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ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2024/7672-45

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

In den Haushaltsberatungen 2023 wurden vom Stadtrat die Informationen über die Entwicklung der Kulturförderung aus Ansätzen des Kulturamtes sowie aus Haushaltsmitteln des in Zeiten der Corona-Pandemie neu aufgelegten Unterstützungsfonds II (Zusammenhalt in der Gesellschaft) und aus Fördermitteln der Sparkassenstiftung angefordert.

 

Kulturförderung durch das Kulturamt

Hier ist insbesondere der Globalbetrag Kultur zu nennen, über den im Rahmen der Kulturförderricht-linien der Stadt Bamberg Förderungen verschiedenster Art bewilligt und ausbezahlt werden: Institutionelle Förderung, Projektförderung, Sonder-, Raum- und Ausstellungsförderung sowie seit 2021 auch die Förderung der Dombergkoordination und ein Zuschuss an den Altenburgverein. Daneben verwaltet das Kulturamt auch die Kulturförderung aus Mitteln der Stiftung Weltkulturerbe Bamberg.

 

Das Diagramm zeigt die Entwicklung der Kulturförderung in den Jahren 2017 bis 2023 (ohne Ausgaben für den Bereich KS:BAM/Ansatz Sachausgaben seit 2016 jeweils 50.000 €):

 

Unbenannt-1

 

Insgesamt wurden in den letzten Jahren jeweils zwischen 275.000 und 400.000 € pro Jahr ausge-geben, wobei die Spitzen in 2018 und 2019 vor allem auf die Durchführung der Großplastiken-ausstellung „Seelenschatten“ zurückzuführen sind (teils durch Zuweisungen finanziert). 2020 und 2021 wurden aufgrund der Kürzungen des von Corona geplagten städtischen Haushalts bzw. Einschränkungen im Kulturbetrieb geringere Förderhöhen gewährt. In diesen beiden Jahren führte das Kulturamt das Festival NACHSOMMER an der ERBA-Spitze durch (teilfinanziert durch Fördermittelakquise). 2022 wurden für Maßnahmen im Zuge des 200. Todestags E.T.A. Hoffmanns ebenfalls Drittmittel eingeworben und entsprechend ausgegeben. Ab 2021 erfolgte die Einführung der Unterstützungsfonds der Stadt Bamberg, die den Globalbetrag Kultur teilweise entlasteten.

 

Im Jahr 2023 wurden im Rahmen der Kulturförderung insgesamt 371.865,26 € ausgegeben (s. auch Sitzungsvortrag VO/2024/7672-45). Den Löwenanteil macht die institutionelle Förderung aus, die bewährte, leistungsstarke Akteur:innen in ihrer programmatischen Jahresarbeit stützt. Dahinter stehen die Bereiche Projektförderung und Sonstige Kulturförderung. Während die Sonstige Kulturförderung die Grundfinanzierung für die Kunstkracher-Kunstschule, den Kulturraum 1.11 sowie 2023 ver-schiedene Maßnahmen für das Heinrichs-Jubiläum finanziert, zielt die Projektförderung auf die Unter-stützung neuer Ideen und Ansätze ab. Die Möglichkeiten, auf Innovationen einzugehen, wurden in den letzten Jahren zunehmend schmaler, denn der Umfang der institutionellen Förderung ist sukzessive gestiegen, ohne dass die verfügbaren Mittel des Globalbetrags Kultur entsprechend angehoben wurden. Deshalb wird eine Übernahme bewährter Initiativen in die institutionelle Förderung seit Jahren vermieden, um nicht noch mehr Flexibilität einzubüßen. Gleichzeitig sollen gute Projekte weiterhin gefördert werden. So finanziert auch die Projektförderung zunehmend bewährte Maß-nahmen statt innovative Ansätze, überregionale Anziehungskraft und neue Ideen zu fokussieren. Es ist in den letzten Jahren in beiden Bereichen deutlich enger geworden. Dabei wäre es oftmals durchaus wünschenswert, dass es bei innovativen Projekten, die sich bewährt haben, die Möglichkeit eines „gleitenden Übergangs“ von der Anschubfinanzierung über die Projektförderung in die institutionelle Absicherung gäbe.

 

Die Steuerungsrelevanz der Kulturförderung hat deshalb leider in den letzten Jahren nachgelassen. Dabei ist es sowohl schwieriger geworden, neue Initiativen adäquat zu unterstützen, als auch diese nach Bewährung in eine dauerhafte, stabile und verlässliche Förderung zu überführen. Zuletzt gelang dies, im Zuge der Erhöhung der Fördermittel vor gut zehn Jahren, mit der institutionell geförderten Festigung des Kontakt-Festivals sowie der programmatischen Stütze im Kunstraum Kesselhaus. Beide Initiativen gelten heute als verlässliche, engagierte Träger wichtiger Kulturbausteine der Stadt Bamberg.

 

Der Status Quo der Förderung der freien Szene im Kontext der Förderung des Kulturamts sollte in dieser Hinsicht auf den Prüfstand gestellt und perspektivisch neu justiert werden. Im Rahmen der Kulturentwicklungsplanung soll deshalb auch die Kulturförderung gemeinsam mit der Kulturkommission beraten und dem Kultursenat bzw. dem Stadtrat anschließend ein Vorschlag zur Entscheidung vorgelegt werden.

 

Entwicklung des Globalbetrag Kultur (Haushaltsstelle 30000.70000)

 

2016 – 2020  Ansatz jeweils 225.000 €

 

2021 Ansatz 265.000 €, allerdings wurden verschiedene weitere Haushaltsstellen mit Vorjahresansätzen von insgesamt 88.840,00 € mit dem Globalbetrag Kultur zu einem Budgetring zusammengefasst. Aufgrund der Corona-Pandemie wurden die Ansätze in diesem Jahr einmalig um rund 15,5 % gekürzt.

 

2022/2023  Ansatz von 305.000 € (Budgetring Kulturförderung)

Der Ansatz wurde um die 2021 gekürzten 15 % wieder angehoben. Die vom Kultursenat im März 2022 vorgeschlagene und vom Kulturamt beantragte Erhöhung des Globalbetrages 2023 auf 590.000 € gelang in den Haushaltsberatungen 2023 leider nicht.

 

2024 Ansatz von 315.000 € (Budgetring Kulturförderung)

Anlässlich der Aufnahme der KUFA in die Institutionelle Kulturförderung in Höhe der beantragten 25.000 € wird die Erhöhung des Ansatzes um 10.000 € in den Haushaltsberatungen beantragt.

 

Unterstützungsfonds der Stadt Bamberg

 

Die Unterstützungsfonds I (Schule, Hort und Kindertagesstätten), II (Zusammenhalt in der Stadt und Vereine) und III (Mobilität, Klima und Wirtschaft, 2022 Mobilität, Klima und Umwelt und Fonds IV Wirtschaft) wurden ab 2021 eingerichtet, um unterschiedliche Vorhaben und Projekte aus der Bürgerschaft, von Vereinen und Institutionen während und nach der Corona-Pandemie besonders zu unterstützen.

 

2021 waren die drei Unterstützungsfonds mit 250.000 € Fördermitteln ausgestattet. Ein Projekt konnte mit bis zu 7.500 € gefördert werden.

 

2022 wurden in den dann vier Fonds insgesamt 300.000 € ausgeschüttet.

 

2023 standen jeweils 75.000 € pro Unterstützungsfonds (drei Fonds) zur Verfügung (max. 5.000 € Förderung für ein Projekt).

 

2024 wieder je 75.000 € für drei Unterstützungsfonds, voraussichtlich max. 5.000 € pro Projekt, die Ausschreibung erfolgte bisher noch nicht.

 

Die Bearbeitung der Anträge erfolgt nach den dazu festgelegten Vergaberichtlinien im Amt für Bürgerbeteiligung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit – bei kulturellen Projekten in Abstimmung mit dem Kulturreferat.

 

Fördermittel Unterstützungsfonds II für kulturelle Projekte:

 

2021 60.900 €

2022 32.180 €

2023 49.200 €

 

Es ist davon auszugehen, dass bei Wegfall der Unterstützungsfonds wieder vermehrt Anträge auf Projektförderung beim Kulturamt gestellt werden. Bei gleichbleibendem Ansatz im Globalbetrag Kultur werden diese nur bedingt berücksichtigt werden können.

 

Förderung durch die Stiftung der Sparkasse Bamberg

 

Auch die Stiftung der Sparkasse Bamberg leistet einen beträchtlichen Teil, um die kulturelle Vielfalt in der Region zu erhalten. Nach Mitteilung der Sparkassenstiftung wurden in den vergangenen Jahren zahlreiche Projekte aus den Bereichen Kunst, Kultur und Denkmalpflege in Stadt und Landkreis Bamberg unterstützt. Während der Corona-Pandemie hatte die Sparkasse Bamberg das Ausschüttungs-volumen für die Jahre 2020 und 2021 auf insgesamt 500.000 € angehoben.

Die Gesamtsumme der jährlichen Fördermittel im Zeitraum 2017 bis 2023 ergibt sich aus dem folgenden Diagramm:

 

 

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II. Beschlussvorschlag

Der Sitzungsvortrag hat zur Kenntnis gedient.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

x

1.

Keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von   für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von   für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:   Personalkosten:   Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

Stellungnahme des Finanzreferats:

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Verteiler:

Ref. 4

Amt 45

 

 

 

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