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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2024/8463-OB

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

  1.      Mit diesem Sitzungsvortrag soll der Stadtrat, wie in der Sitzung am 16.10.2024 einstimmig beschlossen, über den aktuellen Stand zu:

 

  1.       Der Abstimmung mit dem Freistaat Bayern zur Schließung der Ankereinrichtung sowie zur Zusage der Erfüllung der Verpflichtung aus Art. 8 AufnG zur Finanzierung der Unterbringung in der Stadt Bamberg,
  2.       Der Erstellung eines dezentralen Unterbringungskonzeptes für die Stadt Bamberg,
  3.       Des Bürgerbeteiligungsprozesses und
  4.       Der weiteren Vorgehensweise

 

informiert werden.

 

Zu 1) Abstimmung mit dem Freistaat Bayern:

 

Bereits im Sitzungsvortrag vom 16.10.2024 wurde klargestellt: „Eine Konzepterarbeitung setzt voraus, dass die konkreten zeitlichen Rahmenbedingungen mit dem Freistaat Bayern zeitnah geklärt werden. Eine Erarbeitung kann nur erfolgen, wenn die konkreten Bedarfszahlen für eine dezentrale Unterbringung gepaart mit einer Zeitschiene klar sind. Dafür sind Informationen über die Möglichkeit zur teilweisen Mietvertragsübernahme auf dem aktuellen Ankerzentrumsgelände sowie die zeitliche Abfolge der Schließung/Abschmelzung der Belegungszahlen und gleichzeitiger Zuwachs der Zuweisung von Geflüchteten nach Bamberg notwendig.“

 

Aus diesem Grund wurde die Verwaltungsspitze zu einer entsprechenden Abstimmung mit dem Freistaat beauftragt. Die Stadtspitze bemühte sich daher in Abstimmungsterminen und schriftlich, so mit Schreiben vom 20.11.2024 (Anlage 1) vom Freistaat Bayern entsprechende Zusagen zu erlangen. Mit Schreiben vom 08.01.2025 teilte der Freistaat Bayern dann mit, dass er keine Alternative zum Ankerzentrum Bamberg hat und deshalb an der Einrichtung festhält (Anlage 2).

Trotz dieser absoluten Unwägbarkeiten hat die Verwaltung die Hauptbestandteile des Konzeptes im Rahmen der Möglichkeiten weiter konkretisiert – auch weil der Freistaat – fälschlicherweise – suggerierte, dass die Schließung vor allem von einem städtischen Konzept abhinge. Das ist eindeutig nicht der Fall, weil klar ist, dass ein dezentrales Unterbringungskonzept keine Voraussetzung für die vertraglich vereinbarte Schließung des Ankerzentrums ist. Keine andere bayerische Stadt muss ein Unterbringungskonzept für Geflüchtete vorlegen.

 

Die Gespräche mit dem Freistaat werden fortgesetzt. So hat der Oberbürgermeister dem Innenminister sowohl am 20. als auch am 21.01.2025 mitgeteilt, dass die Gespräche geführt werden sollen. Darüber wurde der Ältestenrat am 21.01.2025 informiert.

Zu 2) Zum aktuellen Stand eines dezentralen Unterbringungskonzeptes:

 

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 16.10.2024 die Verwaltung mit der Erstellung eines dezentralen Unterbringungskonzeptes beauftragt. Die Stadt Bamberg stellt daher mit dieser Sitzungsvorlage weitere Vorschläge für ein mögliches Konzept vor. Der Auftrag aus dem Oktober 2024 sah eine sukzessive Abstimmung mit dem Stadtrat bei gleichzeitig begleitender Bürgerbeteiligung vor. Dieser Prozess dauert an.

 

Oberste Zielstellung in der Konzepterstellung sollte das Erreichen einer Verteilungsgerechtigkeit über das gesamte Stadtgebiet bei der dezentralen Unterbringung von Geflüchteten sein. Die Verwaltung wendete dabei objektive und empirisch erhobene Daten an, um dieses Ziel zu erreichen. In der Sozialplanung wird jährlich der sog. „Sozialstrukturatlas“ (mit sozio-demografischen Kennzahlen) erstellt (Anlage 3), der turnusmäßig vom Familien- und Integrationssenat im Stadtrat vorgestellt und beschlossen wird. Im Sozialstrukturatlas wird für alle 20 definierten Sozialräume der Stadt Bamberg der sogenannte Sozialstatus ausgewiesen und anhand von sieben Schlüsselindikatoren dargestellt: Bedarfsgemeinschaften, Bevölkerung mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit, erzieherische Hilfen, Quotient Erwerbsfähiger/Nicht-Erwerbsfähiger, Greying-Index, Grundsicherung im Alter sowie Personen in einem wohngeldberechtigten Haushalt. Aus sozialplanerischer Sicht wurde empfohlen, drei Sozialräume, nämlich Bamberg-Ost und die Gereuth sowie den Sozialraum Volkspark (= Bereich Ankerzentrum) nicht zusätzlich mit Unterbringungsmöglichkeiten zu beplanen, weil in Bamberg-Ost in den vergangenen fast zehn Jahren dort die Auswirkungen besonders spürbar gewesen sind. Die weiteren 17 Sozialräume sind beplanbar. Diese wurden zu sechs verschiedenen Clustern für eine möglichst hohe Gleichverteilung im Stadtgebiet zusammengefasst (Anlage 4).

 

Wie in den Sitzungsvorträgen Oktober 2024 und November 2024 erläutert, sind bis heute konkrete Verhandlungen mit Vermietern nicht möglich. Daher war jederzeit klar formuliert: Die vorgeschlagenen 26 Optionen für Containerstandorte sind eine Notlösung (Anlage 5). Diese werden überall dort benötigt, wo keine Anmietungen oder anderweitige Nutzungen möglich sind. Umgekehrt war damit aber auch klar, dass Containerunterbringungen dann nicht erforderlich sind, wenn ausreichend Wohnraum für Unterbringungen (als Gemeinschafts- oder Ausweichunterkunft) verfügbar gemacht werden kann. Dies ist aber nur unter Einbeziehung der Kapazitäten des freien Marktes erzielbar. Konkrete Gespräche mit potentiellen Vermietern setzen dabei Kenntnis von den konkreten Anmietkonditionen voraus. Dies bedingt wiederrum die Kostenübernahmezusage des Freistaates sowie die Bereitschaft einer Zustimmung zu solchen Anmietungen. Diese Voraussetzungen hat der Freistaat bislang nicht geschaffen.

 

Daher hat die Verwaltung das vorhandene Potential für Anmietungen auf dem freien Markt in Bamberg sondiert. Dazu wurde eine Vielzahl an Gesprächen mit möglichen Anbietern geführt: Neben Angeboten zur Nutzung von leerstehenden Pensionen, Bürogebäuden, Supermärkten oder Neubauten, sind ebenfalls Gespräche mit Investoren und Betreibern für Flüchtlingsunterbringung geführt worden. Die Kirchen wurden ebenso angefragt, wie Stadtbau und Josephstiftung sowie die Vertreter des privaten Wohnungsmarktes.

 

Beachtlich ist in diesem Zusammenhang die Zielstellung des Freistaats, eine Kostensenkung bei der Unterbringung („Brot, Bett, Seife“, Ministerpräsident Söder) zu erreichen, sodass die Gemeinschaftsunterkünfte eine gewisse Grundgröße aufweisen müssen. Dies würden die derzeit vorliegenden Angebote auch überwiegend hergeben.

Möglich wäre daneben auch die Umsetzung eines Modells durch die Stadt Bamberg, das u.a. im Landkreis Wunsiedel seit über 10 Jahren praktiziert wird: Die dezentrale Unterbringung von Geflüchteten in einzelnen Wohnungen (auch als „Coburger Modell“ bekannt). Hier wird die Wohnung durch den örtlichen Träger gemietet, Miete, Nebenkosten, Heizkosten und Ausstattung der Wohnung werden Art. 8 AufnG erstattet. Durch die erhöhte Dezentralität infolge der Unterbringung in Wohnungen würde allerdings auch ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand verursacht, der nicht erstattet würde.

 

In der öffentlichen Diskussion wurde auch der Vorschlag gemacht, Teile des gegenwärtigen Ankerzentrums für Flüchtlingsunterbringung zu verwenden, dies widerspräche jedoch der Beschlusslage:

 

Bereits im Sitzungsvortrag vom Oktober 2024 wurde erörtert, dass das Wettbewerbsergebnis des städtebaulichen Ideenwettbewerbs „6. Aus- und Fortbildungszentrum der Bundespolizei Bamberg Neustrukturierung des Konversionsareals der ehemaligen Militärkaserne“ eine weitere Unterbringung von Geflüchteten auf dem Gelände des aktuellen Ankerzentrums vorsieht. Bei einer Nutzung von 2 Gebäuden wären das ca. 200 Unterbringungsplätze. Abzüglich der bereits vorhandenen ca. 230 Unterbringungsplätze entfallen auf jeden Cluster ca. 100 Platzbedarfe.

Hintergrund: Mit der Schließung des Ankerzentrums ist es erforderlich, dass die gesetzliche Unterbringungsverpflichtung nach dem Königsteiner Schlüssel wieder in zentralen und dezentralen Unterkünften im Stadtgebiet erfolgt. Gemäß der DVAsyl werden der Stadt Bamberg 6,8 Prozent der Geflüchteten in Oberfranken zugewiesen, was nach den aktuellen Flüchtlingszahlen in Oberfranken für die Stadt Bamberg ca. 1000 Geflüchtete bedeutete. Aktuell werden neben dem Ankerzentrum bereits ca. 200 Geflüchtete in Bamberg untergebracht, so dass voraussichtlich – nach derzeitigem Stand – bis zu 800 zusätzliche Menschen in Bamberg unterzubringen wären.

 

Ein Abgleich von Sozialraumclustern und derzeit vorliegenden Angeboten kann daher prognostische Aussagen für die einzelnen Bereiche dahingehend treffen, welche Kapazitäten am freien Markt in den einzelnen Bereichen bereits aus heutiger Sicht ggf. realisiert werden könnten und somit Containerstellungen auf den Potentialflächen nicht erforderlich machten:

 

  1.       Cluster Gartenstadt/Ost:

 

Neben einzelnen Wohnungen wurden hier durch Investoren u.a. eine leerstehende Gewerbeimmobilie sowie ein zu beplanendes Grundstück angeboten. Eine Kombination der einzelnen Angebote lässt für den Sozialraumcluster eine positive Prognose zu.

 

  1.       Cluster Wunderburg/Ost2:

 

Im Bereich Wunderburg/Ost 2 wurden mehrere Angebote unterbreitet, wie beispielsweise derzeitige Monteursunterkünfte, Ferienwohnungen oder eine leerstehende ehem. Pension. Auch ein ggf. nutzbarer Neubau wurde der Verwaltung angeboten. In Summe ist zu erwarten, dass in diesem Cluster die Unterbringung ohne zusätzliche Containerstellung gesichert werden könnte.

 

  1.       Cluster Süd:

 

Hier besteht das vorliegende Angebot vorrangig aus einzelnen Wohnungen. 100 Unterbringungsplätze ohne eine Containerstellung herzustellen erscheint daher als eher unrealistisch.

 

Hier wären daher aus den für diesen Cluster vorgeschlagenen Containerflächen ggf. 1-2 auszuwählen.

 

  1.       Nord/Gaustadt:

 

In diesem Sozialraumcluster ging eine Vielzahl von Angeboten ein, die eine Unterbringung realistisch ermöglichen können. Darunter fallen unter anderem leerstehende Gewerbeimmobilien sowie Büroräume und ein Wohnhaus. Ebenfalls wurden private Freiflächen durch Investoren angeboten, die durch diese mit Containern oder Neubauten zu beplanen wären. Auch hier ist zu erwarten, dass eine Unterbringung gesichert werden könnte.

 

  1.       Insel:

 

Einzelne Wohnungen sowie eine ggf. leerstehende Sozialeinrichtung wurden im Bereich der Insel angeboten. Ob in diesem Bereich eine Erfüllung der 100 Plätze erreicht werden könnte, ist momentan nicht gesichert prognostizierbar.

 

  1.         Berg/Wildensorg:

 

Hier besteht das Angebot hauptsächlich aus einzelnen Wohnungen. 100 Unterbringungsplätze ohne eine Containerstellung herzustellen erscheint daher als nicht realistisch.

Aus den vorgeschlagenen Containerflächen für diesen Cluster müssten daher ebenfalls 1-2 ausgewählt werden.

 

Weitere und umsetzbare Angebote liegen für die Bereiche Gereuth/Bamberg Ost vor. Diese wurden auf Grund der Ausklammerung dieser Bereiche nicht weiterverfolgt. Es handelte sich jedoch in Summe um ca. 400 Plätze, bspw. in Geschäfts- und Büroräumen.

 

Zusammenfassend erlaubt der aktuelle Stand der Grobplanung eine Prognose für die Unterbringung. Eine Unterbringung von ca. 1000 Personen wäre nach derzeitigem Kenntnisstand auf Grundlage der bislang vorliegenden Angebote voraussichtlich relativ kurzfristig mit einer Mischung aus ca. 80 Prozent Anmietungen sowie ca. 20 Prozent Containerstandorten realisierbar. Die starre Haltung der Staatsregierung führt jedoch dazu, dass die Eigentümer, Investoren und Vermieter verständlicherweise ihre Angebote nicht offenlegen möchten. Wohlwissend, dass diese gar nicht genutzt werden können.

 

Hinsichtlich der Containerstellung hat die Verwaltung die Angebotslage weiter sondiert: Mehrere Anbieter haben dabei ihr Interesse für Betrieb und Investition deutlich gemacht. Auch mit anderen Betreibern/sozialen Trägern wurde Kontakt aufgenommen: Eine Übernahme der Betreuung einzelner Unterkünfte wäre für sie ebenfalls denkbar.

 

Um die Angebote weiter konkretisieren und den Markt weiter erforschen sowie die tatsächlich benötigte Unterbringungskapazität in Containeranlagen weiter verifizieren zu können, wäre in einem nächsten Schritt die Finanzierung jedes einzelnen Standorts mit der Regierung von Oberfranken abzustimmen sowie eine detaillierte Brandschutzprüfung aller Standorte vorzunehmen. Da die Standorte jedoch nicht zeitnah genutzt werden, wäre diese Prüfung sinn- und wertlos. Die Freihaltung aller Angebote für einen unbestimmten Zeitraum ohne finanziellen Ausgleich wird nicht erfolgen.

 

Aus Sicht der Verwaltung wäre daher zusammenfassend eine Unterbringung von rund 1000 Menschen im Stadtgebiet grundsätzlich realisierbar. Eine vertiefte Prüfung und Auseinandersetzung vor allem mit dem Bedarf an Containerstandorten scheitert derzeit aber an der Haltung des Freistaates Bayern.

 

Generell muss betont werden, dass die Flüchtlingsunterbringung Staatsaufgabe ist. Es besteht keinerlei Pflicht der Stadt Bamberg, dem Freistaat, schon gar nicht im Gegenzug einer Schließung der Ankereinrichtung, zu welcher sich der Freistaat zudem schriftlich vertraglich verpflichtet hat, ein Unterbringungskonzept für das Stadtgebiet vorzulegen. Die Stadt Bamberg versucht dies dennoch, um die vertraglich bindend vereinbarte Schließung erreichen zu können. Die Mitwirkung dient daher dem Ziel, die Unterbringung dezentral zu regeln. Diese Unterbringung ist kein Ersatz für das Ankerzentrum, sondern die Folge nach Schließung der Einrichtung.

 

Zu 3) Bürgerbeteiligungsprozess:

 

In der Sitzung am 16.10.2024 hat der Stadtrat die Verwaltung mit der Umsetzung einer möglichst breiten und umfassend konzeptionierten Bürgerbeteiligung beauftragt. Daher wurde der Beteiligungsprozess mit Präsenzterminen an verschiedenen Standorten sowie unterschiedlichen Beteiligungskanälen umgesetzt. Der Beteiligungszeitraum erstreckte sich auf die Wochen zwischen dem 21. November 2024 und dem 08. Januar 2025. Die Bürger/innen hatten sowohl die Möglichkeit ihre Stellungnahmen digital einzureichen, als auch sich bei eigens organisierten Terminen direkt zu informieren und dort ihre Meinung zu äußern. Dazu nahmen Vertreter der Verwaltung an verschiedenen Sitzungen der Bürgervereine teil. Oberbürgermeister Starke bot in der Sitzung der ARGE der Bürgervereine am 28.11.2024 an, dass zu jeder Veranstaltung der Bürgervereine zu Fragen der dezentralen Unterbringung ein Vertreter oder eine Vertreterin der Verwaltung auf Einladung teilnimmt und informiert sowie für Fragen zur Verfügung steht. Davon machten Gebrauch: der Bürgerverein Nord, der Bürgerverein Süd/West, der Bürgerverein Kaulberg sowie der Bürgerverein Bug. Es war immer klar, dass die Verantwortung für eine aktive und transparente Bürgerbeteiligung nicht auf die Bürgervereine übertragen oder delegiert worden ist. Die Rolle der Bürgervereine wird über eine Vermittlung zwischen Bürgerschaft, Stadtrat und Stadtverwaltung definiert.

 

Darüber hinaus einbezogen und mitgenommen wurden Ende November 2024 auch die Schulen, Sozialverbände, Träger, Beiräte, Gewerbetreibende, Wirtschaftsverbände, Kitas, Sportvereine und Kulturschaffende. Parallel wurde über die Medien jede einzelne Bürgerin und jeder einzelne Bürger zu einer Teilnahme am Beteiligungsprozess ausdrücklich aufgefordert.

Über die verschiedenen Kanäle sind zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage 242 Stellungnahmen eingegangen (Anlagen 6, 7 und 8). Diese wurden statistisch ausgewertet (Anlage 9) und durch Stellungnahmen aus den Beteiligungsformaten in Präsenz ergänzt.

 

Es ist darauf hinzuweisen, dass es sich im weitesten Sinne um eine „offene und ungestützte Befragung“ handelt, welche nicht repräsentativ ist. Sie kann daher höchstens ein Stimmungsbild wiedergeben. Die Auswertung der teilweise sehr langen Rückmeldungen gestaltete sich häufig aufwändig. Die empirische Untersuchung analysiert nach Schlagworten. Alle privaten Stellungnahmen werden dem Stadtrat anonymisiert übergeben. Die Vertreter der Stadtverwaltung haben in mehreren Terminen zugesichert, dass alle Stellungnahmen dem Stadtrat als Grundlage für die weitere Beratung und die Abwägung im Gremium vorgelegt werden. Dies geschieht hiermit.

 

Gesondert vorgelegt (Anlage 6) werden die eingegangenen Stellungnahmen der Bürgervereine. Diese wurden gebeten, sich zu den Vorschlägen zu äußern: 15 Bürgervereine kamen dieser Bitte nach.

Inhaltlich beinhaltet der Großteil der vorliegenden Stellungnahmen oft Bedenken zu möglichen Konsequenzen, die sich allgemein aus dezentraler Unterbringung ergeben könnten. In der Konsequenz sprach sich der Großteil der Stellungnahmen daher gegen eine dezentrale Unterbringungsstruktur im Bamberger Stadtgebiet aus. Eine Schließung des Ankerzentrums wurde kritisch hinterfragt und sich überwiegend für dessen Beibehaltung ausgesprochen.

 

Zusammenfassend sprach sich eine Mehrheit gegen Flüchtlingsunterbringung in Gemeinschaftsunterkünften allgemein und Containerstandorten im Speziellen aus. Das „not in my Backyard“-Phänomen wurde bei der Frage nach konkreten Standorten im näheren Wohnumfeld deutlich. Die Menschen beschäftigt die Sorge um persönliche und allgemeine Sicherheit, um die Mehrkosten sowie um die soziale Infrastruktur. Die Auswertungsdetails werden in der Sitzung mündlich vorgetragen und präsentiert.

 

Auch die Polizeiinspektion Bamberg Stadt wurde um eine Stellungnahme gebeten. Mit Schreiben vom 19.12.2024 ging diese ein und liegt ebenfalls bei (Anlage 10). Dort heißt es:

Auch wenn eine entsprechende Prognose naturgemäß mit entsprechenden Unsicherheiten behaftet ist, gilt zu beachten, dass bei realistischer Bewertung auch nach Auflösung des AnkERs in Bamberg mit einer zumindest vierstelligen Anzahl an Asylbewerbern gerechnet werden kann.

Es ist auf Grund der bisherigen praktischen Erfahrungen daher nicht auszuschließen, dass durch eine dezentrale Unterbringung einer solch großen Anzahl an Asylbewerbern die oben geschilderten Verhältnisse innerhalb der Einrichtung auch in andere Stadtteile getragen und dadurch in der Öffentlichkeit entsprechend sichtbar werden. Insoweit ist die Gefahr zu erkennen, dass die ohnehin schon belastete subjektive Sicherheit innerhalb der Stadtbevölkerung weitergehend beeinträchtigt werden kann.

Darüber hinaus hat eine dezentrale Unterbringung der Asylbewerber das Potential, die aktuell zielgerichtet und fokussiert stattfindenden polizeilichen Maßnahmen zu erschweren und damit auch die objektive Sicherheitslage zu beeinträchtigen.

Jedenfalls aber wird der polizeiliche Umgang mit den Folgewirkungen aus und in Flüchtlingsunterkünften unabhängig von personellen und technischen Ressourcen mit einer Vielzahl entsprechender Dependancen im Zuständigkeitsbereich deutlich schwerer fallen.“ ()

 

Zu 4) Weitere Vorgehensweise:

 

  1.       Der Freistaat Bayern hat schriftlich erklärt, die Ankereinrichtung entgegen der in der gemeinsamen Erklärung vom 14.08.2015 mit der Stadt Bamberg getroffenen vertraglichen Vereinbarung, diese nicht zum 31.12.2025 zu schließen, sondern weiter zu betreiben. Es liegt ein Antrag der SPD (Anlage 11) vor, rechtlich vorzugehen und zu prüfen, wie der Freistaat Bayern zur Einhaltung der vertraglichen Verpflichtung gezwungen werden könnte. Diese Überlegungen werden in die weiteren Gespräche mit dem Freistaat einzubeziehen sein.

 

  1.       Die bisherigen Sondierungen der Verwaltung zur Unterbringung von rund 1000 Menschen im Stadtgebiet haben ergeben, dass die Unterbringung zum großen Teil in angebotenen Immobilien und theoretisch teilweise in einem kleinen Teil des heutigen Ankerzentrums möglich wäre. Nach derzeitigem Stand ließen sich Containerunterbringungen aber nicht zur Gänze vermeiden, wenn eine gleichförmige Unterbringung über alle Sozialcluster im Stadtgebiet unter Aussparung der Gebiete Bamberg-Ost und Gereuth erfolgen soll. Im Lichte der weiteren Beratungen muss geklärt werden, in welchem Zeitrahmen die Vorschläge vertieft zu behandeln sind.

 

  1.       Das Ergebnis der Bürgerbeteiligung gibt Hinweise darauf, dass die überwiegende Mehrzahl der sich beteiligenden Bürgerinnen und Bürger sich gegen eine dezentrale Unterbringung im Stadtgebiet und meistens für eine Beibehaltung der Ankereinrichtung/Aufnahmeeinrichtung am derzeitigen Standort ausgesprochen haben. Insgesamt muss nun bewertet werden, dass der Freistaat Bayern die Ankereinrichtung über den 31.12.2025 hinaus betreiben will. Die Staatsregierung hat es versäumt, Alternativen für Oberfranken zu schaffen. Gleichzeitig überwiegt nach Einschätzung der Verwaltung in der Bürgerschaft die Meinung, dass es nicht zu einer dezentralen Unterbringung in Bamberg kommen sollte.

 

  1.       Der Prozess der Bürgerbeteiligung wird fortgesetzt: geplant ist beispielsweise ein Gespräch mit dem Bürgerverein Bamberg Ost (28.01.2025) sowie ein weiterer öffentlicher Termin mit den Anwohnerinnen und Anwohnern des Bamberger Ankerzentrums. Die bislang eng eingebundene ARGE der Bürgervereine soll ebenfalls über das Ergebnis des Beteiligungsprozesses sowie die weitere Vorgehensweise gesondert und zeitnah informiert werden: Dies geschieht am voraussichtlich 20.02.2025. Alle die Bürgerinnen und Bürger, die eine Stellungnahme eingereicht haben, werden per E-Mail als Zuhörerinnen und Zuhörer zur Vollsitzung des Stadtrates am 29.01.2025 eingeladen.

 

  1.       Bleibt das Ankerzentrum in seiner bisherigen Größe bestehen, kann an dieser Stelle keine Stadtentwicklung stattfinden. Die ehemalige Flynn Housing Area würde sich, entsprechend der Entwicklung der Fläche „Am Föhrenhain“ gut für Wohnquartiere im ehemaligen US-Bestand eignen. Außerdem: Vor dem Hintergrund, dass infolge des vorliegenden städtebaulichen Konzeptes für die künftige Verkleinerung des Bundespolizeistandortes dort in Zukunft weitere Flächenpotentiale für die Stadtentwicklung freigemacht werden können, wäre eine sinnvolle Gesamtentwicklung von Flächenanteilen der heutigen Ankereinrichtung gemeinsam mit heutigen Bundespolizeiflächen (vor allem im Bereich südlich des JFK-Blvd,) wünschenswert. Zudem hat sich der Freistaat Bayern in der Gemeinsamen Erklärung vom 14.08.2015 auch zu einer Unterstützung der Konversionsentwicklung in der Stadt Bamberg verpflichtet. Diese Gesichtspunkte sind in den weiteren Gesprächen zu berücksichtigen.

 

  1.      Angesichts dieser Gemengelage ist es richtig, das Gesprächsangebot aus dem Schreiben vom 08.01.2025 anzunehmen. Der Stadtrat sollte weitere Gespräche und Verhandlungen mit dem Freistaat Bayern führen.

 

  1.     Es liegen zahlreiche Anträge vor. Die Verwaltung schlägt, vor die Behandlung der Anträge in einer der nächsten Vollsitzungen vorzunehmen. Dieser Sitzungsvortrag ist ein Zwischenbericht.
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II. Beschlussvorschlag

  1. Der Stadtrat nimmt den Sitzungsvortrag der Verwaltung zur Kenntnis.

 

  1. Der Stadtrat nimmt den aktuellen Stand der Bearbeitung eines dezentralen Unterbringungskonzepts zur Kenntnis.

 

  1. Der Stadtrat nimmt weiter zur Kenntnis, dass der Freistaat Bayern den weiteren Betrieb des Ankerzentrums kurzfristig – entgegen der „unwiderruflichen“ Zusage – beabsichtigt und keine alternativen Standorte für eine andere Anker- und Aufnahmeeinrichtung in Oberfranken hat, die kurzfristig zur Verfügung stehen.

 

  1. Der Stadtrat nimmt den aktuellen Stand der Bürgerbeteiligung zur Kenntnis. Der Stadtrat dankt der Bürgerschaft für die aktive Beteiligung und beauftragt die Verwaltung, die Ergebnisse und Anregungen aus der Bürgerschaft in die weiteren konzeptionellen Überlegungen sowie Gespräche und Verhandlungen einfließen zu lassen.

 

  1. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, das Gesprächsangebot aus dem Schreiben vom 08.01.2025 zur Unterbringung von geflüchteten Menschen in Bamberg aufzugreifen und weitere Verhandlungen zu führen. Der Ältestenrat ist in den Prozess eng einzubinden. Gleichzeitig ist die Bürgerbeteiligung fortzusetzen.
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III. Finanzielle Auswirkungen

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

X

1.

Keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von   für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von   für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:   Personalkosten:   Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

Stellungnahme des Finanzreferats:

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Verteiler:

 

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Anlagen

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