Beschlussvorlage - VO/2025/8477-41
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zum Programmvorschlag der VHS für das Frühjahrssemester 2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 41 Volkshochschule
- Referent:in:
- Ulrike Siebenhaar
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtrat der Stadt Bamberg
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Entscheidung
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Jan 29, 2025
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I. Sitzungsvortrag:
Gemäß § 8 Abs. 5 der Satzung der Volkshochschule Bamberg Stadt ist der Lehrplan (Programmvorschlag) dem Stadtrat zur Genehmigung vorzulegen, nachdem das Kuratorium gem. §4 Abs. 5 Buchstabe a) der Satzung der Volkshochschule Bamberg Stadt dazu gutachterlich gehört wurde.
Die für Donnerstag, den 9. Januar 2025 um 17:30 Uhr geplante Sitzung des Kuratoriums der Volkshochschule Bamberg Stadt konnte aufgrund der Abwesenheit des Vorsitzenden und seiner Stellvertreterin nicht stattfinden. Die Befassung mit dem Tagesordnungspunkt „Verabschiedung des Lehrplans Frühjahr/Sommer 2025 durch die stimmberechtigten Mitglieder zur Vorlage für den Stadtrat“ konnte jedoch nicht aufgeschoben werden, da das Semester am 10. März 2025 beginnt und das Programm erst nach Beschluss durch den Stadtrat für den Druck freigegeben werden kann.
Daher ist die Vorstellung des Programmvorschlags für das Frühjahrssemester 2025 (siehe Anhang) sowie die gutachterliche Anhörung der stimmberechtigten Kuratoriumsmitglieder mit Einverständnis des Vorsitzenden des Kuratoriums, Herrn Michael Stammberger, ausnahmsweise in schriftlicher Form (per E-Mail) erfolgt. Der Programmvorschlag wurde vom Kuratorium einstimmig angenommen.
Die von den Fraktionen, Wählergruppen bzw. Ausschussgemeinschaften in das Kuratorium der VHS entsandten Stadträtinnen und Stadträte wurden am 10.12.2024 über das Vorgehen informiert.
III. Finanzielle Auswirkungen
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
X |
1. |
Keine Kosten |
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2. |
Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
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3. |
Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
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4. |
Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferats:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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824,1 kB
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