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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2024/7687-23

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Die Kaulbergschule besteht aus einem denkmalgeschützten Gebäudeensemble mit 2 Schulgebäuden, einer Sporthalle mit Außensportplatz und diversen Nebengebäuden. Das Grundstück stellt sich als anspruchsvolle Hanglage mit teilweiser Unterbauung eines ehemaligen Wasserspeichers und enger Nachbarschaftsbebauung dar.

 

Das Schulanwesen wurde im Rahmen der jährlichen Schulhausbegehung am 12.06.2024 mit den Vertretern des Finanz- und Kultursenates ausführlich begangen.

 

Die im beiliegenden Antrag aufgeführten Punkte wurden hierin ebenfalls ausführlich diskutiert:

 

  1. Brandschutz Aula

Dem im Dachgeschoss liegenden Raum fehlen derzeit die notwendigen Fluchtwege. Hierdurch kann baurechtlich keine Nutzung des Veranstaltungsraumes für v.a. große Personenzahl von ortsunkundigen Besuchern aller Altersklassen freigegeben werden. Im Rahmen der Diskussion wurde seitens der Schulleitung kein dringender Bedarf an der Raumnutzung geäußert.

 

  1. Sanierung der Schultoiletten

Im Rahmen der Begehung konnte die Zustandsbeschreibung des beigefügten Antrags durch die Teilnehmer nicht bestätigt werden. Die Toiletten befinden sich in einem technisch funktionalen und gepflegten Zustand. Von einer isolierten Umsetzung der Toilettensanierung soll abgesehen werden, da bei einer Herauslösung aus der angestrebten Teilsanierung keine Förderbarkeit besteht.

 

  1. Zeitplan

Die Teilsanierung der Kaulbergschule ist beim Immobilienmanagement fest eingeplant und wird neben der Hugo-von-Trimbergschule nach der Fertigstellung der Teilsanierung Wunderburgschule eines der nächsten Großprojekte im Schulbau.

 

Der Antrag der CSU- Stadtratsfraktion vom 02.05.2024 (Nr. 2024-78) ist hiermit geschäftsordnungsgemäß behandelt.

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II. Beschlussvorschlag

 

  1. Der Finanzsenat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

 

  1. Der Antrag der CSU- Stadtratsfraktion vom 02.05.2024 (Nr. 2024-78) ist hiermit geschäfts-ordnungsmäßig behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

X

1.

Keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von   für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von   für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:   Personalkosten:   Sachkosten:

 

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Verteiler:

 

Amt 20 / 200 – Beschlüsse

Amt 23 / 232 – zur weiteren Veranlassung

 

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Anlagen

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