Beschlussvorlage - VO/2024/7587-R5
Grunddaten
- Betreff:
-
Obdachlosenkonzept
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 5 Referat für Klima, Personal und Soziales
- Referent:in:
- Zweiter Bürgermeister Jonas Glüsenkamp
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Familien- und Integrationssenat
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Empfehlung
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Mar 21, 2024
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I. Sitzungsvortrag:
1. Vorbemerkung
Bis zum Jahr 2030 soll die Wohnungs- und Obdachlosigkeit in Deutschland überwunden werden. Dieses Ziel hat die Bundesregierung ausgegeben. Hierzu benötigt es, laut Aussage der Bundesregierung, eine Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern, Kommunen, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft. Bei diesem nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit war die Stadt Bamberg als eine von 70 Teilnehmer*innen aktiv beteiligt.
Die Stadt Bamberg ist in der Erreichung des oben definierten Ziels schon auf einem guten Weg. So wurde bereits im Sinne des Housing-First-Ansatzes das Projekt, „Übergangswohnung Plus“ entwickelt, um der Wohnungs- bzw. Obdachlosigkeit entgegenzuwirken. Jedoch sind weitere große Anstrengungen erforderlich um die Wohnungs- und Obdachlosigkeit in der Stadt Bamberg zu überwinden.
2. Obdachlosenunterkünfte
In der Stadt Bamberg gibt seit vielen Jahren zwei Obdachlosenunterkünfte.
In der Obdachlosenunterkunft Theresienstraße 2 (TH2) werden obdachlose männliche Personen untergebracht. Hier stehen in 33 Wohneinheiten mit max. 56 Plätze zur Verfügung. In dem ehemaligen Fabrikgebäude gibt es keine Zentralheizung und die Bewohner müssen mit Einzelöfen ihre Zimmer beheizen. Es gibt Gemeinschaftssanitäranlagen/-Dusche und eine Gemeinschaftsküche und –Dusche. Vor ca. 8 Jahren wurde das Gebäude brandschutztechnisch auf den erforderlichen Stand gebracht (Einbau Brandschutztüren usw.).
Die Zimmer werden sowohl als Einzelzimmer als auch als Doppelzimmer belegt. Die durchschnittliche Belegung beträgt zwischen 20 und 30 Personen in der Unterkunft.
Die Unterkunft ist nicht barrierefrei. Daher musste im Jahr 2023 ein obdachloser Rollstuhlfahrer in einem Hotel vorübergehend eingemietet werden, bis eine barrierefreie Wohnung gefunden wurde.
In der Obdachlosenunterkunft Kapellenstraße 28 werden obdachlose weibliche Personen bzw. Familien untergebracht. Hier stehen in 9 Wohneinheiten mit max. 13 Plätze zur Verfügung. Auch hier wird mit Einzelöfen geheizt und es gibt je Stockwerk eine Gemeinschaftsküche und Gemeinschaftssanitäranlagen /-Dusche. Durchschnittlich leben zwischen 7 - 10 Personen in der Unterkunft, wobei nicht immer alle Plätze belegt werden können, wenn die Zimmer nach Familienverbänden belegt werden. Im Dezember 2023 konnte eine 4-köpfige Familie wegen Platzmangel nicht in die Obdachlosenunterkunft aufgenommen werden und musste vorübergehend in einer Ferienwohnung untergebracht werden.
Die Zimmer in beiden Unterkünften werden grundsätzlich ohne Möbel zur Verfügung gestellt, da in den meisten Fällen Mobiliar aus der geräumten Wohnung zur Verfügung steht. Bei Bedarf können Feldbetten und Schlafsäcke zur Verfügung gestellt werden.
Die Einweisung in die Unterkünfte erfolgt über die Obdachlosenhilfe im Amt für soziale Angelegenheiten im Rathaus am ZOB.
Die Bewohner:innen in beiden Unterkünften werden durch einen sozialpädagogischen Fachdienst betreut, Der Sozialarbeiter hat unter anderem ein Büro in der Th2, in dem er zu festen Zeiten oder bei Bedarf zur Verfügung steht. Weiterhin gibt es einen Hausmeister, der für beide Unterkünfte verantwortlich ist.
Bezüglich der Ausstattung der beiden Unterkünfte ist festzuhalten, dass diese zwar die Mindestanforderungen einer Obdachlosenunterkunft erfüllen, aber hinsichtlich der Ausstattung und baulichen Gegebenheiten aufgewertet werden sollten.
Bei der möglichen Aufwertung der Unterkünfte (Ausstattung, Barrierefreiheit usw.) ist zu bedenken, dass im Zuge des geplanten Bahnausbaues in der Stadt Bamberg an der Unterführung „Nürnberger Str./Geisfelder Str.“ ein massiver Eingriff mit zwei Kreisverkehren geplant ist und das Gebäude Theresienstraße 2 dafür abgerissen werden soll.
Da von Seiten der Stadt Bamberg eine zeitliche Einschätzung, wann der Abriss des Gebäudes erfolgt, schwer vorzunehmen ist, wurden schon die ersten Überlegungen für eine mögliche Ersatzunterkunft vorgenommen. Die Ersatzunterkunft wäre deutlich besser ausgestattet (Zentralheizung, Möblierung, barrierefrei usw.) hat. Ein mögliches Ersatzgebäude wäre z.B. „An der Breitenau 8“, das alle Voraussetzungen erfüllt und von der Größe der Unterkunft für die Zukunft ausreichend ist.
Neben den beiden Obdachlosenunterkünften, gibt es seit dem Jahr 2020 in der Moosstraße 7 eine Notschlafstelle für Durchreisende, in der für Männer 8 Schlafplätze und für Frauen 2 Schlafplätze zur Verfügung stehen. In der Notschlafstelle gibt es für die Besucher:innen eine Dusche und eine Waschmaschine.
Den Zugang und den Ablauf in der Notschlafstelle organisiert ein Hausmeister. Die Besucher:innen können ab 18:00 Uhr in die Einrichtung und müssen am nächsten Tag diese um 08:00 Uhr verlassen.
Einen Übernachtungsschein erhalten die Durchreisende während der üblichen Bürozeiten in der Obdachlosenhilfe im Amt für soziale Angelegenheiten im Rathaus am ZOB - außerhalb der Bürozeiten und am Wochenende bei der Polizeiinspektion Bamberg-Stadt.
Die Belegung der Notschlafstelle ist sehr schwankend, wobei ein Unterschied zwischen den Sommer- und Wintermonaten festzustellen ist. In den Wintermonaten kann bei Minusgraden im Rahmen des Kälteschutzkonzeptes auch ohne Übernachtungsschein in der Notschlafstelle übernachtet werden.
3. Präventive Wohnungslosenhilfe
Im proaktiven Bereich der präventiven Wohnungslosenhilfe gibt es seit über 25 Jahren die Präventionsstelle – vorbeugende Wohnungshilfen, die sehr erfolgreich arbeitet und schon aktiv wird, bevor es zu einem Wohnungsverlust bzw. zu einer Zwangsräumung kommt.
In der Präventionsstelle – vorbeugende Wohnungshilfen ist eine Sozialpädagogin (Vollzeit) tätig. Sie berät im Vorfeld bei drohenden Wohnungsverlust die betroffenen Personen und sucht mit ihnen nach Lösungen, um eine Befriedung zwischen Vermieter und Mieter herbeizuführen. Hierfür stehen auch Stiftungsmittel zur Verfügung, um hier regulierend einzugreifen, wenn es über die Leistungsgewährung im SGB II bzw. SGB XII nicht möglich ist, die Rückstände zu übernehmen.
Im Jahr 2022 musste die Präventionsstelle – vorbeugende Wohnungshilfen in 15 Fällen mit Stiftungsmitteln in Höhe von 21.348,00 € unterstützen, im Jahr 2023 waren es 25 Fälle in denen mit Stiftungsmittel in einer Höhe von 34.124,48 € unterstützt wurde.
Des Weiteren koordiniert die Präventionsstelle auch das Projekt „Übergangswohnen Plus“. Alleinstehenden obdach- und wohnungslosen Menschen werden nach dem Housing First-Ansatz wieder in Wohnung vermittelt und über ein Jahr hinweg sozialpädagogisch beim Übergang in feste Strukturen begleitet.
Das Projekt ist als Kooperation zwischen der Stadt Bamberg, dem Caritasverband Bamberg-Forchheim und dem Diakonischen Werk Bamberg-Forchheim sowie der Stadtbau Bamberg als Wohnungsgeber angelegt. Die sozialpädagogische Betreuung (0,5 VZÄ) wird durch den Caritasverband Bamberg-Forchheim geleistet und über den Globalbetrag Soziales jährlich gefördert. Im Jahr 2023 wurde das Projekt mit 24.440,50 € aus dem Globalbetrag Soziales und mit einer Spende der Bamberger Rotary Clubs in Höhe von 17.000 € gefördert. Im Jahr 2022 konnten 11 Personen und im Jahr 2023 9 Personen in ein dauerhaftes Mietverhältnis begleitet werden.
Die Schaffung einer zusätzliche Wohnmöglichkeit für Frauen in prekären Wohnverhältnissen ist in Kooperation mit Menschen in Not, dem Vinzenzverein, der Joseph-Badum-Stiftung und der Stadt Bamberg in Planung.
4. Konzepte und Maßnahmen
Das Amt für soziale Angelegenheiten hat ein Konzept zur Vermeidung von Obdachlosigkeit in der Stadt Bamberg erarbeitet, mit dem sowohl die Unterbringung von obdachlosen Personen, als auch die präventive Arbeit zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit zusammengefasst, geregelt und optimiert werden soll.
Oberstes Ziel ist, gemäß des Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung, die Überwindung der Obdachlosigkeit in der Stadt Bamberg. Damit einher gehen die Ziele, den Verlust des angemieteten Wohnraumes zu verhindern sowie die Wiedereingliederung der Bewohner:innen der städtischen Obdachlosenunterkünfte in ein Wohnverhältnis. Eine zentrale Aufgabe hierbei ist es, die dauerhafte Sicherung der Mietzahlung sicherzustellen.
Dieses Konzept wird in regelmäßigen Abständen überprüft und bei Bedarf fortgeschrieben, damit das gesetzte Ziel erreicht wird.
5. Kosten und Verwaltungsressourcen
Zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen müssen in den nächsten Haushalten Haushaltsmittel und Personal zur Verfügung gestellt werden.
Für die Verbesserung der Ausstattung der vorhandenen Obdachlosenunterkünfte ist eine Erhöhung der sonstigen sächlichen Ausgaben (HHSt. 43500.60000) um 15.000 Euro/pro Jahr erforderlich. Für die mögliche Anmietung von zusätzlichen Wohnraum für Familien ist die Bereitstellung von 50.000 Euro/ pro Jahr bei der Haushaltsstelle Miete (43500.53000) erforderlich.
Für den Aufbau einer sozialen Wohnraumvermittlung muss eine zusätzliche Planstelle mit 0,5 VZÄ geschaffen werden, da mit den vorhandenen Personalressourcen diese Arbeit nicht geleistet werden kann.
Das Amt für soziale Angelegenheiten wird regelmäßig dem Familien- und Integrationssenat über die Umsetzung der Maßnahmen und der ggf. erforderlichen Fortschreibung des Konzepts zur Vermeidung von Obdach- und Wohnungslosigkeit in der Stadt Bamberg berichten.
II. Beschlussvorschlag
- Der Familien- und Integrationssenat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.
- Der Familien und Integrationssenat beauftragt die Verwaltung, die Haushaltsmittel in Höhe von 15 000 € (Ausstattung der vorhandenen Obdachlosenunterkünfte/ HHSt. 43500.60000) und in Höhe von 50 000 € für Anmietung von zusätzlichem Wohnraum (Haushaltsstelle Miete - 43500.60000) für die Haushaltberatungen 2025 anzumelden.
- Der Familien – und Integrationssenat beauftragt die Verwaltung, eine zusätzliche Planstelle mit 0,5 VZÄ für die Haushaltsberatungen 2025 anzumelden.
- Hiermit ist der Antrag von der Fraktion GRÜNES BAMBERG, die SPD Stadtrats-Fraktion Bamberg, die Bamberger Linke Liste und die Freie Wähler geschäftsordnungsmäßig behandelt.
III. Finanzielle Auswirkungen
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
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X |
1. |
Keine Kosten |
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2. |
Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
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3. |
Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
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4. |
Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferats:
Anlagen
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(wie Dokument)
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680,3 kB
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