Berichtsvorlage - VO/2023/7436-49
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstand Ganztägige Bildung und Betreuung im Grundschulalter
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- 49 Bildungsbüro
- Beteiligt:
- 49 Amt für Bildung, Schulen und Sport
- Referent:in:
- Oberbürgermeister Andreas Starke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Kultursenat
|
Kenntnisnahme
|
|
|
|
Feb 1, 2024
|
I. Sitzungsvortrag:
Bedarfsprognosen einzelner Schulstandorte:
In der Sitzung des Kultursenats am 16.11.2023 wurde die Präsentation der Bedarfsprognosen hinsichtlich der Angebote ganztägiger Bildung und Betreuung der einzelnen Schulstandorte gewünscht. Diese Daten sind wichtig, um die Planung in den Schulhäusern, insbesondere notwendige Erweiterungs-/Umbaumaßnahmen durch das Immobilienmanagement, voranzutreiben.
Prognosen werden anhand einer Powerpoint-Präsentation in der Sitzung vorgestellt.
Vor allem in Bamberg Ost (Heidelsteigschule, Kunigundenschule, Rupprechtschule) zeigt sich ein Anstieg der zu erwartenden Schülerinnen und Schüler. Nach aktuellem Stand ist von zusätzlichen 250-300 Schülerinnen und Schülern bis zum Schuljahr 2035/36 auszugehen. Daher wird ein Schulentwicklungskonzept für die Grundschulen in Bamberg Ost entwickelt. Hierzu wird auf VO/2023/7437-49 „Sachstandsbericht Schulen Bamberg-Ost“ verwiesen.
Bezuschussung der Träger der Mittagsbetreuungen durch die Stadt Bamberg:
Mit Stadtratsbeschluss vom 13.12.2023 (VO/2023/6983-20 „Haushaltsberatungen 2024 Bereitstellung von Haushaltsmitteln im Verwaltungshaushalt für freiwillige Leistungen“) wurde die Bereitstellung von Mitteln für die Auszahlung kommunaler Zuschüsse für die Träger der Mittagsbetreuungen in Höhe von 180.000€ in den Haushalt 2024 eingestellt. Für das Schuljahr 2023/24 stehen damit 120.000€ zur Verfügung. Die Höhe der Zuschüsse pro Gruppe zum Defizitausgleich der Träger sowie die Eckpunkte der Auszahlungsmodalitäten sind zwischen 49/BB und Amt 20 abgestimmt und werden den Trägern Anfang Februar kommuniziert.
Im Schuljahr 2023/24 werden voraussichtlich im Mai 2024 nach der Freigabe des Haushalts ausnahmsweise 50% des Zuschussbetrags ausbezahlt. Dies erfolgt nach Antragstellung durch die Träger. Der Restbetrag von 50% für das Schuljahr 2023/24 wird nach Vorlage des Verwendungsnachweises im August und abgeschlossener Prüfung durch 49/BB im Februar/März 2025 ausgezahlt. Danach wird der Prozess evaluiert und an das Vorgehen der Regierung von Oberfranken angepasst (d.h. ab Schuljahr 2024/25 werden 1/3 des Auszahlungsbetrags im Oktober 2024 und 2/3 des Betrags nach Vorlage und Prüfung des Verwendungsnachweises im Februar/März 2026 ausbezahlt).
Multifunktionale Raumnutzung im Rahmen der Angebote ganztägiger Bildung und Betreuung im Grundschulalter:
Mittel für die multifunktionale Raumnutzung werden für das Haushaltsjahr 2025 durch 49/BB beantragt. Alle Grundschulen sollen schrittweise mit multifunktionalem Mobiliar ausgestattet werden, so dass eine mehrfache Nutzung von Klassen- und Unterrichtsräumen in allen Grundschulen Standard wird. An der Kunigundenschule ist seit dem Schuljahr 2020/21 bereits ein Zimmer mit multifunktionalem Mobiliar ausgestattet. Damit kann der bisherige Mehrzweckraum der Schule nun als Klassenzimmer für eine zusätzliche Klasse dienen und bleibt gleichzeitig durch ergonomisch durchdachte und vielseitig verwendbare Möbelstücke und abschließbare Schränke flexibel nutzbar: Am Vormittag für den Schulbetrieb, am Nachmittag für die Mittagsbetreuung, Fortbildungen und Konferenzen und am Abend auch für Elternabende oder Kurse.
Dies ist – neben notwendigen baulichen Maßnahmen in räumlich bereits ausgelasteten Schulen – ein wichtiger Baustein, um durch die gemeinsame Nutzung von Räumen für Unterricht und Bildungs- und Betreuungsangebote am Nachmittag den vorhandenen Platz optimal auszunutzen.
III. Finanzielle Auswirkungen
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
|
x |
1. |
Keine Kosten |
|
|
2. |
Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
|
|
3. |
Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
|
|
4. |
Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferats:
