Beschlussvorlage - VO/2024/8136-R1
Grunddaten
- Betreff:
-
Zukunft des Ankerzentrums
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 1 Oberbürgermeister
- Beteiligt:
- 13 Amt für Bürgerbeteiligung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit; 1 Referat für öffentliche Sicherheit, Recht und Ordnung; 23 Immobilienmanagement; 5 Referat für Klima, Personal und Soziales; 6 Baureferat
- Referent:in:
- Oberbürgermeister Andreas Starke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtrat der Stadt Bamberg
|
Entscheidung
|
|
|
|
Oct 16, 2024
|
I. Sitzungsvortrag:
- Rahmenbedingungen und Ausgangslage
Der Aufbau und Betrieb der Flüchtlingseinrichtungen im Jahr 2015 (zunächst als sog. Ankunft- und Rückführungseinrichtungen (ARE II), später Aufnahmeeinrichtung Oberfranken (AEO) und Ankereinrichtung) durch den Freistaat Bayern erfolgte als Reaktion auf den starken Zustrom Geflüchteter seit dem Jahr 2015. Daneben war es Ziel, in allen Regierungsbezirken zentrale Sammeleinrichtungen für die Erstaufnahme aufzubauen, nach der Erstaufnahme (für Oberfranken wurde diese Einrichtung zunächst in Bayreuth betrieben) erfolgt die Verteilung in die Landkreise und kreisfreien Städte innerhalb des jeweiligen Regierungsbezirkes, entsprechend des Königsteiner Schlüsselprinzips. Der untergebrachte Personenkreis konzentrierte sich nach der ursprünglichen Planung des Freistaats Bayern in Bamberg (und weiterhin noch in Ingolstadt / Manching, dort ARE I) zunächst auf solche mit einer geringen Bleibewahrscheinlichkeit in der Bundesrepublik Deutschland. Hier war es Ziel durch eine schnelle Durchführung der notwendigen Rechtsverfahren eine möglichst rasche Rückführung organisieren zu können. Eine Weiterverteilung auf GU/AU war daher nicht vorgesehen.
Bamberg wurde auf Grund des relativ großen Gebäudeleerstandes der ehem. US-Liegenschaften nach Abzug der US-Army im Jahr 2014 ausgewählt. Dies vor dem Hintergrund, dass es sich um eine Vielzahl relativ leicht für eine Nachnutzung ertüchtigungsfähiger Gebäude handelte. Nach einem – weiterhin gültigen – Haushaltsausschussbeschluss des Deutschen Bundestages wurde die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) als Grundstückseigentümerin verpflichtet, Bundesliegenschaften den Bundesländern auf deren Anforderung mietzinsfrei für Unterbringungszwecke zur Verfügung zu stellen. Der Freistaat Bayern hat von dieser Möglichkeit durch Anmietung der ehem. Flynn-Housing-Area seit 2015 Gebrauch gemacht.
Vertreter des Freistaates Bayern kamen Mitte August 2015 auf die Stadt Bamberg zu. Es wurde erklärt, dass aufgrund des hohen Unterbringungsbedarfes, eine Nutzung der ehemaligen US-Militärliegenschaft in Bamberg für die Unterbringung von Geflüchteten genutzt werden solle.
Der Bund habe dafür die gesamte ehemalige Militär-Liegenschaft, das eigentliche Kerngelände umfasst dabei allein eine Fläche von rund 160 ha, dem Freistaat Bayern zur Nutzung angeboten. Auf dieser Fläche könnten etwa 10.000 bis 15.000 Menschen untergebracht werden. Diese hohe Anzahl werde aber auch seitens des Freistaates nicht mehr als für die Stadt Bamberg verträglich betrachtet, daher sollte nur eine Teilfläche, die ehem. Flynn-Housing-Area genutzt werden. Zunächst wurde ein Unterbringungsbedarf von etwa 1500 Personen in einer sog. ARE (II) kommuniziert. Aufgrund der damaligen Situation mit teils nur als dramatisch zu bezeichnenden Zuständen vor allem an den bayerischen Grenzübergängen wurde seitens der Stadt Bamberg die Zustimmung zu dieser Vorgehensweise des Freistaates Bayern signalisiert. Dabei sollten Aufbau und Betrieb der Einrichtung durch den Freistaat Bayern, konkret durch die Regierung von Oberfranken, erfolgen.
Um die Rahmenbedingungen des Einrichtungsaufbaus der ARE II in Bamberg auch schriftlich zu fixieren, wurde eine „Gemeinsame Erklärung“ zwischen dem Freistaat Bayern und der Stadt Bamberg ausverhandelt. Dabei wurden vor allem auch die konkreten Nutzungsbedingungen für das Areal durch den Freistaat Bayern bindend festgeschrieben. In die Verhandlungslösung immer eingebunden war auch der Stadtrat, in Form von Sitzungen des Ältestenrats sowie durch die Behandlungen im Stadtratsgremium selbst.
Aufgrund der weiterhin sehr hohen Zugangszahlen seit dem August 2015 kamen Vertreter des Freistaates Bayern im September/Oktober 2015 erneut auf die Stadt Bamberg zu. Aufgrund der weiterhin dramatischen Entwicklungen beabsichtige der Freistaat Bayern die Unterbringungskapazitäten in Bamberg drastisch zu erhöhen. Der Bedarf wurde mit 4500 Personen angegeben. Damit solle weiterhin die notwendige Verteilung der ankommenden Menschen von den bayerischen Grenzregionen sichergestellt werden. An der Betriebsform als ARE wurde zunächst festgehalten.
Diese Erweiterung der ARE II in Bamberg war Gegenstand einer gemeinsamen Besprechung in München am 17.11.2015. An dieser nahmen sowohl der damalige Bayerische Ministerpräsident sowie mehrerer Staatsministerien, als auch Vertreterinnen und Vertreter aller Stadtratsfraktionen teil. Ergebnis dieses Gespräches war ein Nachtrag zu der zuvor bereits abgeschlossenen Gemeinsamen Erklärung vom 14.08.2015.
Die Gemeinsame Erklärung vom 14.08.2015 sowie der Nachtrag dazu vom 17.11.2015 liegen diesem Sitzungsvortrag als Anlagen 1 und 2 bei.
Der Freistaat Bayern hat der Stadt Bamberg gegenüber in der gemeinsamen Erklärung bestimmte Zusagen, wie bspw. der Kostenersatz für die zusätzlichen Aufwendungen im Bereich des Sozialamtes sowie die Aufstockung der Personalstärke der Polizeiinspektion Bamberg gemacht, welche dann auch im Zuge der weiteren Entwicklung auch tatsächlich umgesetzt werden. Der Freistaat Bayern hat daher die Regelungen der Gemeinsamen Erklärung als bindend verstanden und entsprechend eingehalten. Wesentliche Grundlage der dem Projekt des Freistaates Bayern zugewandten Vorgehensweise der Stadt Bamberg war, dass in der Gemeinsamen Erklärung vom 14.08.2015 eine eindeutige Regelung für das Betriebsende enthalten ist:
Gemäß Nr. 2 der Regelung in der Gemeinsamen Erklärung vom 14.08.2015 wurde vereinbart:
„Diese Aufnahmeeinrichtung wird befristet auf maximal 10 Jahre (unwiderrufliches Ende mit dem Ablauf des Jahres 2025).“
Dabei handelt es sich aus Sicht der Stadt Bamberg um die entscheidende Grundlage der gemeinsamen Erklärung, die aus Sicht der Stadt Bamberg bindende Wirkung hat. Hätte sich der Freistaat nicht durch die Erklärung zum Ende der Einrichtung mit Ablauf des Jahres 2025 verpflichtet, wäre die gemeinsame Erklärung nicht zustande gekommen. Seitens der Stadt Bamberg besteht insoweit weiterhin die Erwartung und Forderung, dass sich der Freistaat Bayern an die getroffene Vereinbarung halten wird.
- Maßnahmen der Stadt Bamberg:
Sowohl die Stadt Bamberg als auch der Freistaat Bayern haben sich seit 2015 im Wesentlichen an die Regelungen der gemeinsamen Erklärung gehalten. So wurde seitens des Freistaates Bayern bspw. ein einmaliger Aufwendungsersatz für die Aufwendungen der Stadt Bamberg im Rahmen der Sachbearbeitung in Höhe von 500.000 € geleistet. Der Bau eines Rad- und Fußweges an der Pödeldorfer Straße wurde durch Mittel des Bayer. Sozialministeriums und mit Städtebaufördermitteln unterstützt, eine zusätzliche ÖPNV-Verstärkung für die Ankereinrichtung finanziert und die Stellen der PI Bamberg-Stadt erhöht. Die Stadt hat sich an die mit dem Betrieb sich ergebenden Herausforderungen vor allem für die unmittelbare Umgebung der Ankereinrichtung angepasst. Es wurde ein Anwohnerbeteiligungsformat entwickelt und bspw. durch gezielte Aktionen zur Müllbeseitigung oder die Beseitigung abgestellter, „aufgegebener“ Kfz versucht, die im Zusammenhang mit dem Betrieb eingetretenen negativen Entwicklungen für die Anwohnerschaft etwas zu reduzieren. Klar ist aber, dass sich Auswirkungen, vor allem bei einer sehr hohen Auslastung der Einrichtung, nicht vollständig vermeiden lassen. Zuletzt hat der Freistaat eine zusätzliche Busverbindung vom Ankerzentrum in die Innenstadt im Wesentlichen finanziert, um die Anlieger und den Schulverkehr zu entlasten. Dies war auch ein Ergebnis der regelmäßigen Bürgerinformationsgespräche mit der Nachbarschaft des Ankerzentrums. Dieser Dialog wird fortgesetzt.
Seitens der Stadt Bamberg erfolgten alle genannten Schritte immer in der Erwartung, dass sich auch der Freistaat Bayern an die Auflösungsklausel der Gemeinsamen Erklärung mit dem finalen Ende 2025 gebunden fühlt und die Betriebsbeendigung entsprechend projektieren wird. Diese Erwartung war seit 2015 auch Gegenstand zahlreicher Gespräche: Etwa mit dem Bayerischen Staatsministerium des Inneren, der Regierung von Oberfranken, den regionalen Landtags- und Bundestagsabgeordneten, bei Ortsterminen mit Staatssekretären des BMI oder der Bundesinnenministerin selbst. Auch mit dem Vorstand der BImA gab es viele Kontakte und Verhandlungen zur Situation des Ankerzentrums, ebenso mit Mitgliedern des Verwaltungsrates.
Insbesondere wurden Gespräche mit der BImA geführt, um eine schlichte Fortsetzung des Mietverhältnisses zwischen der BImA und dem Freistaat nicht ohne eine Beteiligung der Stadt Bamberg über das Jahr 2025 hinaus zuzulassen. Dabei entspricht es auch dem Inhalt der Gemeinsamen Erklärung, dass sich der Freistaat verpflichtet hat, die Bemühungen der Stadt Bamberg zu einer Konversion der ehem. militärisch genutzten Flächen zu fördern. Die Haltung der Stadt war und ist geprägt von der Absicht, dass die Stadt Bamberg die Flächen der ehem. US-Flynn-Housing-Area von der BImA erwerben und sodann einer geordneten städtebaulichen Entwicklung, vornehmlich für die Schaffung bezahlbarer Mietwohnungen, zuführen möchte. Der Weiterbetrieb der Ankereinrichtung würde die Förderung der Konversion daher konterkarieren. Das Gegenteil des gemeinsam Vereinbarten würde damit eintreten.
In den Gesprächen wurde auch die ungleiche Behandlung innerhalb der bayerischen Regierungsbezirke thematisiert: Wie bei anderen bayerischen Regierungsbezirken auch, wurde eine Auflösung der Einrichtungszentralisierung, wie sie derzeit nur noch in Unter- und Oberfranken existiert, eingefordert. Fakt ist, nur in Schweinfurt und Bamberg existieren derzeit noch zentrale und großräumige Ankerzentren für einen gesamten Regierungsbezirk. Das Beispiel der übrigen fünf bayerischen Regierungsbezirke belegt, dass eine zentrale Einrichtung weder zwingend erforderlich, noch sachlich geboten ist. Gerechter wäre es, die Lasten auf mehr Schultern zu verteilen, als sie auf eine Schulter zu bürden. Was in Oberbayern, Niederbayern, Schwaben, der Oberpfalz und in Mittelfranken möglich ist, muss auch in Oberfranken möglich sein.
Der Oberbürgermeister gründete schon vor Jahren ein Netzwerk und regelmäßige Treffen mit den politischen Vertreterinnen und Vertretern, die ein Ankerzentrum hatten.
Gegenstand der Gespräche war immer auch der Forderung der Stadt, von Seiten des Freistaates eine verbindliche Zusage zur Einhaltung der Befristung zum 31.12.2025 zu erlangen.
Da es sich bei dem Erklärenden um den Freistaat Bayern handelt, geht die Stadt Bamberg selbstverständlich davon aus, dass auch dort die Bindung an die abgegebene, schriftliche Erklärung zu einem bedingungslosen und unwiderruflichen Ende des Einrichtungsbetriebes zum 31.202.2025 gesehen und diese auch so gelebt werden wird.
Mit dem Betrieb des Ankerzentrums verzichtete der Freistaat auf die Zuweisung von Geflüchteten nach dem Königsteiner Schlüssel. Folge: Keine Belastung des Wohnungsmarktes, der Schulen und Kitas. Diese Entlastung der Stadtgesellschaft ist ein wesentlicher Unterschied zur Situation in anderen Städten. Auch das gehört zur Beurteilung der Gesamtsituation.
- Notwendige Schritte zur Auflösung des Ankerzentrums:
In der Konsequenz muss sich die Stadt Bamberg auf die Schließung der Einrichtung und damit auf die Aufnahme von Geflüchteten in der Stadt Bamberg selbst vorbereiten. Die Auflösung der Ankereinrichtung bedeutet, dass die Stadt Bamberg den auf das Stadtgebiet entfallenden Anteil an dem gesamten auf Oberfranken entfallenden Kontingents, entsprechend der innerbayerischen Verteilung analog des Königsteiner Schlüssels, selbständig und eigenverantwortlich übernehmen und die Unterbringung sicherstellen können muss.
Diesen Paradigmenwechsel hat der Oberbürgermeister vor den Bürgervereinen verdeutlicht:
Es wäre ein Missverständnis zu glauben, mit der Schließung des Ankerzentrums gäbe es in Bamberg keine Verpflichtung mehr, Geflüchtete unterzubringen. In den vergangenen neun Jahren war Nr. 3 der gemeinsamen Erklärung aus dem Jahr 2015 maßgeblich:
„Die in der erweiterten Ankunfts- und Rückführungseinrichtung auf dem Konversionsgelände befindlichen Asylbewerber werden auf die von der Regierung von Oberfranken festgelegten Aufnahmequoten für die Stadt Bamberg in voller Höhe angerechnet. Mit Inbetriebnahme der Einrichtung erfolgt keine weitere Zuweisung von Asylbewerbern oder unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen nach Bamberg.“
In der Konsequenz waren im Gegensatz zu vielen anderen Städten und Landkreisen in Bayern weitere Gemeinschafts- oder Ausweichunterkünfte (kurz: GU und AU) in Form zentraler und dezentraler Unterbringungsoptionen nicht notwendig. Gleichzeitig wurden die notwendigen Verfahrensbestandteile auf dem Ankergelände zentralisiert. Dies hat auch zu einer Entlastung der Situation in der Stadt Bamberg geführt, verglichen mit anderen Städten und Landkreisen in Bayern, welche von Anfang an selbst vor den Unterbringungs- und Betreuungsherausforderungen standen und stehen. Mit der Schließung des Ankerzentrums ist es erforderlich, dass die gesetzliche Unterbringungsverpflichtung nach dem Königsteiner Schlüssel wieder in zentralen und dezentralen Unterkünften im Stadtgebiet erfolgt. Gemäß der DV Asyl werden der Stadt Bamberg 6,8 Prozent der Geflüchteten in Oberfranken zugewiesen, was nach den aktuellen Flüchtlingszahlen in Oberfranken ca. 900 Geflüchtete sind. Aktuell werden neben dem Ankerzentrum bereits ca. 200 Geflüchtete untergebracht (v.a. afghanische Ortskräfte), so dass voraussichtlich – nach derzeitigem Stand - bis zu 700 zusätzliche Menschen in Bamberg unterzubringen wären. Künftige Entwicklungen wären dann natürlich ebenfalls in der Unterbringung abzubilden und die Kapazitäten dafür entsprechend anzupassen.
Dies bedeutet für die Stadt Bamberg eine durchaus große Herausforderung. Ziel muss es daher in einem ersten Schritt sein, gemeinsam mit dem Freistaat Bayern eine Zeitschiene für einen geordneten Übergang von einer zentralisierten Ankereinrichtung auf Gemeinschafts- bzw. Ausweichunterkünfte (GU bzw. AU) zu vereinbaren.
Für die Stadt Bamberg ist damit der sukzessive Aufbau bzw. die Reorganisation von Unterbringungsmöglichkeiten und sozialer Infrastruktur in erheblichem Umfang und im gesamten Stadtgebiet notwendig. Die Stadtverwaltung will mit der Behandlung des Themas in der Vollsitzung am 16.10.2024 rechtzeitig die Weichen stellen.
- Bisherige Leistungserbringer im Ankerzentrum:
Aktuell sind auf dem Gelände des Bamberger Ankerzentrums folgende Behörden mit nachfolgenden Aufgaben vertreten:
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF): zuständig für die Durchführung von Asylverfahren – eine Durchführung wäre auch an anderer Stelle realisierbar (vgl. vor 2015, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg).
- Zentrale Ausländerbehörde der Regierung von Oberfranken: zuständig für Aufenthaltstitel, Arbeitserlaubnisse, Zuweisung von Unterkunft und Wohnsitz – Durchführung ebenfalls an anderer Stelle möglich, die Zuständigkeit wechselt ggf. wieder zur städtischen Ausländerbehörde, was dort dann sowohl organisatorisch, als auch personell abzubilden ist.
- Bayerisches Landesamt für Asyl und Rückführungen: Organisation abgelehnter Asylbewerber, Beratung für freiwillige Rückkehrer – eine Angliederung an die Zentrale Rückkehrberatung (ZRB) für Flüchtlinge in Nürnberg wäre denkbar.
- Amt für soziale Angelegenheiten der Stadt Bamberg: zuständig für die Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – bleibt weiterhin zuständig und kann wieder in ein städtisches Dienstgebäude/Rathaus eingegliedert werden.
- Fachbereich Gesundheitswesen („Gesundheitsamt“) im Landratsamt Bamberg: zuständig für die Eingangsuntersuchungen und den medizinischen Dienst in Stadt und Landkreis Bamberg. Die Eingangsuntersuchung (Screening und Tuberkuloseuntersuchung) wird weiter vom Fachbereich Gesundheitswesen Bamberg oder in dessen Auftrag durchgeführt. Alle weiteren ambulanten ärztlichen Leistungen müssten dann von Hausärzten wahrgenommen werden.
- Verwaltungsgericht Bayreuth: zuständig für Asylsachen und Klagen im Asylverfahren – eine Zentralisierung beim Verwaltungsgericht Bayreuth ist realisierbar.
- Jobcenter Stadt Bamberg: finanzielle Hilfen nach der Asyl-Anerkennung – Zentralisierung in der Agentur für Arbeit in Bamberg realisierbar.
Die Organisation dieser Dezentralisierung ist in der Zuständigkeit der jeweiligen Behörde.
- Unterbringungsmöglichkeiten:
Die Unterbringung der Asylbewerber erfolgt grundsätzlich während des Asylverfahrens in Gemeinschaftsunterkünften, welche von der Regierung von Oberfranken (zentrale Unterbringung) oder von der Kreisverwaltungsbehörde (dezentrale Unterbringung) organisiert werden.
Zentrale Gemeinschaftsunterkunft (GU):
Die Regierung von Oberfranken mietet Gebäude an und betreibt diese Gemeinschaftsunterkünfte in eigener Verantwortung. Hier ist eine Mindestkapazität von 50 Plätzen je GU erforderlich (vgl. GU An der Breitenau).
Dezentrale Ausweichunterkünfte (AU):
Die Stadt Bamberg stellt Unterbringungsmöglichkeiten zur Verfügung und organisiert die Unterbringung selbst oder beauftragt einen Betreiber für die AU (vgl. AU Ludwigstraße oder Luitpoldstraße).
Die Ausstattung der GU bzw. AU ist in den Leitlinien zu Art, Größe und Ausstattung von Gemeinschaftsunterkünften (Anlage 3) und vergleichbaren dezentralen Unterkünften für Asylbewerber vom StMI vom 04.September 2020 festgeschrieben.
Für die vollständige Unterbringung aller rund 900 zu erwartender Asylbewerber ist es erforderlich, alle Unterbringungsformen (GU bzw. AU) anzuwenden. Dies stellt für die Stadt Bamberg – wie auch für viele anderen bayerische Kommunen seit Jahren – eine bedeutende Herausforderung dar. Konkret sind für eine Unterbringungsnutzung zu prüfen:
- Anmietung von Gebäuden/Wohnraum am freien Markt.
- Nutzung von städtischen und stiftischen Immobilien.
- Bauliche Entwicklung von freien Flächen.
- Soziale Infrastruktur und Zusammenleben in der Stadt:
Die Transformation von einer am Stadtrand, in einem fast geschlossenen und umzäunten System effizient organisierten Flüchtlingsverteilung (Erstaufnahme), hin zu dem Prozess einer dauerhaft gelingenden Integration von Geflüchteten in die Stadtgesellschaft bedeutet eine vollständige Veränderung notwendiger sozialer Infrastrukturen.
Die Idee des Gelingens von „Integration“ hat dabei eine völlig andere Dimension als die Idee der effizienten Versorgung während der Erstaufnahme und hat als Querschnittsthema auf fast alle stadtpolitischen Handlungsfelder Auswirkungen.
Dabei kann heute nicht sicher als Planungsgrundlage festgelegt werden, welche Personen im Hinblick auf demographische Zusammensetzung und ethnische Herkunft ab dem 01.01.2026 nach Bamberg zugewiesen werden. Die Entwicklung wird immer vom allgemeinen Fluchtgeschehen und Zuzug in die Bundesrepublik abhängig sein. So wie sich reine Zugangszahlen im Zeitverlauf ändern werden, werden auch Alter, Geschlecht und Herkunftsländer variieren.
Unabhängig davon müssen im Rahmen der Konzepterstellung realistische Annahmen getroffen werden, um die sozialplanerische Bedarfe definieren.
Für folgende Bereiche der sozialen Infrastruktur sind Anforderungen zu erwarten, die im Rahmen der durch den Stadtrat zu beauftragenden Konzepterstellung ausdifferenziert werden müssen:
- Schulversorgung (Schulpflicht ab 3 Monaten Aufenthaltsdauer)
- KiTas (Rechtsanspruch ab 3 Monaten Aufenthaltsdauer)
- Sprachkurse
- Leistungen der Jugendhilfe (wie bereits heute für das Ankerzentrum u.a. in der Begleitung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, jedoch für eine längerfristige und dadurch personalintensivere Betreuung)
- Leistungen der Sozialhilfe
- Gesundheitsversorgung
- Migrations- und Integrationsberatung
- Organisation von Zugang zu Kultur-, Freizeit- und Sportangeboten
- Zugang zu Mobilitätsangeboten
- Auswirkungen auf die Arbeit in den Stadtteilzentren
- Zugang zu und Organisation von Ehrenamtsstrukturen
Bei der heterogenen Gruppe migrantischer Wohnbevölkerung gibt es statistisch Schnittmengen zu sozioökonomisch benachteiligten Bevölkerungsgruppen mit besonderen Unterstützungsbedarfen. Dabei sind einige der Maßnahmen kommunale Pflichten, die sich aus Gesetzesansprüchen definieren. Andere Maßnahmen sind haushaltsrechtlich als „freiwillig“ zu charakterisieren, allerdings aus Sicht des Sozialreferats unabdingbar, um Integration gelingen zu lassen und Konflikte im Zusammenleben in der Stadt zu mildern. Über diese zusätzlichen „Kosten für gelingende Integration“ müssen sich alle Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger bewusst sein.
Eine Konkretisierung hat im Rahmen des Konzepts zu erfolgen.
Dabei ist neben den Bedarfen der autochthonen Bevölkerung auch ein Blick auf die Bedarfe der Zugewanderten zu richten.
Bei allen Herausforderungen, Berechnungen, Zahlen und Anforderungen darf dabei zu keinem Zeitpunkt die Tatsache aus dem Blick geraten, dass es bei den Planungen immer um konkrete Menschen mit Einzelschicksalen geht. Das menschliche Antlitz darf in der Diskussion nicht verloren gehen.
Die Herausforderungen werden grundsätzlich nur über eine starke Einbindung und Unterstützung der Zivilgesellschaft zu meistern sein. Erste Gespräche mit den Bürgervereinen sowie mit dem Ombudsteam, Vertretern des Migrantinnen- und Migrantenbeirates sowie den aktuell auf dem Gelände der Ankerzentrums aktiven sozialen Trägern haben am 08. und 09.10.2024 stattgefunden.
Grundsätzlich kann angenommen werden, dass die Bereitschaft im Ehrenamt zunimmt, wenn es langfristige Integrationsperspektiven der begleiteten Geflüchteten gibt. Die ehrenamtliche Arbeit in langjähriger, erfolgreicher Begleitung wird als sinnstiftender empfunden, als kurzfristige Kontakte zu Geflüchteten. Diese Einschätzung wurde im Gespräch mit dem Ombudsteam am 09.10.2024 auch von Ehrenamtlichen bestätigt.
Neben dem Austausch zur aktuellen Situation und dem Commitment auf den gemeinsamen Wunsch nach dezentraler Unterbringung war auch die künftige Dienstleistung der Leistungserbringer auf dem Gelände des Ankerzentrums Thema. Bereits im Juli 2024 wendeten sich der Caritasverband, das diakonische Werk und die Arbeiterwohlfahrt in einem gemeinsamen Schreiben an das bayerische Innenministerium für Sport und Integration, um deutlich zu machen: Eine Weiterführung der aktuellen Hilfs-, Betreuungs- und Beratungsdienste über den 31.12.2025 hinaus ist weder geplant noch beabsichtigt. Die Rahmenbedingungen müssen sich ändern (Anlage 4).
- Auswirkungen auf den lokalen Arbeitsmarkt:
Mit dem Zuzug von Geflüchteten ergeben sich zusätzliche Potentiale für den lokalen Arbeitsmarkt. In den vergangenen Jahren sind die Möglichkeiten für Ausbildung und Beschäftigung während der Asylverfahrens stückweise erleichtert worden, so dass mit der Zuweisung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern ein neues Arbeitskräftepotential ergibt. Die erfolgreiche Vermittlung und Betrachtung dieser besonderen Gruppe auf dem Arbeitsmarkt wird Aufgabe von Jobcenter, Sozialreferat und Wirtschaftsförderung sein.
- Auswirkungen auf Verwaltungskapazitäten:
Die Auflösung der ANKER-Einrichtung hat für die Stadtverwaltung grundsätzlich zwei Dimensionen:
- Einerseits ist die ANKER-Einrichtung ein Behördenstandort. Seitens der Stadtverwaltung ist derzeit das Amt für soziale Angelegenheiten vor Ort, um die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz abzuwickeln.
Folglich sind für diesen Mitarbeitendenkreis Büroarbeitsplätze in einem städtischen Dienstgebäude bereitzustellen. Aktuell sind acht städtische Kolleginnen und Kollegen betroffen.
- Andererseits gehen mit dem Aufbau bzw. der Reorganisation der Unterbringungsmöglichkeiten im Stadtgebiet sowie der sozialen Infrastruktur Anpassungen in der Organisation der Stadtverwaltung und der Personalausstattung einher. Abhängig von konkreten Umsetzung sind alle betroffenen Tätigkeitsfelder der Verwaltung auf die dann aktuellen Bedarfe hin zu prüfen: Schule, Kindertageseinrichtungen, soziale Dienste, Integration, Stadtteilarbeit, Sachbearbeitung und Verwaltungsleistungen in verschiedenen Arbeitsbereichen (Leistungsgewährung, Objektverwaltung, Abrechnungen).
- Städtebauliche Perspektive:
Der Stadtrat hat am 28.03.2012 den Grundsatz für die Stadt Bamberg beschlossen, alle ehemals militärisch genutzten Flächen im Gebiet der Stadt Bamberg von der BImA zu erwerben (vgl. Anlage 5).
Der Beschluss lautete auszugsweise:
„Der Stadtrat der Stadt Bamberg beauftragt die Verwaltung Verhandlungen mit der Bundesanstalt für Immobilien (BImA) mit dem Ziel zu führen, die gesamte Konversionsfläche durch die Stadt Bamberg zu erwerben.“
Dieser Beschluss besteht unverändert fort und bildet auch heute die Leitlinie des Verwaltungshandeln für den Liegenschaftserwerb ehem. Militärflächen. Diese Grundhaltung hat sich in der Vergangenheit zudem sehr bewährt, da nur durch den Flächenerwerb die Stadt Bamberg die volle Gestaltungshoheit und -freiheit in der weiteren Liegenschaftsentwicklung erwirbt und behält.
Die Stadt Bamberg hat daher wiederholt auch schriftlich ihr Kaufinteresse an dem Gelände des Ankerzentrums bekräftigt. Zuletzt hat Oberbürgermeister Starke im Februar dieses Jahres gegenüber der BImA diesem mit einem Schreiben an die Sparte Verkauf Ausdruck verliehen (Anlage 6). Nachfolgend wurde im Sommer dieses Jahres der Verwaltungsrat der BImA in den Sachstand und die vertraglichen Hintergründe eingeführt (Anlage 7), um das nachdrückliche Kaufinteresse zur Realisierung von städtischem Wohnungsbau der Stadt Bamberg darzulegen. Auch die zuständigen Ministerien des Bundes sind informiert.
Diesem Erwerbsinteresse der Stadt steht dabei nach den bisherigen Gesprächen durchaus auch ein Verkaufsinteresse von Seiten der BImA gegenüber. Der Verkauf würde, wie bei den bisherigen Grundstücksankäufen, bspw. Sonderlandeplatz, Pine-Housing-Area, Lagarde-Gelände oder ehem. Offizierssiedlung auch, über die sog. Erstzugriffsoption erfolgen. Im Ergebnis ist es daher nach dem derzeitigen Stand der Gespräche mit der BImA möglich, die Flächen nach der Nutzungsaufgabe durch den Freistaat Bayern zu erwerben und zu entwickeln. Die erforderlichen Verfahren, wie bspw. Wertermittlung und Nutzungserklärung der Stadt, können aber erst dann ausgelöst werden, wenn die Fläche frei von Bundes- und Landesbedarfen ist.
Aufgrund des Entwicklungsinteresses der BImA für das gesamte ehemals militärisch genutzte Kernareal in Bamberg, wurde daher auch im Jahr 2023 ein städtebaulicher Ideenwettbewerb zum „6. Aus- und Fortbildungszentrum der Bundespolizei in Bamberg, Neustrukturierung des Konversionsareals der ehemaligen Militärkaserne“ auf Auslobung und unter federführender Leitung der BImA durchgeführt. Gegenstand des Wettbewerbes waren zukünftig reduzierte Flächenbedarfe der Bundespolizei auf Grundlage baulich besser situierter bzw. funktional und organisatorisch optimierter Anforderungen, sowie Flächen für eine aus Sicht des Freistaates geeignete Flüchtlingsunterbringung mitsamt einer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, ein BImA-Facility Management, die Wohnungsfürsorge des Bundes und nicht zuletzt umfangreichen zivilen Wohnraum für die Stadt Bamberg.
Zum Zeitpunkt des Wettbewerbs war das Ankerzentrum in Betrieb, weshalb die Vorgabe der Unterlagen den Wettbewerbsteilnehmern folgende Rahmenbedingungen zur Verfügung stellte:
„Die Nutzungsdauer des AnkERs ist aktuell bis zum 31.08.2025 beschränkt. Mit einer Aufgabe der AnkER-Einrichtung geht auch die Einstellung der Verwaltungstätigkeiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auf der Liegenschaft einher.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegt kein Ersuchen der zuständigen Behörden auf Verlängerung des Mietvertrages vor. Weder eine Absichtserklärung noch konkrete Anhaltspunkte deuten darauf hin, dass das Asylzentrum langfristig aufrechterhalten werden soll. Alle bisher für diesen Zweck genutzten Flächen innerhalb des Planungsbereichs (AnkER, BAMF) stehen uneingeschränkt für den städtebaulichen Ideenwettbewerb zur Verfügung. Für den Fall, dass nach 2025 ein längerfristiger Bedarf an Asylunterkünften gemeldet wird, sind auf diesen nicht mehr für den Bundesbedarf benötigten Flächen aufzuzeigen, wie in einem Erweiterungsschritt ein Asylzentrum funktional und wirtschaftlich in reduzierter Form für ca. 1.500 Personen untergebracht werden könnte.
(….)
Flächenbedarf AnkER und BAMF
Der Flächenbedarf für das AnkER- Zentrum und das BAMF wurde auf Grundlage der folgenden Kapazitäten ermittelt: Das Asylzentrum ist mit einer Kapazität für 1.500 Personen und einer Personalstärke für die Verwaltung und Wache in der Größenordnung von ca. 300 auszulegen. Zusätzlich ist für das BAMF mit einer Personalstärke von ca. 200 Mitarbeitern zu rechnen.“
Die Arbeit von „Schirmer Architekten + Stadtplaner GmbH, Würzburg“ wurde mit dem ersten Platz prämiert (Anlage 8). Die Preisgerichtsbeurteilung des Wettbewerbssiegers würdigt u.a. das nachvollziehbare räumliche Konzept unterschiedlicher Teilbereiche mittels Erschließungslinien und geometrisch klar geformter Grünzüge. Insgesamt umfasst der im Konzept dargestellte zukünftig zivile Stadtraum über 60 ha Gesamtfläche, wovon etwa die Hälfte auf reines Nettobauland entfällt. Es sind öffentliche Einrichtungen wie eine Grundschule mit Hort, zwei Kindertagesstätten, ein Mehrgenerationen-Haus und Quartierstreffpunkte in das Konzept eingebettet, deren Lage die Jury als gelungen bewertet. Der Stadtrat wurde über das Ergebnis des Wettbewerbs ausführlich informiert.
Unter der Prämisse, dass die Stadt Bamberg gemäß DV Asyl ca 900 Geflüchtete in Gemeinschafts- und Ausweichunterkünften unterbringen muss, wird der im Konzept vorgesehene Flächenumgriff zwingend benötigt werden. Aus Sicht der Stadt Bamberg ist aber eine weiterhin gebündelte Unterbringung von 1500 Menschen ausschließlich in einer Einzeleinrichtung im Bamberger Osten nicht gewünscht. Dies bedeutet, dass die Stadt Bamberg weder eine AnkER-Einrichtung für 1.500 Geflüchtete noch eine zentrale Gemeinschaftsunterkunft für die genannten 900 Personen an Stelle der bisherigen Ankereinrichtung/AEO als Perspektive sieht. Vielmehr muss für eine Erhöhung der Integrationsperspektive und die nach 10 Jahren zwingend gebotene Entlastung des Bamberger Ostens eine dezentrale Verteilung über das gesamte Stadtgebiet Gestaltungsziel sein.
5. Kommunikation:
Wie die Ausführungen bisher deutlich gemacht haben, wirkt sich die Auflösung des Ankerzentrums auf die gesamte Stadt und alle Bürgerinnen und Bürger aus. Transparenz und proaktive Information des jeweiligen Umsetzungsstandes sowie der Entscheidungen der Kommunalpolitik und dem Handeln der Stadtverwaltung werden entscheidend sein. Der Dialog mit den Bürgervereinen, den Anwohnern, Unternehmen, Ehrenamtlichen und vielen weiteren wird über die Kommunalpolitik genauso geführt wie durch die Verwaltung und die Medien.
Der aktuelle Stand der Auflösung der Ankereinrichtung muss kontinuierlich dargestellt sein. Alle Akteure in der Stadtgesellschaft sollen an der Diskussion und Kommunikation beteiligt werden.
Darüber hinaus wird die Stadt Bamberg in einen intensiven Dialog mit den Bürgervereinen, den Anwohnern, Unternehmen, Ehrenamtlichen und vielen weiteren treten. Bereits am 08.10.2024 fand daher ein Termin zwischen der Stadtspitze und den Vertreterinnen und Vertretern der Bürgervereine statt. Sie wurden über das geplante Vorgehen informiert. Es ist geplant, die Vertreterinnen und Vertreter der Bürgervereine in die künftigen Entscheidungen und Maßnahmen zur Unterbringung eng einzubeziehen.
Am 09.10.2024 fand eine Besprechung mit dem Ombudsteam statt, um auch die Mitglieder vom weiteren Vorgehen zu informieren. Vertreter des Migrantinnen- und Migrantenbeirat (MIB) waren auch dabei.
Weiterhin konkret geplant sind bislang:
- 04.11.2024 Gespräch mit politischen Vertretern (Kommunal-, Landes-, Bundespolitik)
- 14.11.2024 Bürgerversammlung
- 10.12.2024 Bürgerinformation Anwohner Ankerzentrum
- 18.01.2025 Rede Neujahrsempfang
- Q1 2025 (parallel zur Beschlussfassung im Stadtrat) Bürgerinformationsgespräche in den Stadtteilen sowie Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern des Handels und der Wirtschaft.
Neben der regelmäßigen Bürgerinformation ist eine aktive und crossmediale Medienarbeit erforderlich, um möglichst viele interessierte Bürgerinnen und Bürger zu erreichen. Ein erstes Pressegespräch ist bereits am 10.10.2024 erfolgt. Dieses Format soll in regelmäßigen Abständen fortgeführt werden.
- Zeitschiene und Auswirkungen auf die Verwaltung
Eine Konzepterarbeitung setzt voraus, dass die konkreten zeitlichen Rahmenbedingungen mit dem Freistaat Bamberg zeitnah geklärt werden. Eine Erarbeitung kann nur erfolgen, wenn die konkreten Bedarfszahlen für eine dezentrale Unterbringung gepaart mit einer Zeitschiene klar sind. Dafür sind Informationen über die Möglichkeit zur teilweisen Mietvertragsübernahme auf dem aktuellen Ankerzentrumsgelände sowie die zeitliche Abfolge der Schließung/Abschmelzung der Belegungszahlen und gleichzeitiger Zuwachs der Zuweisung von Geflüchteten nach Bamberg notwendig. Die Verwaltung plant im ersten Quartal 2025 einen Entwurf für ein räumliches Konzept zur dezentralen Unterbringung unter Beteiligung der Bürgervereine dem Stadtrat zur Entscheidung vorlegen.
Innerhalb der Stadtverwaltung wurde für die Bewältigung dieser Aufgabe eine Projektgruppe gebildet. Diese setzt sich aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus den Referaten 1, 2, 5, 6 und 7 zusammen sowie dem Stabsbereich des Oberbürgermeisters und der Stadtbau GmbH zusammen. Weitere Mitglieder werden nach Bedarf in der Projektgruppe hinzugezogen.
Aufgrund der Dimension der Aufgabe, ist mit einer erheblichen Personalbindung für die kommenden Jahre zu rechnen. Dies bedeutet auch, dass andere Aufgaben und Projekte ggf. zurückgestellt werden müssen.
Über die Arbeit der Projektgruppe wird die Verwaltung laufend weiter berichten.
Die Umsetzung wird mit erheblichen finanziellen Aufwendungen verbunden sein. Dabei werden die Kosten der Unterbringung durch den Freistaat Bayern getragen und den Kommunen durch ein Abrechnungsverfahren erstattet. Insoweit könnte daher Vorfinanzierungsbedarf entstehen, der aber nicht den kommunalen Haushalt dauerhaft belastet. Nicht erstattetet werden dagegen die Personalaufwendungen der Stadt Bamberg, bspw. im Bereich Sozialer Hilfen, Ausländerbehörde oder Jugendhilfe. Aufgrund des sich abzeichnenden Gesamtaufgabenumfangs ist damit zu rechnen, dass in diesen Bereichen Stellenneuschaffungen erforderlich werden.
II. Beschlussvorschlag
- Der Stadtrat nimmt vom Sitzungsvortrag Kenntnis.
- Der Stadtrat erwartet vom Freistaat Bayern weiterhin die Einhaltung der vertraglichen Vereinbarung, wonach der Betrieb des Ankerzentrums „unwiderruflich“ spätestens zum 31.12.2025 aufgegeben wird. Der Stadtrat beauftragt die Stadtspitze, die erforderlichen Gespräche mit dem Freistaat Bayern zur konkreten Ausgestaltung der Schließung der Ankereinrichtung Oberfranken zu führen.
- Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die Verhandlungen mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zum Erwerb der Flächen des Ankerzentrums.
- Zur Erfüllung der dann gültigen, gesetzlichen Unterbringungsverpflichtungen nach der DV Asyl, die für alle Kommunen gilt, beauftragt der Stadtrat die Verwaltung mit der Erarbeitung eines dezentralen Unterbringungskonzepts für Geflüchtete. Dabei sind auch Standorte für Gemeinschafts- und Ausweichunterkünfte vorzubereiten und dem Stadtrat zur weiteren Beratung und Entscheidung vorzulegen. Alle Bamberger Stadtteile sind in die Prüfung einzubeziehen.
-
In diesem Unterbringungskonzept sollen vorrangig berücksichtigt werden:
- Anmietung von Gebäuden/Wohnraum am freien Markt
- Nutzung von städtischen und stiftischen Immobilien
- Bauliche Entwicklung von Flächen
- Abhängig von der räumlichen Strukturierung des Unterbringungskonzepts wird die Verwaltung beauftragt, ein Konzept zur Schaffung der erforderlichen sozialen Infrastruktur (vgl. 3a-3e) zu erarbeiten und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen. Dabei sind auch die voraussichtlichen finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt prognostisch zu erfassen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, ein transparentes und proaktives Kommunikationskonzept für den notwendigen Dialog mit der Bürgerschaft entsprechend den Ausführungen in dieser Sitzungsvorlage zu erarbeiten und umzusetzen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, regelmäßig in den Vollsitzungen über die weitere Entwicklung zu berichten.
- Die Anträge 2024-15 der CSU vom 29.01.2024, 2024- 66 der AFD vom 15.04.2024, 2024-119 von BuB vom 11.07.2024 sowie 2024-134 von CSU, BBB, FDP, FW, BM vom 29.07.2024 sind geschäftsordnungsgemäß behandelt.
III. Finanzielle Auswirkungen
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
|
X |
1. |
Keine Kosten |
|
|
2. |
Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
|
|
3. |
Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
|
|
4. |
Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferats:
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
198,1 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
142,5 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
444,6 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
711,6 kB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
160,2 kB
|
|||
|
5
|
(wie Dokument)
|
35,9 kB
|
|||
|
6
|
(wie Dokument)
|
902,7 kB
|
|||
|
7
|
(wie Dokument)
|
20,5 MB
|
|||
|
8
|
(wie Dokument)
|
370,4 kB
|
|||
|
9
|
(wie Dokument)
|
41,3 kB
|
|||
|
10
|
(wie Dokument)
|
169,3 kB
|
|||
|
11
|
(wie Dokument)
|
71,8 kB
|
