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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2023/7434-45

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Im Dezember 2023 erfolgte die Fertigstellung der vom Stadtrat geforderten Potential- bzw. Machbarkeitsstudie, die die grundsätzliche Machbarkeit einschließlich einer näherungsweisen Kostenschätzung für die Realisierung eines Kunst- und Kulturhauses Kesselhaus überprüft. Sauerzapfe Architekten GmbH mit Martin Sauerzapfe, Heike Dehnbostel und Nicolai von Rosen werden die Ergebnisse in der Sitzung des Kultursenats in drei möglichen Ausbaustufen, einschließlich ihrer Kostenberechnung, präsentieren und erläutern (vgl. Anlagen).

 

Die Ergebnisse unterstreichen, unter Vorbehalt einer finalen Lösung der Stellplatzproblematik, die Eignung der Immobilie für die Nutzung als Ort für kulturelle Formate sowie als neuer Ort für Gastronomie am Fluss, und zeigen drei optionale Ausbaustufen der Räumlichkeiten auf, in denen die abgefragten Nutzungspotenziale umfänglich berücksichtigt werden können. Diese stützen sich auf das seitens der externen Vertreter und derzeitigen Nutzer des Kesselhauses (BBK, Kunstverein und Architekturtreff sowie Verein Kunstraum Kesselhaus) und Verwaltung erarbeitete und vorgeschlagene Raumprogramm, das im Schwerpunkt von einem Kunsthaus für Wechselausstellungen ausgeht, einschließlich Räumlichkeiten für Vermittlungsarbeit sowie die punktuelle, interdisziplinäre Nutzung in verschiedenen Veranstaltungsformaten mitdenkt und die Einrichtung einer Kulturinformation und Artothek beinhaltet. 

 

Optional wird die Einrichtung einer Gastronomie, in einem Fall durch teilweise Aufstockung des Objekts diskutiert. Diese ist für die kulturelle Nutzung keine unbedingte Bedingung. Der potentielle Panorama-Spot in Richtung Michaelsberg allerdings, wie er andernorts in vielen Kulturbauten bewusst geschaffen wird und wir ihn aus dem Foyer der Konzerthalle bereits kennen, dürfte für eine zeitgemäße Kultureinrichtung ein enormer Plus- und Anziehungspunkt sein. Für die gastronomische Grundversorgung des Hauses sowie des neu zu gestaltenden Leinritt Richtung Wasser, ist eine gastronomische Einheit unerlässlich und ebenfalls in den Planungen zu finden.

 

Aus Perspektive der Kulturverwaltung ist die Umsetzung eines Kunst- und Kulturhauses in der ehemaligen Krankenhauswäscherei eine Chance für die Kulturstadt Bamberg, die traditionelle Säule der Bildenden Kunst mit einem eigens dafür konzipierten Haus zu stärken und auf ein neues Niveau zu heben. Auch mit Blick auf die Sanierungsbedürftigkeit der Stadtgalerie Villa Dessauer, was mittelfristig ihren Wegfall für die bildende Kunst bedeutet und damit den Verlust von Ausstellungsmöglichkeiten, ist diese Möglichkeit sehr charmant. Das Kesselhaus ist zudem in seiner Nutzungsfähigkeit bereits in Teilen erprobt und eine Erweiterung der Flächen sicherlich sinnvoll.  

 

In einem nächsten Schritt soll in einem breiten Dialog mit der Politik und den derzeitigen Nutzern sowie externen Akteuren und Künstlern, ein Finanzierungs- und Zukunftsszenario für das Kesselhaus entwickelt werden. Um diesen Dialog vorzubereiten, soll zunächst ein Ortstermin mit den Mitgliedern des Kultursenats stattfinden um ein Gefühl für das Potential des Ortes zu gewinnen. Im Anschluss sollte mithilfe eines Architekturwettbewerbs ein konkreter Entwurf für das Kunst- und Kulturhaus Kesselhaus erarbeitet werden, der feinfühlig und ganz konkret auf die architektonischen und inhaltlichen Herausforderungen und Chancen einer solchen Lösung für die Neugestaltung dieses Tores zum Weltkulturerbe eingeht. Parallel und in Abhängigkeit zur Ausgestaltung des konkreten architektonischen Entwurfes wird die Verwaltung dann ein konkretisiertes Betriebskonzept ausarbeiten, sodass ein klares Bild eines Kunst- und Kulturhauses Kesselhaus gezeichnet werden kann, das zur finalen Entscheidungsfindung bezüglich einer Realisierung dienen kann.

 

Die Erarbeitung der Machbarkeitsstudie wurde von der Städtebauförderung maßgeblich gefördert. Von den veranschlagten 100.000 € wurden bisher rund 51.500 € benötigt, allerdings stehen die Endabrechnung des Architekturbüros und die Rechnung für ein Statikgutachten noch aus (insgesamt ca. 10.000 €). 

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II. Beschlussvorschlag

1. Von Sachstandsbericht wird Kenntnis genommen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt einen Ortstermin mit den Mitgliedern des Kultursenats im Kesselhaus durchzuführen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt einen breiten Dialog mit der Politik und den derzeitigen Nutzern sowie externen Akteuren und Künstlern zu organisieren, um ein Finanzierungs- und Zukunftskonzept für das Kesselhaus zu entwickeln.

4. Die Verwaltung wird beauftragt Mittel in Höhe von 220.000 € für die Auslobung eines Architekturwettbewerbes zu beantragen.

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III. Finanzielle Auswirkungen

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 X

1.

Keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von   für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von   für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:   Personalkosten:   Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

Stellungnahme des Finanzreferats:

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Verteiler:

Ref. 2

Ref. 4

Amt 45

Ref. 6

Amt 61 – Frau Okanovic 

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Anlagen

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