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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2024/7465-61

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Ausgangslage:

Im Qualitätshandbuch Lagarde sind Qualitätsbausteine und Qualitätskriterien zur Entwicklung der Lagarde festgelegt und im Rahmenplan Lagarde-Campus verortet. Wesentliche Aspekte sind hier die Qualitätsbausteine, Städtebau & Architektur, Freiraum & Urbanität, Sozialgerechtigkeit sowie Energie & Mobilität. Entwicklungsziele im Bereich Mobilität sind demnach Schaffung attraktiver Mobilitätsangebote, Nachhaltige Mobilitätsinfrastrukturen und Intelligentes Mobilitätsmanagement.

 

Zur Umsetzung hat die Stadt Bamberg mit den Stadtwerken Bamberg ein umfassendes Mobilitätskonzept für den Lagarde-Campus erarbeitet. Im Quartier wird ein für Bamberg völlig neues Mobilitätsangebot geschaffen. Den Bewohnerinnen und Bewohnern werden Mobilitätsmittel zur Verfügung gestellt, die je nach Bedarf flexibel genutzt werden können. Das Mobilitätskonzept soll für viele Haushalte und Gewerbebetriebe den eigenen PKW entbehrlich machen und teure Anschaffungskosten vermeiden helfen. Daher setzt das Mobilitätskonzept auf den ÖPNV, Fahrradnutzung und gemeinsam nutzbare Fahrzeuge, die in Mobilitätsstationen gebündelt werden. Eine Beratung zu den Mobilitätsangeboten erfolgt im Kundencenter der Stadtwerke Bamberg. Buchungen erfolgen über das Internet, per App oder telefonisch. Das Mobilitätskonzept soll zur Verkehrsberuhigung im Wohngebiet beitragen und die Wohnumfeldqualität signifikant steigern. Tempolimits und Parkregelungen sollen dies befördern. Zentrale Entwicklungsziele im Qualitätsbaustein „Mobilität“ sind im Bereich des mobilen Individualverkehres die Reduzierung der bauordnungsrechtlich herzustellenden Kfz-Stellplätze, Bündelung der Kfz-Stellplätze in oberirdischen Parkpaletten verbunden mit einer Förderung der Elektromobilität, weitgehender Verzicht auf private Tiefgaragen, Nutzung des öffentlichen Raumes vorwiegend als verkehrsberuhigter Bereich, Parkstände nur für Schwerbehinderte, Taxi und in Ausnahmefällen Kurzzeitparken sowie Parkraumbewirtschaftung (siehe hierzu Anlage 1 und 2). Be- und Entladevorgänge und die allg. Erreichbarkeit sind dabei dennoch gesichert. Im Bereich Nahmobilität sind dabei die Erweiterung der notwendigen privaten Radstellplätze, ein zusätzliches Angebot für Sonder-/Lastenräder bzw. Fahrradanhänger sowie ein attraktives und engmaschiges Netz für Nahmobilität Grundbausteine der Quartiersgestaltung.

 

Derzeitiger Sachstand:

Fertigstellung und Bezug der ersten Wohnungen der Volksbau Bamberg erfolgten Ende 2022. Mittlerweile sind zum Stand Januar 2024 rund 320 Personen mit ihrem Wohnsitz in dem Bereich John-F.-Kennedy-Boulevard, Rosa-Kempf-Str., Johannes-Hoffmann-Str. und Ellen-Amman-Straße gemeldet. Dort sind viele der geplanten Kurzzeitparkstände bereits heute auch für Besucher nutzbar. Die ortsnahe Parkpalette 3 mit 249 Stellplätzen an der Weißenburgstraße nahm ihren Betrieb inklusive der dazugehörigen Mobilitätsstation im Juli 2023 auf. Zum Jahresende 2023 waren rund 150 Wohneinheiten der Volksbau im Bereich Lagarde 15 und 16 belegt. Die Stadtwerke Bamberg ermittelten zum Stand 31.12.2023 folgende Nutzerzahlen in der Parkpalette 3:

 

- Mobilitätsdienste:

Sharingdienste    10 Nutzer

Mobilitätsangebot ÖPNV 11 Nutzer

 

- Stellplätze Parkhaus P3 62 Nutzer

 

Die Parkpalette 1 an der Lorenz-Krapp-Straße im Bereich Lagarde 3/Instone Real Estate mit 226 Stellplätzen befindet sich derzeit im Bau und wird im Oktober 2024 fertiggestellt.

 

Die Parkpalette 2 an der Theodor-Matthieu-Straße im Bereich Lagarde 4 mit 316 Stellplätzen befindet sich derzeit in der Submissionsphase, der Baustart wird im April 2024 sein, Fertigstellung im Juni 2025.

 

Die geplante Parkpalette 4 an der Rosa-Parks-Straße, die aufgrund des Wegfalls der Tiefgarage unter dem „Platz der Menschenrechte“ zwischen Posthalle und Reithalle insbesondere die Bedarfe der Generalstaatsanwaltschaft sowie die des Kulturquartiers und mit dem eigenen PKW anreisenden Besuchern abdecken muss, wird vorerst als Interimsparklatz für erste Nutzer an der Rosa-Parks-Straße errichtet, bis die weitere Entwicklung im Osten der Lagarde absehbar ist. Bauordnungsrechtlich notwendig werden diese Stellplätze mit der Nutzungsaufnahme des sog. Kulturwerks des Investors Alpha IC am Platz der Menschenrechte zum Jahresbeginn 2025.

 

Mit dem Medical Valley errichtet die Sozialstiftung derzeit eine Parkierungseinrichtung (P 5) mit insgesamt 570 Stellplätzen für den nordöstlichen Bereich des Campus (Lagarde 2 und Lagarde 6).

 

Aufgrund der Nutzungsaufnahme in den Bereichen Lagarde 15 und 16, die von der Volksbau entwickelt werden, sowie im Umfeld der Generalstaatsanwaltschaft und des Digitalen Gründerzentrums findet auf dem Lagarde-Campus bereits öffentlicher Verkehr statt, obwohl der Straßenendausbaustand noch nicht erreicht und die genutzten entsprechenden Straßen formal noch nicht öffentlich gewidmet sind. Die Nutzungszahlen im Bereich der Volksbau sowie die täglichen Beobachtungen lassen beispielsweise darauf schließen, dass eine nicht unerhebliche Zahl der Bewohner und weitere Nutzer den künftigen öffentlichen Straßenraum insbesondere am John-F.-Kennedy-Boulevard, Ellen-Ammann-Straße, Rosa-Kempf-Straße und Wörthstraße innerhalb der zukünftigen Halteverbotszone aktuell als dauerhaften Stellplatz heranziehen und eine Benutzung der bereits sich in Betrieb befindlichen Parkpalette 3 und der Interimstellplätze vermeiden. Auch die verstärkte Parknutzung der nicht lizenzierten Bereiche der angrenzenden Weißenburgstraße und Umfeld lassen diesen Schluss zu. Eine Rückfrage bei den Bewohnern vor Ort hat ergeben, dass dies teilweise aus Unkenntnis der Rechtslage, des Mobilitätskonzeptes und teilweise aus wirtschaftlichen Gründen geschieht oder ein Zweitwagen vorhanden ist.

 

Bisher erfolgt noch keine Parkraumbewirtschaftung, sodass die Umsetzung des Mobilitätskonzeptes mit Nutzung der Parkpalette inkl. der Mobilitätsstation nicht sanktioniert und damit möglicherweise gefährdet wird. Durch die Bebauungspläne 328 C und 328 D mit der Festlegung weiter Teile des Lagarde-Campus als „Urbanes Gebiet“ gem. § 6 a Baunutzungsverordnung, ist der planungsrechtliche und städtebauliche Gebietscharakter des Areals verbindlich festgelegt. Eine vollständige Umsetzung des Mobilitätskonzeptes ist aufgrund des baulichen Entwicklungszustandes des Lagarde-Campus auch derzeit noch nicht möglich, die Bereiche Lagarde 15 und 16 besitzen hier „Pioniercharakter“. Um allerdings den Qualitäts- und Pilotcharakter des Lagarde-Quartiers insgesamt nicht zu gefährden, erscheint es notwendig, die bereits im Qualitätshandbuch Lagarde hinterlegte Parkraumbewirtschaftung in den bereits öffentlich genutzten Bereichen und weitere Sanktionsmaßnahmen hinsichtlich ihrer rechtlich abgesicherten Umsetzung zu prüfen und folglich auch umzusetzen. In diesem Zusammenhang haben das Immobilienmanagement, Stadtplanungsamt und Straßenverkehrsamt die Situation erörtert und folgende Schritte während der Bauphase festgelegt:

 

  • Information der Investoren und Hausverwaltungen hinsichtlich des Mobilitätskonzeptes, insbesondere bzgl. der Nutzung der Parkpalette und Interimstellplätzen bei eigenen Fahrzeugen der Bewohner und Beschäftigten.
  • Straßenverkehrsrechtliche Anordnung und Beschilderung der bereits öffentlich genutzten Bereiche im Übergangsbereich zu den umliegenden Straßen Zollnerstrße und Weißenburgstraße (Anlage 2)
  • Überwachung durch Einsatz des Parküberwachungsdienstes im Rahmen der personellen Ressourcen.
  • Abzäunung von Teilen künftiger öffentlicher Bereiche, die noch an Baustellenbereiche angrenzen.
  • Regelmäßige Überprüfung der Situation und Wirksamkeit der Maßnahmen

 

 

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II. Beschlussvorschlag

  1. Der Konversions- und Sicherheitssenat nimmt den Sitzungsvortrag zur Kenntnis.
  2. Der Konversions- und Sicherheitssenat stimmt der vorgeschlagenen Vorgehensweise zur Umsetzung des Mobilitätskonzeptes während der Bauphase zu.
  3. Der Antrag 2023-160 der Stadtratsfraktion Grünes Bamberg vom 12.09.2023 sowie der gemeinsame Antrag der Stadträte Reinfelder, Einwag und Stieringer vom 21.07.2023 u.a. zum Sachstand der Parkpaletten sind damit geschäftsordnungsgemäß behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

X

1.

Keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von   für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von   für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:   Personalkosten:   Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

Stellungnahme des Finanzreferats:

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Verteiler:

 

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Anlagen

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