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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2025/8621-OB

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

1.    Aktueller Stand der Abstimmungen:

Wie im Oktober 2024 beschlossen, wird weiterhin in jeder Vollsitzung über den aktuellen Stand zum weiteren Vorgehen hinsichtlich des Bamberger Ankerzentrums berichtet.

a.    Parlamentarische Anfragen:

Die SPD Fraktion im Bamberger Landtag richtete eine Anfrage an das bayerische Innenministerium zu der regelmäßig belegbaren Bettenkapazität sowie der Belegung der übrigen ANKER-Einrichtungen und Unterkunfts-Dependancen in Bayern. Weiterhin wurde erfragt, inwieweit die jeweiligen Ankerzentren standardmäßig auf die zu erfüllende Quote nach DVAsyl angerechnet werden. Der Freistaat teilte die Belegungen zum Stand 27.12.2024 mit (Anlage 1, grafisch aufbereitet durch Stadt Bamberg):

In den kreisfreien Städten und Landkreisen, die Standort eines ANKERs/einer ANKER-Dependance sind, hängt es von der jeweiligen Quotenerfüllung nach der DVAsyl ab, ob und in welchem Umfang es neben dem ANKER/der ANKER-Dependance auch Unterkünfte der Anschlussunterbringung (Gemeinschaftsunterkünfte und dezentrale Unterkünfte) gibt. Bei ANKERn wird – zugunsten der Standortkommune – die Kapazität des ANKERs, bei Unterkünften der Anschlussunterbringung dagegen die tatsächliche Belegung auf die DVAsyl-Quote angerechnet.“


b.    Zu den weiteren Verhandlungen:

Wie bereits berichtet, vereinbarte Oberbürgermeister Starke mit Innenminister Herrmann das nächste Gespräch nach der Bundestagswahl zu führen. Der Oberbürgermeister wird dazu mündlich berichten.

c.    Zur Bürgerbeteiligung:

Die enge Einbindung der Bürgervereine und Bürgerinnen und Bürger hat sich bewährt und wurde fortgesetzt. Oberbürgermeister Starke nahm am 13.03.2025 an einem Bürgerdialog mit Vertreterinnen und Vertretern des Bürgervereins Bamberg Ost, der Siedlergemeinschaft der Kinderreichen sowie der Nato-Siedlung teil. Die anwesenden Vertreterinnen und Vertreter haben Vorschläge zur Verbesserung der Ist-Situation (bspw. zu Reinigungsintervallen sowie Taktungen der Busse) gemacht. Am 11.03.2025 nahm Bürgermeister Glüsenkamp an einem Austauschtermin mit den Geschäftsführern der Wohlfahrtsverbände teil, um sich unter anderem zur Situation der Migrationsberatung auszutauschen.

2.    Dezentrales Unterbringungskonzept:

Der Stadtrat beauftragte die Verwaltung im Oktober 2024 ein dezentrales Unterbringungskonzept zu erstellen, das bereits im Oktober als abhängig von den zu vereinbarenden Schließungsmodalitäten dargestellt wurde. In einem ersten Schritt sollten eine Zeitschiene, Rahmenbedingungen zu Abschmelzungen und Zuweisung sowie der zukünftigen Behördenorganisation geklärt werden. Darauf aufbauend sollten die weiteren Bestandteile erarbeitet und im Stadtrat vorgestellt werden.

Es wurde mittlerweile deutlich, dass der Freistaat absprachewidrig nicht die Absicht hat, das Ankerzentrum zu schließen und die für ein Unterbringungskonzept zwingend notwendigen Rahmenbedingungen zu konkretisieren. Unabhängig davon sollten die Bestandteile des Konzepts soweit möglich erarbeitet werden. Das ist geschehen.

 Hinsichtlich eines perspektivischen Zuweisungsgeschehens sind die Rahmenbedingungen durch die Bundestagswahl und die Inhalte der Koalitionsverhandlungen noch unklar: Es ist zum jetzigen Stand nicht prognostizierbar, welche Auswirkungen ein stärkeres Vorgehen gegen die nicht näher definierte „irreguläre Migration“, die Einführung von Grenzkontrollen sowie eine Aussetzung des Familiennachzuges auf die Zuweisung in die Zuständigkeit der Kreisverwaltungsbehörden nach DV Asyl haben werden. Weiterhin ist die Entwicklung der Migrationslage im Kontext der globalen politischen Entwicklung nicht abzusehen. Aktuell sind die Zahlen rückläufig, was auch dazu führte, dass die Belegung des Ankerzentrums in Bamberg gegenwärtig vergleichsweise niedrig ist (ca. 800).

Zusammenfassend lässt sich feststellen: Nachdem im Oktober klar definiert wurde, dass eine Konkretisierung der Rahmenbedingungen notwendig wäre, um die Auswirkungen der dezentralen Unterbringung verwaltungsseitig quantifizieren zu können, sind diese Voraussetzungen (noch) nicht gegeben.  Dennoch konnten konkrete Ergebnisse zum Unterbringungskonzept erarbeitet werden.

a.    Zur Unterbringung:

Im Sitzungsvortrag zum Sachstand der Unterbringungsoptionen im Januar 2025 wurde ausführlich erläutert, wo Unterbringungen in Bestandsimmobilien, Angeboten aus dem freien Markt und potentielle Containerstandorte in welchen Sozialraumclustern möglich/notwendig wären. Gleichzeitig wurde erläutert, welche Betreibermodelle, Miet-/Eigentumsverhältnisse im Rahmen der Flüchtlingsunterbringung als Rollen auf die Stadt Bamberg zukommen würden. In 3/6 Sozialraumclustern wäre die für Verteilungsgerechtigkeit notwendige Unterbringung in einer ersten Phase über Bestandsimmobilien abzudecken, während andere Bereiche voraussichtlich nicht ohne Containerstellung ihren Beitrag zur Verteilungsgerechtigkeit leisten könnten. Es wird auf den Sitzungsvortrag Januar 2025 verwiesen, wo es heißt:

„Um die Angebote weiter konkretisieren und den Markt weiter erforschen sowie die tatsächlich benötigte Unterbringungskapazität in Containeranlagen weiter verifizieren zu können, wäre in einem nächsten Schritt die Finanzierung jedes einzelnen Standorts mit der Regierung von Oberfranken abzustimmen sowie eine detaillierte Brandschutzprüfung aller Standorte vorzunehmen. Da die Standorte jedoch nicht zeitnah genutzt werden, wäre diese Prüfung sinn- und wertlos. Die Freihaltung aller Angebote für einen unbestimmten Zeitraum ohne finanziellen Ausgleich wird nicht erfolgen.“

b.    Zur sozialen Infrastruktur:

Einleitend muss festgehalten werden, welche Annahmen zu Grunde gelegt wurden:

         Die Stadt Bamberg nimmt aktuell an, dass 600 – 800 zusätzliche Geflüchtete aufgenommen werden müssen.

         Die Stadt Bamberg hat eine Ungewissheit bezüglich der Alterszusammensetzung und des Geschlechts der unterzubringenden Geflüchteten zu berücksichtigen.


         Die Stadt Bamberg gewährleistet auch im Hinblick auf die formulierte Zielstellung des Stadtrates, dass diese Menschen gleichmäßig auf 6 Sozialraum-Cluster verteilt werden (Dezentralität).

         Die Stadt Bamberg geht aktuell davon aus, dass 80 % der Personen in Immobilien sowie 20 % in Containern untergebracht werden können. Die Prüfungen und Gespräche zu möglichen Bestandsimmobilien werden ständig fortgeführt.

Gesundheitsversorgung:

Die Infrastruktur wird die kassenärztliche Versorgung zusätzlich belasten. Dies betrifft im Besonderen den hausärztlichen Bereich, in Teilen den fachärztlichen Bereich. Die kommunalen Einflussmöglichkeiten sind sehr begrenzt. Abhängig von der Anzahl der Geflüchteten wird die stationäre Versorgung weiter belastet (z. B. Klinik am Bruderwald, Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie).

Zusätzliche Kosten für die Kommune sind hier jedoch nicht zu erwarten.

Schulische Versorgung:

Die Sprengelschulen würden, je nach Unterbringung, dezentral durch ein erhöhtes Schüler- und Schülerinnenaufkommen sowie durch notwendige Integrationsmaßnahmen, wie beispielsweise Deutschkurse, stärker belegt werden. Zahlen können jetzt (noch) nicht genannt werden, da aktuell die genauen Alterskohorten nicht bekannt sind und die Zuweisungen von der Regierung von Oberfranken getätigt werden. Weiterhin ist zu entscheiden, in welchem Sprengel die dezentralen Unterkünfte entstehen. Eine mögliche Altersverteilung (Demografie abgeleitet aus vergangenem Zuweisungsgeschehen) rechnet mit 112 Kindern von 7-18 Jahren.[1][1] Ab Vollendung des 15. Lebensjahres besteht eine Schulpflicht für die Berufsschule.

 Durch die steigenden Zahlen an Schülern und Schülerinnen und dem Rechtsanspruch Ganztag muss derzeit bei vielen Schulen über Erweiterungen der Kapazitäten nachgedacht werden. Hier wurde bereits in den letzten Sitzungen des Kultur- und Schulsenats berichtet.

Laut Auskunft der Berufsschule II werden zudem derzeit 2 Klassen (je 16 SuS) in der AEO unterrichtet. Auch in der Berufsschule sind wenig freie Raumkapazitäten. Die Geschäftsführung des Zweckverband Berufsschulen liegt beim Landratsamt Bamberg und wird in die Vorbereitungen eingebunden.

Die Stadt Bamberg ist im schulischen Kontext reiner Sachaufwandsträger, so dass keine Personalkosten in den Schulen anfallen. Im Bereich der Lehr- und Lernmittel wird ein allerdings Mehraufwand entstehen, da Deutsch als Zweitsprache (DaZ)-Bücher, Arbeitshefte etc. größtenteils nicht lernmittelfrei sind.

Höhere Kosten für die Stadt Bamberg entstehen dann, wenn die vorhandenen Kapazitäten nicht reichen und für neuen Schulraum vorübergehend Container gestellt werden müssten.

Dies ist auf Grund der extrem begrenzten räumlichen Möglichkeiten im Bestand bei 112 zusätzlichen Schülerinnen und Schülern herausfordernd. Diese investiven Maßnahmen sind grundsätzlich in der Verantwortung der Kommune.

KiTa-Versorgung:

Die Kindertagesstätten werden dezentral in Anspruch genommen. Inwiefern dafür weitere Kindergartengruppen über die Fortschreibung der Kitabedarfsplanung erforderlich sein werden, ist noch nicht abzusehen. Dies hängt von den bestehenden Planungen weiterer KiTa-Plätze ab und von der tatsächlichen Anzahl an Kindern im KiTa-Alter. Die Annahme geht von 149 zusätzlichen Kindern unter 7 Jahren aus, dies wären ausgehend von Verteilungsgerechtigkeit ca. 25 Kinder pro Sozialraum-Cluster.

Behördliche soziale Dienstleistungen:

Angebote der Jugendhilfe sind:

         Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, UMAs

         Bezirkssozialarbeit ASD

         Jugendsozialarbeit an Schulen JaS

         Jugendhilfe im Strafverfahren

         Jugendarbeit

         Unterhaltsvorschuss

         Vaterschaftsanerkennungen

Mit einem dezentralen Unterbringungskonzept werden alle Leistungen der Jugendhilfe stärker in Anspruch genommen, da die Bewohnerinnen und Bewohner der Unterkünfte nunmehr länger in Bamberg bleiben. Allein für den Bereich der UMA würden der Stadt Bamberg im Rahmen der festgelegten Quoten UMA wieder dauerhaft zugewiesen werden. Anhand der UMA-Zahlen zum Stand 28.02.2025 wäre eine Zuweisung von 30 UMA in die Stadt Bamberg zur Quotenerfüllung notwendig. Hierfür müssten 2-3 Wohngruppen geschaffen werden sowie insbesondere die Kapazitäten für Amtsvormundschaften ausgeweitet werden.

Zusätzliche Kosten und Personalaufwand für die Kommune sind im Bereich der Jugendhilfe zu erwarten, jedoch sehr stark abhängig vom tatsächlichen Zuweisungsgeschehen. Die betroffenen Ämter sind bereits eingebunden.

Leistungsgewährung für Asylbewerber:

Aktuell erfolgt die Leistungsgewährung nach dem AsylbLG in der ANKER-Einrichtung mit 7,5 VZÄ, bei einer Belegung von 1.500 Personen. Der etwas höhere Personalschlüssel für die Leistungsgewährung ist der höheren Fluktuation in der Erstaufnahmeeinrichtung geschuldet. Bei einer dezentralen Unterbringung von ca. 1000 Asylbewerbern würden diese 7,5 VZÄ ausreichen um die Leistungsgewährung und weitere Aufgaben abzuwickeln.

Es wird davon ausgegangen, dass der „Behördenstandort Ankerzentrum“ aufgelöst wird und diese Mitarbeiter der zentralen Verwaltung zur Verfügung stünden.

Zusätzliche Kosten und Personal für die Kommune sind daher in diesem Bereich nicht zu erwarten.

Nachgelagerte soziale Angebote der Kommune, die von dem Anstieg der Geflüchteten betroffen sein werden, sind u.a.:

 Erwachsenenhilfe und Obdachlosenhilfe: Im Bereich der Obdachlosenhilfe/-unterbringung ist mit keinen zusätzlichen Aufwuchs bei Personal und Kosten zu erwarten, da bisher keine Asylbewerber bzw. Flüchtlinge in Obdachlosenunterkünfte eingewiesen wurden.

 Wohnraumförderung (Amt für soziale Angelegenheiten): Im Bereich Wohnraumförderung besteht eine Abhängigkeit zum Bestand im sozialen Wohnungsbau (s. später folgend). Hier könnte es zeitversetzt zu einem Anstieg von Personal kommen.

 Bildung und Teilhabe-Leistungen: Im Bereich BuT ist mit keinem Anstieg beim Personal zu rechnen, da die Leistungsgewährung im AsylbLG durch die Sachbearbeitung erfolgt.

 Jobcenterleistungen: Wenn die Anzahl der anerkannten Flüchtlinge im SGB II steigt, wird auch der kommunale Anteil den Kosten der Unterkunft steigen.

 Kommunale Integrationsangebote: Beratung, Vernetzung, Bedarfsklärung, Qualifizierungsmaßnahmen, punktuelle Ausweitung bestehender Projekte (wie z.B. MiMi interkulturelle Gesundheitsmediatoren, Eltern-Verstehen-Schule) sowie eine zielgruppenspezifische Öffentlichkeitsarbeit werden ausgeweitet werden müssen, um die Verbesserung der Rahmenbedingungen für eine gelingende Integration zu ermöglichen. Zusätzliche Kosten und Personal für die Kommune sind teilweise zu erwarten, das Finanzreferat ist über diesen Umstand informiert.

Weitere Angebote:

 Zielgruppenspezifische Beratungsangebote: Ausweitung der Beratungsangebote, u.a. Flüchtlings- und Integrationsberatung über die Träger (mit nach Möglichkeit dezentralen Beratungsangeboten bei größeren dezentralen Unterbringungen ab 50 Personen): Zusätzliche Kosten für die Kommune sind zu erwarten. Die Höhe ist derzeit nicht belastbar zu beziffern.

    Zusätzliche freiwillige Leistungen könnten u.a. sein:

o   Stärkung der dezentralen Angebote der Stadtteilarbeit

o   Psychosoziale Beratung

o   Integrationsfonds zur Ermöglichung ehrenamtlicher Unterstützungsangebote (Lotsen, Paten, etc.): Integrationshelfer für den Alltag

o   Organisation ehrenamtlicher Unterstützungsangebote in den Unterkünften (z. B. niederschwellige Sprechstunden, Nachhilfe)

Zusätzlicher Dolmetscherbedarf:

Das Angebot der Gemeindedolmetscher muss gegebenenfalls ausgeweitet werden und neue Dolmetschende ausgebildet werden. Eine erhöhte Nachfrage nach Dolmetscherleistungen ist zu erwarten (beispielsweise im Rahmen der Krankenhilfegewährung nach dem AsylbLG) und muss abgerechnet werden.

Zusätzliche Kosten für die Kommune sind zu erwarten, abhängig von der tatsächlichen Nachfrage.

Zusätzlicher Sprachkursbedarf:

Laut Information des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge können folgenden Personengruppen einen Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs stellen:

   Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit einer Aufenthaltsgestattung gemäß § 55 Abs. 1 AsylG

   Ausländerinnen und Ausländer mit einer Duldung gemäß § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG (z.B. Ausbildungsduldung, Beschäftigungsduldung …)

    Ausländerinnen und Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 24AufenthG der § 25 Abs. 5 AufenthG

Abgelehnte Asylbewerber nach § 60 a Abs. 2 AufenthG umfasst dies nicht. Sie sind ausreisepflichtig und müssen Deutschland verlassen.

Da Flüchtlinge (bis auf abgelehnte Asylbewerber) einen Antrag auf Zulassung eines Integrationskurses stellen können, besteht von Seiten der Stadt Bamberg erst einmal kein Handlungsbedarf bzgl. zusätzlicher Sprachkurse.

Nachgelagerte Auswirkungen auf die zielgruppenunspezifischen sozialen Angebote im Stadtgebiet:

Die bestehenden sozialarbeiterischen Angebote würden direkt oder indirekt ebenfalls zusätzlich belastet werden, wie z. B.:

                     Schwangerschaftsberatung

                     Erziehungsberatungsstelle

                     Pflegestützpunkt, Fachstelle für pflegende Angehörige

                     Schuldnerberatung

                     Bamberger Tafel

                     Frauenhaus

                     etc.

Zusätzliche Kosten für die Kommune sind hier (vorerst) nicht zu erwarten.

c.            Zum sozialen Wohnungsbau:

Ab dem Zeitpunkt der Anerkennung des Fluchtgrundes durch das BAMF werden die anerkannten Flüchtlinge nicht mehr auf die Verteilungsquote nach der DV Asyl angerechnet.

Damit die "Fehlbeleger" aus den Gemeinschaftsunterkünften ausziehen können, muss ausreichend Wohnraum angeboten werden. Solange dieses nicht der Fall ist, müssten immer weitere GUs oder AUs geschaffen werden, um die weiteren Zuweisungen von Asylbewerbern unterzubringen. Es besteht also ein direkter Zusammenhang zwischen der Verfügbarkeit von Plätzen in Gemeinschafts- bzw. Ausweichunterkünften und der Verfügbarkeit von sozialem Wohnraum.

Bezahlbares Wohnen ist unter anderem daher eine zentrale Säule für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und erhält eine maßgebliche Bedeutung im Rahmen eines dezentralen Unterbringungskonzepts. Allerdings: Die bayerischen Fördergelder für den Bau von neuen Sozialwohnungen (EOF-Förderung) reichen gegenwärtig nicht aus, um die eingehenden Anträge zu bedienen. 2024 wurde nur ca. 37 % der Summe ausgeschüttet, die nötig gewesen wäre, um sämtliche eingegangenen Anträge zu bescheiden.

Um sozial orientierte Wohnungsunternehmen weiterhin zu ermutigen den Bau neuer Sozialwohnungen zu forcieren, benötigen sie jedoch stabile wirtschaftliche Rahmenbedingungen durch ausreichende, langfristige und verlässliche Förderprogramme, die gezielt auf die Bedürfnisse der sozial orientierten Wohnungsunternehmen zugeschnitten sind ebenso wie bezahlbare Flächen, um Neubauten umzusetzen. Im Zusammenspiel mit den notwendigen Sanierungen bspw. im Kontext der Wärmewende fehlt es an Investitionsmöglichkeiten im Bereich der Neubauten. Hier wird durch die neue Bundesregierung ein förderliches Umfeld zu schaffen sein. Auch der Freistaat Bayern ist gefordert, die Stadt Bamberg massiv zu unterstützen und entsprechende finanzielle Mittel bereit zu stellen.

d.    Zur weiteren Bürgerbeteiligung:

In der Vollsitzung des Stadtrates am 29.01.2025 wurden die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung zu den möglichen Containerstandorten umfassend vorgestellt und zur Kenntnis genommen:

„Das Ergebnis der Bürgerbeteiligung gibt Hinweise darauf, dass die überwiegende Mehrzahl der sich beteiligenden Bürgerinnen und Bürger sich gegen eine dezentrale Unterbringung im Stadtgebiet und meistens für eine Beibehaltung der Ankereinrichtung/Aufnahmeeinrichtung am derzeitigen Standort ausgesprochen haben.“ (Beschlussauszug)

Die Bürgerbeteiligung wurde nach der Verkündung der Staatsregierung das Ankerzentrum weiter betreiben zu wollen daraufhin vor allem mit Betroffenen (Anwohner, Bürgerverein Bamberg Ost, Nato-Siedlung, Siedlergemeinschaft der Kinderreichen) sowie Interessenvertreterinnen und Vertretern geführt (bspw. runder Tisch Asyl, Ombudsteam), um auch deren Positionen und Vorschläge für die Verhandlungsgespräche aufzugreifen. Bei einer Umsetzung eines dezentralen Unterbringungskonzeptes, wird die Bürgerbeteiligung fortgesetzt und auf einzelne Standorte zu konkretisieren sein.

3.    Fazit:

Der Stadtrat hat die Verwaltung im Oktober 2024 beauftragt, ein Konzept zur dezentralen Unterbringung von Geflüchteten als Konsequenz der Schließung des Bamberger Ankerzentrums zu erstellen, eine Bürgerbeteiligung dazu durchzuführen und im Stadtrat vorzustellen. Dies ist mit dem heutigen Sitzungsvortrag geschehen.

Eine weitere Konkretisierung, auch hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen, ist dann möglich, wenn weitere Rahmenbedingungen von der Staatsregierung geklärt worden sind.

Die Unterbringung von Geflüchteten nach der DV Asyl ist eine finanzielle und logistische Herausforderung, für die die Stadt Bamberg gut vorbereitet ist.

Die räumliche Unterbringung, so wurde bereits im Januar deutlich, ist vorrangig in Bestandsimmobilien zu realisieren. Dabei hält die Verwaltung an der Empfehlung fest, eine Verteilungsgerechtigkeit über das Stadtgebiet unbedingt (notfalls durch Containerstandorte) herzustellen, um eine Ghettoisierung zu vermeiden. Die Komplexität des Vorhabens hängt jedoch ebenfalls stark von der Schaffung der sozialen Infrastruktur ab, wie in diesem Sitzungsvortrag geschildert wurde. Es ist klar, dass entsprechende Kosten bspw. der Jugendhilfe sowie Integrationsarbeit und Personalmehraufwand sich negativ im städtischen Haushalt bemerkbar machen würden. Eine belastbare finanzielle Quantifizierung setzt klarere Rahmenbedingungen voraus. Eine Abwägung der Fragestellung, ob die Vorteile der Dezentralisierung den Nachteilen des zu erwartenden Defizits überwiegen ist Aufgabe des Stadtrats.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein großer Vorteil der dezentralen Unterbringung in der besseren Integration von geflüchteten Menschen in den lokalen Arbeitsmarkt und das soziale Leben liegt. Für die in Bamberg lebenden Geflüchteten erhöht sich der Zugang zu sozialen Netzwerken, Arbeitsmarkt, Bildungseinrichtungen u.ä. massiv. Aus humanitären Gründen sind Ankerzentren abzulehnen. Die grundsätzliche Frage liegt aber nicht in der Hand der Stadt Bamberg. Der vorhandene bayerische Ministerialbeschluss aus dem Herbst 2024 (Kabinettsitzung 05.11.2024) deutet vielmehr an, dass auch Gemeinschaftsunterkünfte aus Kostengründen vergrößert und damit stärker an die Unterbringung in Ankerzentren angelehnt werden. Der Ministerpräsident kündigte zudem an, dass Bewohner von kleinen Einheiten, die teuer seien, in zentralere Einrichtung verlegt werden und in den größeren Unterkünften die Kapazitäten maximal ausgeschöpft werden sollen. Die Form der Unterbringung, auch im Stadtgebiet, ist letztlich die Entscheidung des Freistaats. Die dezentrale Unterbringung soll den Weg für eine Stadtentwicklung auf dem Gelände des Ankerzentrums freimachen.  

Der Stadtrat muss entscheiden, welche Vorgehensweise als konsensfähig angesehen wird. Obwohl die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung nicht als repräsentativ betrachtet werden können, lässt sich nicht leugnen, dass eine breite Mehrheit der Teilnehmenden sich grundsätzlich für den Verbleib des Ankerzentrums ausgesprochen hat. Auch die Beteiligung der benachbarten Anwohnenden am 13.03.2025 hat gezeigt, dass ein Weiterbetrieb des Ankerzentrums unter bestimmten Voraussetzung von bspw. Belegungsmodifizierungen und besseren Bedingungen denkbar sein kann.

Die Verwaltung setzt die Gespräche mit der Staatsregierung unverändert fort, wobei die Beratungen aus dem Ältestenrat großes Gewicht haben.

 


 

[1] Angaben beruhen auf Daten der Zuweisung nach DV-Asyl an die Stadt Bamberg von aktuell 6,8% aller Asylbewerber in Oberfranken. Stand ist Juni 2024. Die Verteilungsberechnung beruht auf der Medianverteilung der Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) nach Altersgruppen in Bayern von 2015 bis 2022 


 

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II. Beschlussvorschlag

  1. Der Stadtrat nimmt die Vorstellung eines dezentralen Unterbringungskonzeptes zur Kenntnis.

 

2. Die Anträge 2024-179 der BBB-Fraktion vom 28.10.2024, 2024-171 der BuB-Fraktion vom 16.10.2024, 2024-172 der AFD vom 16.10.2024, 2024-203 der BuB-Fraktion vom 17.12.2024, 2025-4, der SPD-Fraktion vom 09.01.2025 sowie 2025-5 der SPD-Fraktion vom 10.01.2025 und 2025-7 der Wählergruppierung BaLi und Stadträtin Achtziger vom 20.01.2025 sind ebenso wie die Anträge, die im Lauf der Vollsitzung vom 29.01.2025 gestellt wurden, sind geschäftsordnungsgemäß behandelt.

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III. Finanzielle Auswirkungen

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

x

1.

Keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von   für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von   für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:   Personalkosten:   Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

Stellungnahme des Finanzreferats:

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Verteiler:

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Anlagen

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