Beschlussvorlage - VO/2024/7805-61
Grunddaten
- Betreff:
-
E-Scooter-Abstellkonzept
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Stadtplanungsamt
- Beteiligt:
- 31 Straßenverkehrsamt; 1 Referat für öffentliche Sicherheit, Recht und Ordnung; Stadtwerke Bamberg Verkehrs- und Park GmbH
- Referent:in:
- Thomas Beese
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Mobilitätssenat
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Entscheidung
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Jun 3, 2025
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I. Sitzungsvortrag:
1 Sachlage
Seit dem Jahr 2021 gibt es in der Stadt Bamberg den E-Scooter-Anbieter Zeus Scooters GmbH, der seine Fahrzeuge innerhalb der Stadtgrenzen zur Verfügung stellt.
Zur Regulierung der E-Scooter-Flotte gibt es bisher nur eine freiwillige Vereinbarung, die durch den E-Scooter-Anbieter berücksichtigt wird.
Die E-Scooter können fast im gesamten Stadtgebiet mit einem sogenannten Free-Floating-System über die Zeus-App ausgeliehen und abgestellt werden. Von den Stadtwerken, der Stadtverwaltung und dem E-Scooter Unternehmen definierte Verbotszonen verhindern das Abstellen der Fahrzeuge in Grünflächen und Parkanlagen, in der Nähe von Gewässern, innerhalb der Fußgängerzone und in weiteren ausgewählten Bereichen, die durch parkende E-Scooter beeinträchtigt werden. Die Verbotszonen werden in der Kartendarstellung der App mit einer gut erkennbaren roten Fläche visualisiert. Das Abstellen wird dadurch unterbunden, dass der Parkvorgang in diesen Bereichen nicht abgeschlossen werden kann. Nutzer:innen zahlen solange, bis das Gerät innerhalb eines erlaubten Abstellbereiches per GPS-Standortbestimmung verortet wird.
Die App zeigt dem Nutzenden auf, wie das Fahrzeug bedient wird. U. a. wird auf das Mindestalter von 18 Jahren sowie auf die Promillegrenze von 0,5 hingewiesen. Das Tragen eines Helmes wird empfohlen. Auf dem Gehweg darf nicht gefahren werden, sondern auf der Radverkehrsinfrastruktur.
Auch für das korrekte Parken gibt es ein Tutorial innerhalb der App, in dem die Verbotszonen beschrieben werden. Zudem ist das Fahrzeug parallel zum Gehweg und möglichst weit entfernt von der Straße abzustellen. Mindestens 2 m verbleibende nutzbare Gehwegbreite seien zu berücksichtigen.
Eine Fotodokumentation des parkenden Fahrzeugs, durch den Nutzenden, wird angeraten.
Während zu Beginn etwa 50 Fahrzeuge im Einsatz waren, ist diese Zahl auf mittlerweile ca. 200 angestiegen.
So liegt die durchschnittliche Anzahl der verfügbaren Fahrzeuge im Jahr 2021 bei 55 und stieg bis 2025 bis auf 196 Fahrzeuge an. Somit auch die Zahlen der Nutzung, die sich von ca. 32.000 auf bis ca. 90.000 Fahrten pro Jahr vom Jahr 2021-2024 entwickelten. Der Bahnhof stellt dabei einen der bedeutendsten Quell- und Zielpunkte dar. Ein Bedarf und Nutzen der Fahrzeuge v. a. in Verbindung mit der sogenannten „letzten Meile“ ist deutlich zu erkennen.
Diese Entwicklung zeigt die steigende Nachfrage nach E-Scootern, bringt jedoch auch Herausforderungen für die Stadt mit sich.
Die Erfahrungen mit der Firma Zeus sind positiv zu bewerten. Jedoch kommt es immer wieder zu Beschwerden von Seiten der Bürgerschaft innerhalb des Stadtgebietes.
- Problematiken durch E-Scooter innerhalb des Stadtgebietes
- Falsch abgestellte Fahrzeuge
Häufig werden E-Scooter achtlos auf Gehwegen, an Kreuzungen oder in Grünanlagen abgestellt, wodurch Fußgänger, insbesondere Menschen mit Behinderung oder mit Kinderwagen und Rollator, behindert werden.
- Überlastung des öffentlichen Raums
Durch die hohe Anzahl an E-Scootern kommt es vor allem im Bereich der Altstadt zu Platzproblemen, insbesondere, wenn Fahrzeuge nicht regelmäßig umverteilt oder defekte Modelle nicht zeitnah entfernt werden.
- Kriminalität und Vandalismus
E-Scooter werden häufig mutwillig zerstört, umgeschmissen, an Orte gestellt, an denen Sie nicht hingehören und in Gewässer geworfen. Das führt zu hohen Kosten für Anbieter und für zusätzlichen Müll und Arbeitsaufwand für die Stadtgesellschaft.
- Interessensbekundungen durch weitere E-Scooter Anbieter
Neben dem im Stadtgebiet derzeitig tätigen E-Scooter Anbieter ZEUS Scooter GmbH, gibt es eine aktuelle Interessenbekundung durch den Anbieter Voi Technology Germany GmbH, eine Flotte von Fahrzeugen im Jahr 2025 in Bamberg flächendeckend bereitzustellen.
Daneben gibt es weitere Anbieter, die aufgrund eines fehlenden E-Scooter-Abstellkonzeptes im Prinzip die Möglichkeit haben, ihre Fahrzeuge innerhalb des Stadtgebietes zu verteilen. Die Stadt hat erst durch ein Konzept die Handhabe, regulierend einzugreifen.
- Mögliche Auswirkungen für die Stadt Bamberg ohne geregeltes
E-Scooter-Abstellkonzept
Wenn die Stadt Bamberg weiterhin keine verbindlichen Regularien für das Abstellen und die Anzahl der E-Scooter festlegt, können die Anbieter weitgehend uneingeschränkt handeln. Die Mittel des Straßenverkehrsrechts reichen nicht aus, um eine Vielzahl der mit dem gewerblichen E-Scooter-Betrieb typischerweise verbundenen Problemen zu bewältigen.
Dies führt zu einer Reihe von Problemen, die sich sowohl auf die Verkehrssicherheit als auch auf das Stadtbild innerhalb des sensiblen Weltkulturerbes sowie die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner auswirken.
- Unkontrollierte Ausweitung der E-Scooter-Flotte
- Anbieter handeln ohne Rücksicht auf die Stadtstruktur
- Fehlende Abstellregelungen und zunehmendes Chaos
- Unzureichende Kontrolle über Verkehrssicherheit und Ordnung
- Erhöhte Kosten für die Stadt durch den erhöhten Einsatz von Personalressourcen
- Umweltprobleme durch fehlende Verantwortung der Anbieter
3 Empfehlung der Stadtverwaltung
Aufgrund der aufgeführten Problematiken, die mit einer Nichtregulierung von E-Scooter-Flotten hervorgerufen werden sowie der aktuellen Interessenbekundung mindestens eines weiteren Anbieters empfiehlt die Verwaltung die Umsetzung eines sogenannten hybriden Konzeptes und folgt den Beispielen aus Nürnberg, Erlangen und Augsburg.
Hierbei werden ein stationsbasiertes- und ein Free-Floating-Konzept berücksichtigt und das Stadtgebiet wird in zwei Zonen aufgeteilt. (Vergleiche Anlage 1)
Die Zone A – Innenstadt umfasst das Zentrum sowie weitere Altstadtbereiche im Berggebiet und den Innenstadtbereich westlich des Kanals. In dieser Zone wird ein sogenanntes stationsbasiertes Abstellkonzept angewandt. Das Anmieten und Abstellen der Fahrzeuge wird nur in dafür ausgewiesenen Flächen zugelassen und die Gebiete um diese Stellflächen werden als Parkverbotszone definiert. Somit wird ein geordnetes und zielgerichtetes Abstellen der E-Scooter ermöglicht. Darüber hinaus lässt sich die Anzahl der parkenden E-Scooter in Zone A beschränken.
Für die Umsetzung der E-Scooter-Abstellflächen sind 16 öffentlichen Standorte vorgesehen.
Die zugehörigen „Suchkreise“ (vgl. Anlage 2) berücksichtigen auch Standorte, die zukünftig zu einer „Mobilitätsstation“ erweitert werden können. Ebenfalls die Nähe zu Bushaltestellen des ÖPNVs ist berücksichtigt.
Zudem sind die Suchkreise in einem maximalen Radius von 150m Entfernung bestmöglich zueinander positioniert. Dadurch soll ein dichtes Netz an E-Scooter-Abstellflächen angeboten werden, um die Nutzerfreundlichkeit besonders für die sogenannten „letzte Meile“ sicherzustellen.
Diese Suchkreise sollen im nächsten Schritt mit den Bürgervereinen im Detail abgestimmt werden, um zu konkreten Standortvorschlägen zu gelangen. Dies geschieht selbstverständlich unter Berücksichtigung der Belange von Liefern, Laden, Grundstückseinfahrten, Feuerwehranfahrten, Müllabfuhr, Linienbusverkehr, Bäumen, Grünanlagen, Parkplätze für Menschen mit Behinderung etc.
Die Zone B – restliches Stadtgebiet – umfasst den restlichen Stadtbereich, in dem das sogenannte Free-Floating-Konzept vorgesehen ist. Dieses kennzeichnet sich dadurch aus, dass das Abstellen von E-Scootern grundsätzlich überall erlaubt ist.
Um trotz dieser Möglichkeit ein geordnetes Abstellen der Fahrzeuge zu erreichen, werden auch in diesem Bereich Verbotszonen eingerichtet.
4 Weiteres Vorgehen
Im ersten Schritt werden die vorgeschlagenen Standorte für E-Scooter-Abstellflächen mit den Bürgervereinen abgestimmt und ggf. alternative Standorte geprüft. Das Ergebnis ist im Stadtrat zu beschließen.
Die bisherige Praxis, über freiwillige Selbstverpflichtungsvereinbarungen hat sich nicht bewährt. Aus diesem Grund wird die Stadt Bamberg dazu übergehen, die Verleihsysteme als Sondernutzung einzuordnen. Damit schafft die Stadtverwaltung verbindliche Regularien und besitzt die rechtliche Handhabe. In diesem Zusammenhang ist die Satzung anzupassen und durch den Stadtrat zu beschließen.
Anschließend sind Ausschreibung und Vergabe durchzuführen. Einer oder mehrere ausgewählte E-Scooter-Anbieter erhalten dadurch Konzessionen für einen beschränkten Zeitraum. Der Markt für die Stadt Bamberg wird dann reguliert sein und weitere Akteure werden kein Recht haben, eine weitere Fahrzeugflotte innerhalb des Stadtgebietes anzubieten.
II. Beschlussvorschlag
- Der Mobilitätssenat nimmt den Sitzungsvortrag zur Kenntnis.
- Der Mobilitätssenat beauftragt die Verwaltung, das dem Mobilitätssenat vorgestellte Konzept mit den betroffenen Bürgervereinen abzustimmen, etwaige von dort vorgeschlagene Standortalternativen zu prüfen und das Ergebnis der Beratung (Standorte) in den Stadtrat einzubringen.
- Die Anträge der Stadtratsfraktion Grünes Bamberg vom 30.04.2024 und der BBB-Fraktion vom 07.04.2025 sind hiermit geschäftsordnungsmäßig behandelt.
III. Finanzielle Auswirkungen
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
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x |
1. |
Keine Kosten |
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2. |
Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan (HHSt.), gegeben ist |
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3. |
Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
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4. |
Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferats:
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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913,9 kB
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2,6 MB
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413,4 kB
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(wie Dokument)
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273,1 kB
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