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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2025/8482-5

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Die Stadt Bamberg hat sich verpflichtet, die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen und die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Bei Planungen werden die Bedarfe von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und Sinnesbeeinträchtigungen weitestgehend berücksichtigt. Beim Abbau von sensorischen Barrieren gibt es jedoch noch Nachholbedarf. Aus diesem Grund hat die Behindertenbeauftragte der Stadt Bamberg das Jahr 2025 unter das Motto „Abbau von sensorischen Barrieren“ gestellt.

 

Neurodivergenz beschreibt verschiedene Gehirn- und neurologische Besonderheiten, die von der gesellschaftlichen Norm (Neurotypisch) abweichen. Das heißt, Neurodivergenz bezieht sich auf Unterschiede in der Funktionsweise des Gehirns/der Reizverarbeitung und zeigt sich unter anderem in der Wahrnehmung, im Denken, in der Informationsverarbeitung oder in der sozialen Interaktion

 

In Kooperation mit dem “gemeinsam zusammen e. V.” soll versucht werden, das Konzept „STILLE STUNDE“ flächendeckend in Bamberg einzuführen. Ziel ist es, Bewusstsein und Akzeptanz für neurodivergente Menschen in allen gesellschaftlichen Bereichen zu schaffen.

 

Zum einen sollen durch eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit die Akteure der Stadtgesellschaft (Handel, Gastronomie, Veranstalter usw.) zum Mitmachen motiviert werden. Zum anderen sollen innerhalb der Stadtverwaltung sensorische Barrieren abgebaut werden. Dies betrifft einmal den Umgang mit der Behörde, aber auch die Teilhabe an städtischen Veranstaltungen.

 

Der Antrag Nr. 18 aus der Bürgerversammlung wurde mehrheitlich angenommen und besagt die Einrichtung eines Inklusions-Service für Veranstaltungen der Stadt Bamberg.

 

In einem ersten Schritt soll (zur Erprobung) die Teilhabe von neurodivergenten Menschen an Bürgerversammlungen ermöglicht werden. Hierzu müssen folgende Maßnahmen ergriffen werden:

 

  • Eigene Schlange bzw. früheren Einlass oder anderen Eingang
    (Eine separate Warteschlange reduziert Stress durch lange Wartezeiten und Menschenmengen, besonders für Autist:innen Menschen mit Angstzuständen.)
  • Sonderzone für spezifische Bedürfnisse: Hier können Menschen mit spezifische Bedürfnisse wie Phobien oder im Autismus-Spektrum mit Abstand und Distanz die Veranstaltungen verfolgen.
  • Einweisung des Personales im Umgang mit Betroffenen bzw. Fachkraft bereitstellen
  • Einrichtung eines Rückzugsortes in der Nähe von sanitären Einrichtungen.
  • Bereitstellung von beruhigenden Hilfsmitteln wie schwere Decken, Stimming Toys zur Beruhigung (z.B.Knetball, Fidget Spinner, Zauberwürfel), Lärmschutz-Kopfhörer und Augenschutz (z.B. Sonnenbrillen)
  • Hilfestellung in der Krise (Hilfsmittel anbieten, nonverbale Kommunikation erkennen und unterstützen)
  • Geeignete Kommunikation (leises Sprechen, einfache Fragen oder schriftliche Kommunikation anbieten)

Neurodivergente Personen mit besonderen Bedürfnissen bei der Bürgerversammlung sind dazu aufgerufen, sich vorab anzumelden, damit entsprechende Vorbereitungen getroffen werden können. Künftig sollen die Bürgerversammlungen in geeigneten Räumen mit entsprechenden räumlichen Gegebenheiten stattfinden darüber hinaus, werden zwei Hilfsmittelkoffer, die ausgeliehen werden können, angeschafft.

 

Die entstehenden Kosten für Sach- und Personalaufwand werden während der Einführung/Erprobung durch das Budget der Behindertenbeauftragten gedeckt. Später müssen die zusätzlichen Kosten bei den einzelnen Fachbereichen einkalkuliert werden.

 

Die Weiterentwicklung des Angebotes erfolgt in Abstimmung mit dem Beirat für Menschen mit Behinderung.

 

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II. Beschlussvorschlag

  1. Der Stadtrat nimmt den Sitzungsvortag zu Kenntnis.

 

  1. Der Antrag Nr. 18 aus der Bürgerversammlung vom 14.11.2024 wurde gemäß den Vorgaben der Gemeindeordnung behandelt.

 

  1. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung den Antragssteller zu informieren.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

1.

Keine Kosten

x

2.

Kosten in Höhe von 500,- € für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von   für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:   Personalkosten:   Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

Stellungnahme des Finanzreferats:

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Verteiler:

Amt 13

Referat 5

Referat 5 - Behindertenbeauftragte

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