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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2024/7621-61

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Der Stadtrat der Stadt Bamberg hat in seiner Sitzung am 24.11.2021 den qualifizierten Mietspiegel und die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft (KdU) im SGB XII und SGB II (Grundsicherungsrelevanter Mietspiegel) für die Stadt Bamberg zum 01.01.2022 beschlossen. Der Mietspiegel und die Kosten der Unterkunft (KdU) wurden von der Firma ALP, Hamburg, erarbeitet (VO/2021/4960-15).

 

Gemäß § 558d ist der qualifizierte Mietspiegel im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung anzupassen. Diese Anpassung sollte spätestens zum 01.01.2024 erfolgen. Dabei kann eine Stichprobe oder die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland zugrunde gelegt werden. Nach vier Jahren, also zum 01.01.2026, ist der qualifizierte Mietspiegel neu zu erstellen.

 

In der Sitzung am 08.11.2023 hat der Bau- und Werksenat beschlossen, die Fortschreibung von Mietspiegel und KdU mittels Stichprobenerhebung durchzuführen (VO/2023/7217-61). Mit Beschluss des Stadtrates am 24.02.2021 (VO/2021/4004-15) zur Vergabe des Mietspiegels 2022 an die Firma ALP wurde gleichzeitig die Fortschreibung beauftragt.

 

Die Firma ALP hat die Fortschreibung des qualifizierten Mietspiegels mittels Stichprobe vorgelegt und erarbeitet nach Beschlussfassung die dazugehörende Dokumentation. In dieser Dokumentation wird das Procedere der Fortschreibung genau beschrieben.

 

Die Stichprobenfortschreibung führt zu einem Anstieg der ortsüblichen Vergleichsmieten im Mietspiegel um 2,4 Prozent. Dies ist deutlich geringer als die Indexfortschreibung der Lebenshaltung aller Haushalte im Vergleichszeitraum von 13,5 Prozent. Jedoch spiegelt der Verbraucherpreisindex nicht die Entwicklung auf dem Mietwohnungsmarkt in Bamberg wider. Eine Stichprobenfortschreibung ist dafür besser geeignet, insbesondere, da seit der Rechtskraft des Mietspiegelreformgesetzes im Juli 2022 eine Auskunftspflicht verankert wurde und daher die Rücklaufquoten deutlich höher sowie die Gewichtungen der Datensätze besser justierbar sind.

 

Somit stellt sich der Mietspiegel 2024 wie folgt dar:

 

Mietspiegel 2024 der Stadt Bamberg

Baujahresklasse/
Bezugsfertigtkeit

Bis 1918

1919-1949

1950-1977

1978-1994

1995-2009

2010-2020

Wohnfläche

A

B

C

D

E

F

bis unter 41qm

1

Median

11,48

7,45

8,53

10,44

 

 

Spanne

7,51-13,57

6,51-8,9

6,48-11,47

8,73-11,98

 

 

41 - unter 66qm

2

Median

8,88

6,67

6,69

8,58

8,89

10,97

Spanne

7,14-11,16

5,56-9,27

5,63-8,13

7,03-10,13

7,63-11,08

7,74-12,64

66 - unter 90qm

3

Median

7,84

7,02

6,64

7,30

8,64

10,52

Spanne

6,73-9,05

5,22-9,11

5,68-8,29

6,13-8,63

7,29-9,49

9,07-13,10

ab 90qm

4

Median

7,88

7,25

6,67

7,63

9,00

10,37

Spanne

6,35-9,50

6,05-9,40

5,64-8,29

6,00-9,21

7,57-9,72

8,80-12,42

 

 

Das Punktsystem für die Einordnung in die jeweiligen Spannen bleibt von der Fortschreibung unberührt. Die Ergebnisse der Fortschreibung des qualifizierten Mietspiegels für die Stadt Bamberg wurden dem Arbeitskreis Mietspiegel am 12.03.2024 vorgestellt. Die Interessenvertreter Mieterbund und Haus&Grund haben der Fortschreibung zugestimmt.

 

Angemessenheit der Kosten der Unterkunft

 

Das Bundessozialgericht (BSG) hat in mehreren Entscheidungen, basierend auf dem grundlegenden Urteil vom 22.09.2009 – B 4 AS 18/09 R, u.a. die Mindestgrundsätze eines „schlüssigen Konzeptes“ zur Festlegung der Angemessenheitsgrenzen im SGB II (SGB XII) festgeschrieben.

 

Aufgrund des bei der Erstellung des qualifizierten Mietspiegels erhobenen Datenmaterials konnte unter Anwendung dieser Grundsätze das „schlüssige Konzept“ aufsetzen und so die Angemessenheitsgrenzen der KdU für den Bereich der Stadt Bamberg ermittelt werden.

 

Mit Beschluss des Stadtrates der Stadt Bamberg vom 24.11.2021 wurde die Anwendung der in der Tabelle Spalte 2 genannten Referenzmieten als Angemessenheitsgrenzen der KdU im Bereich der Stadt Bamberg für das SGB II und SGB XII ab dem 01.01.2022 festgelegt (VO2021/4960-15).

 

Nachdem der qualifizierte Mietspiegel der Stadt Bamberg zum 01.04.2024 aufgrund der Stichprobenfortschreibung angepasst wird, ist es auch zwingend erforderlich die Angemessenheitsgrenzen der KdU auf Grundlage des „schlüssigen Konzept“ ab dem 01.04.2024 im gleichen Umfang anzupassen. Die Beträge werden auf volle Euro gerundet. Die Dokumentation der Fortschreibung der Kosten der Unterkunft wird nach Beschlussfassung erarbeitet.

 

Kosten der Unterkunft 2024

Zahl der Haushalts-mitglieder

1

2

3

4

5

Angemessen Größe der Wohnung

Bis 50 m²

Bis 65 m²

Bis 75 m²

Bis 90 m²

Bis 105 m²

40 %-Perzentil der Bruttokaltmiete 2022

8,32 €/m²

7,91 €/m²

7,78 €/m²

7,92 €/m²

7,98 €/m²

40 %-Perzentil der Bruttokaltmiete 2024

9,01 €/m²

8,57 €/m²

8,43 €/m²

8,58 €/m²

8,64 €/m²

Angemessenheitsgrenze für die Bruttokaltmiete 2024

451,00 €

558,00 €

633,00 €

773,00 €

909,00 €

 

Daraus ergeben sich Mehrausgaben für die KdU im Bereich des SGB II.

 

Bei dem Haushaltsansatz für 2024 wurden bereits im SGB II bei der Haushaltsstelle „Unterkunft und Heizung“ 750.000 € als Mehrausgaben berücksichtigt.

 

Im Bereich des SGB XII ist im 3.Kapitel (Hilfe zum Lebensunterhalt) im Bereich der KdU mit Mehrausgaben in Höhe von ca. 10.000 € zu rechnen, diese Kostenmehrung ist im Haushaltsansatz für 2024 berücksichtigt.

 

Die Mehrausgaben im 4. Kapitel SGB XII bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden im Rahmen der 100 % Kostenerstattung des Bundes erstattet.

 

Weiteres Vorgehen

 

Ein qualifizierter Mietspiegel ist ein bewährtes Instrument des Wohnungsmarktes, um Rechtsfrieden auf dem Wohnungsmarkt zu gewährleisten. Die Verwaltung beabsichtigt daher, für das Haushaltsjahr 2025 entsprechende Mittel anzumelden, um im Jahr 2025 ein geeignetes Büro für die Erstellung des Mietspiegels 2026 zu gewinnen und den neuen Mietspiegel erstellen zu lassen.

 

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II. Beschlussvorschlag

  1. Der Stadtrat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

  1. Der Stadtrat stimmt der Fortschreibung des qualifizierten Mietspiegels in der dargelegten Form ab dem 01.04.2024 zu (Mietspiegel 2024)

 

  1. Der Stadtrat beschließt die Anwendung der in der Tabelle genannten Referenzmieten als Angemessenheitsgrenzen der KdU im Bereich der Stadt Bamberg für das SGB II und SGB XII ab dem 01.04.2024.

 

  1. Die Verwaltung wird mit dem haushaltsrechtlichen Vollzug beauftragt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

1.

Keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von ca. 750.000 € für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von   für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:   Personalkosten:   Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

Stellungnahme des Finanzreferats:

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Verteiler:

 

Ref. 2 / 20 Zur Kenntnis

 

20/200  Zur Kenntnis

 

Amt 50  Zur Kenntnis

 

Jobcenter Zur Kenntnis

 

 

 

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