Beschlussvorlage - VO/2024/8433-52
Grunddaten
- Betreff:
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Sicherstellung der Demokratieförderung in der Stadt Bamberg und Weiterführung des Programms "Demokratie leben!"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 52 Amt für Inklusion
- Referent:in:
- Zweiter Bürgermeister Jonas Glüsenkamp
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzsenat
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Entscheidung
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Dec 4, 2024
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I. Sitzungsvortrag:
Der Initiative des Bamberger Bündnis gegen Rechtsextremismus und Rassismus ist es zu verdanken, dass sich die Stadt Bamberg seit 2019 am Bundesprogramm „Demokratie leben!“ beteiligt und als Partnerschaft für Demokratie in den letzten Jahren die Ziele Demokratie zu fördern, Vielfalt zu gestalten und Extremismus vorzubeugen auf lokaler Ebene umsetzen konnte. Dabei wurden mithilfe der Bundesförderung über 150 Projekte aktiver zivilgesellschaftlicher Akteurinnen und Akteure in der Stadt Bamberg finanziell unterstützt und durchgeführt. Diese tragen maßgeblich zum Erhalt und zur Weiterentwicklung der demokratischen Kultur in unserer Stadt bei und bereichern das Zusammenleben in Vielfalt.
Einen Einblick in die erfolgreich durchgeführten Projekte ermöglichen die Jahresrückblicke von „Demokratie leben!“:
https://www.yumpu.com/de/document/view/67518987/4-jahre-partnerschaft-fur-demokratie-stadt-bamberg
Im Sommer dieses Jahres hat die Stadt Bamberg am Interessenbekundungsverfahren für die neue Förderperiode des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ (2025 - 2032) teilgenommen, Mitte Oktober kam ohne genauere Begründung die Mitteilung der Nichtberücksichtigung in der Bundes-förderung. Seither wurden einige Schreiben an die Bundesregierung und die Bundesfamilienministerin Lisa Paus durch Oberbürgermeister Andreas Starke sowie MdBs aus der Region verschickt und die Stadt Bamberg arbeitet mit Nachdruck an einer Übergangsfinanzierung, um die aufgebauten und wertvollen Strukturen in der Stadtgesellschaft erhalten zu können. Denn das Wegbrechen dieser Strukturen würde nicht nur viele Projekte beenden, es sendet auch ein fatales Signal an die ehrenamtliche Arbeit der Zivilgesellschaft und erschwert den Wiedereinstieg in eine spätere Förderung durch das Bundesprogramm, was langfristig das Ziel ist. Schon im nächsten Jahr soll versucht werden, sich wieder für die Bundesförderung zu bewerben.
Erfolgreich konzipierte und durchgeführte Projekte wie „Demokratie lesen“ für den Kindergarten und die Grundschule haben nicht nur überregionale Sichtbarkeit, sondern auch bundesweite Anerkennung erfahren, indem sie bereits mehrfach von anderen Kommunen übernommen wurden. Die Weltkulturerbestadt Bamberg, die sich aktiv für Demokratie engagiert, wirkt dabei über die Region hinaus. Ohne eine finanzielle Förderung sind die notwendigen zentralen zivilgesellschaftlichen Strukturen und Netzwerke deutlich geschwächt, die diese Arbeit fortsetzen und demokratiefördernde Aufklärungsarbeit leisten. Damit die Stadt Bamberg und die Bamberger Zivilgesellschaft auch in 2025 diese wichtige Arbeit der Demokratieförderung auf verschiedenen Ebene fortsetzen kann, braucht es eine finanzielle Grundlage.
Für die Ermöglichung einer Übergangsfinanzierung haben bereits Gespräche mit der Oberfranken-stiftung, der Sparkasse Bamberg sowie weiteren potenziellen Drittmittelgebern stattgefunden. Außerdem wird dem Stadtrat vorgeschlagen, nicht verausgabte Mittel aus dem Unterstützungsfonds 2024 in Höhe von 20.000 € für die Übergangsfinanzierung der Demokratieförderung (bspw. zur Deckung von Eigenmitteln bei einer Drittmittelfinanzierung) heranzuziehen. Die geschilderten Aktivitäten verfolgen alle das klare Ziel, „Demokratie leben!“ auch in 2025 fortführen zu können.
II. Beschlussvorschlag
- Der Finanzsenat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis und ist mit dem im Sitzungsvortrag geschilderten Vorgehen einverstanden.
- Der Finanzsenat beauftragt die Verwaltung, dem Stadtrat über die weitere Fortentwicklung zu berichten.
- Der Antrag der Wählergruppierung BALI vom 05.11.2024 ist damit geschäftsordnungsmäßig behandelt.
III. Finanzielle Auswirkungen
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
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x |
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Keine Kosten |
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2. |
Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
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3. |
Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
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4. |
Kosten in künftigen Haushaltsjahren: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferats:
Anlagen
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(wie Dokument)
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359,4 kB
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