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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2024/8004-R6

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

Die Deckensanierung des Straßenzuges Richard-Wagner-Straße / Nonnenbrücke stellt eine wichtige Maßnahme zur Erhaltung städtischer Verkehrsinfrastruktur dar. Ein längerfristiger Ausfall dieser Straße im Falle weiter hinausgezögerter Sanierung sollte nicht riskiert warden.

Die Abstimmung mit zahlreichen Behörden und Verbänden hat ergeben, dass Einigkeit hinsichtlich der Sanierungsbedürftigkeit besteht.

 

Die Abstimmung mit zahlreichen Behörden und Verbänden hat zudem ergeben, dass einzig die Sommerferien ein geeignetes Zeitfenster darstellen, in welchem die Auswirkungen der Sperrung einigermaßen verkraftbar sind. Jeder andere Zeitraum wäre ungünstiger.

Vor diesem Hintergrund wurde die Maßnahme gezielt zur Ausführung in den Ferien ausgeschrieben.

 

Die Stadt kann sich glücklich schätzen, dass auch tatsächlich zwei Angebote heimischer Firmen eingegangen sind. Die mindestnehmende Firma hat den Auftrag erhalten. Die Ausführung wird während der Sommerferien erfolgen. Anlieger und Bürgervereine wurden bereits informiert. Weitere Informationen erfolgen permanent. Die Busumfahrungen sind von den STVP entsprechend vorbereitet.

 

Die Auswirkungen werden aller Voraussicht nach überschaubar sein. Zum einen wegen der Ferienzeit. Zum anderen, weil – bespielsweise - der Bereich Geyerswörth von Westen und Südwesten  über den Kaulberg, von Norden und Osten über den Sand/Domplatz vollkommen unverändert erreichbar ist. Lediglich von Südosten entfällt die Anfahrbarkeit über den Schönleinsplatz. Die Anfahrt über Stephansberg oder Kaulberg dauert aber pro Weg nur geringfügig länger. Zumal der Kaulberg in der Kombination aus Ferienzeit und Sperrung Richard-Wagner-Straße besonders gering verkehrsbelastet sein wird.

 

Es liegt ein Antrag der GB-Stadtratsfraktion vor, welcher die geringfügige Baufertigstellungsverzögerung der Markusbrücke zum Anlass nimmt, die Frage der zeitgleichen Baustellen zu stellen.

 

Grundsätzlich ist hierzu festzustellen, dass die Sanierung der Markusbrücke, der Richard-Wagner-straße und der Nonnenbrücke allesamt wichtige Maßnahmen zur Erhaltung der städtischen Verkehrsinfrastruktur darstellen. Gerade im Interesse des Wirtschaftsverkehrs, aber auch des Radverkehrs und des ÖPNV ist es elementar wichtig, dass eine Stadt ihre Infrastruktur nicht aufgibt, sondern erhält. Daher werden alle diese Maßnahmen von den Vertreterinnen der Wirtschaft begrüßt.

 

Um nicht zu viele Baumaßnahmen zeitgleich durchzuführen, haben die Stadtwerke ihre Leitungsbaumaßnahmen am Kaulberg zeitlich zurückgestellt. Auch der Beginn der Leitungsbauarbeiten am Domberg und die Wiederaufnahme der Bauarbeiten am Michelsberg sollen erst erfolgen, wenn die Markusbrücke wieder freigegeben ist.

 

Eine direkte Abhängigkeit zwischen Markusbrücke und Richard-Wagner-Straße ist nur für sehr spezifische Kurzstrecken gegeben. Kurierdienste, die bislang Schönleingsplatz, Schillerplatz, Geyerswörthplatz hintereinander beliefert haben, sollten ihre Routen anders planen.

Wer aber etwas großräumiger unterwegs ist – und das sind die meisten Kfz-Verkehrsbewegungen – erreicht zum Beispiel die Geyerswörthinsel von Westen (Schweinfurt), Norden (Coburg) und Osten (Bayreuth) immer über BAB-Abfahrt Hafen, Hafenstraße, Regensburger Ring, Sandstraße, Domplatz, Schranne, vollkommen unabhängig von der Freigabe der Markusbrücke.

Das sachliche Narrativ kann daher nur lauten:

Bamberg investiert für die Wirtschaft und die Bamberger Wirtschaft ist jederzeit erreichbar.

 

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II. Beschlussvorschlag

  1. Der Stadtrat nimmt den Sachvortrag der Verwaltung zur Kenntnis.
  2. Der Antrag der Stadtratsfraktion Grünes Bamberg vom 12.07.2024 ist hiermit geschäftsordnungsmäßig behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

X

1.

Keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von   für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von   für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:   Personalkosten:   Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

Stellungnahme des Finanzreferats:

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Verteiler:

1/31

STVP

Bamberg Service – SuB

13

6S

 

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Anlagen

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