingereicht werden. Diese lagen erst im November 2023 vor.

 

Gemäß Ziffer 3.4.1 der Sportförderrichtlinien der Stadt Bamberg wird im Rahmen der Möglichkeiten des Haushalts ein Zuschuss in Höhe von 12 % der vom BLSV anerkannten und zuschussfähigen Baukosten in Aussicht gestellt. Der Zuschussantrag muss vor Baubeginn eingereicht sein, was im vorliegenden Fall erfüllt ist.

 

Das Sachgebiet Sport hat den Verein am 3. November 2023 davon in Kenntnis gesetzt, dass – vorbehaltlich der positiven Entscheidung des Stadtrates – ein Zuschuss in Höhe von 12 % der vom BLSV anerkannten und zuschussfähigen Kosten in Aussicht gestellt werden kann.

Die Antragstellung beim BLSV ist bereits erfolgt, der unterstellte Grundsatzbeschluss über die städtische Förderung im Kultursenat muss erst noch erfolgen, da diese Zusage Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses beim BLSV ist.

 

Die vorhandenen Angebote beschreiben für die Padel Courts eine Gesamtsumme von 150.000 € brutto. Die zuwendungsfähigen Kosten des BLSV stehen noch nicht fest. Dieses Angebot kann jedoch nach Einschätzung des Sachgebiets als Richtgröße für die gesamte Maßnahme herangezogen werden.

 

In Übereinstimmung mit den Sportförderrichtlinien der Stadt Bamberg würde sich, bei den o.g. Gesamtkosten, ein 12 %-iger Investitionszuschuss der Stadt Bamberg in Höhe von bis zu 18.000,00 errechnen. Die konkrete Fördersumme errechnet sich dann nach den vom BLSV anerkannten, zuwendungsfähigen Kosten.

 

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II. Beschlussvorschlag

 

1. Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

2. Die Verwaltung schlägt daher vor, dem MTV 1882 Bamberg e.V. – in Übereinstimmung mit den Sportförderrichtlinien der Stadt Bamberg – für die Errichtung von Padel Courts auf dem Sportgelände einen Zuschuss in Höhe von 12 % der noch anzuerkennenden zuwendungsfähigen Kosten, nach aktueller Schätzung bis zu 18.000,00 €, vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im städtischen Haushalt, zu gewähren.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

1.

Keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von   für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von   für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:   Personalkosten:   Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

Stellungnahme des Finanzreferats:

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Verteiler:

 

Amt 20 Beschlüsse

Amt 20/200 zum haushaltsrechtlichen Vollzug

Amt 49/SG 492 Beschlüsse

 

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