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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2025/8672-20

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Beratungsfolge

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I.   Sitzungsvortrag:

 

Die Jahresrechnung ist gemäß Art. 102 Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Stadtrat vorzulegen. Dieser prüft die Jahresrechnung entweder selbst oder überweist sie einem Ausschuss zur Prüfung, bei der Stadt Bamberg dem Rechnungsprüfungsausschuss (Art. 103 Abs. 1 GO). Nach Durchführung der örtlichen Prüfung stellt der Stadtrat die Jahres­rechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).

 

Im Folgenden werden die wesentlichen Ergebnisse der Jahresrechnung 2024 dargestellt mit der Bitte, die Jahresrechnung im Vollzug des Art. 103 GO dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zuzuleiten.

 

A)  Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2024 der Stadt Bamberg

 

1.   Verwaltungshaushalt

 

Der Verwaltungshaushalt 2024 schließt mit einem Überschuss von 21.662.873,16 € ab. Die Sondervermögen (Unterabschnitte 8900, 8906, 8907 und 8908) erwirtschafteten einen Überschuss in Höhe von 88.348,10 €. Damit ergibt sich für den Verwaltungshaushalt der in der Anlage 5 dargestellte Gesamtüberschuss von 21.751.221,26 €. Davon sind insgesamt 626.702,53 € in 2025 sofort erneut bereitzustellen, die auf den städtischen Verwaltungshaushalt entfallen.

 

Sämtliche Überschüsse wurden dem Vermögenshaushalt zugeführt.

 

Da der Verwaltungshaushalt keine Investitionsmaßnahmen enthält, nicht mit Krediten und grundsätzlich auch nicht mit Rücklagenentnahmen finanziert werden kann, muss er bei geordneter Finanzlage einen Überschuss erbringen, der zumindest die sog. Pflichtzuführung an den Vermögenshaushalt gestattet.

Die Frage, in welcher Höhe Zuführungen an den Vermögenshaushalt erwirtschaftet werden, ist das zuverlässigste Kriterium für die Finanzkraft des Haushaltes.

 

In den vergangenen 10 Jahren entwickelten sich die Zuführungen an den Vermögens­haushalt (einschließlich Sondervermögen) nach dem Rechnungsergebnis wie folgt:

 

 

Nicht berücksichtigt sind dabei die Rückführungen aus dem Vermögenshaushalt, die im Rechnungsergebnis 2024 mit insgesamt 10.597.724,06 € zu Buche schlagen.

 

Im Haushaltsplan 2024 wurden 31.110 € als allgemeine Zuführungen angesetzt (darunter 17.110 € bei den Sondervermögen und 14.000 € als Kostenanteile für Investitionen der budgetierten Einrichtungen Musikschule und Museen). Als Pflichtzuführung waren planmäßig Mittel in Höhe von 4.590.000 € vorgesehen (darunter 2.008.000 € für den Bereich Konversion, 289.000 € für den Bereich Bahnausbau und 296.000 € für den Bereich Klinikum).

 

Nach der Jahresrechnung entwickelten sich die Zuführungen an den Vermögenshaushalt wie folgt:

Die Gesamtzuführung 2024 in Höhe von 31.319.171,93 € beinhaltet die allgemeine Zuführung in Höhe von 30.445.114,23 € (inkl. der Zuführungen der Sondervermögen mit insgesamt 88.348,10 € und der Kostenanteile für Investitionen mit 849,00 €) sowie die Pflichtzuführung von 874.057,70 € (vollständig erwirtschaftet). Unter Berücksichtigung der Rückführung aus dem Vermögenshaushalt ergibt sich eine „freie Spanne“ von 19.847.390,17 € (ohne Sonder-vermögen und Kostenanteile: 19.758.193,07 €).

 

Im Einzelnen ergaben sich im Verwaltungshaushalt vor den Abschlussbuchungen (Zuführung der Überschüsse an den Vermögenshaushalt)

 

Netto-Mehreinnahmen von 14.533.282,99 €

und

Netto-Minderausgaben von   7.217.938,27 €.

 

Insgesamt stehen den Mehreinnahmen in Höhe von 38.685.704,53 € Einnahmeausfälle in Höhe von 22.256.505,70 € gegenüber. Zudem sind Ausfälle auf Kasseneinnahmereste in Höhe von 1.895.915,84 € entstanden.

 

Nach Abschluss des Haushalts übersteigen auf der Ausgabenseite die notwendigen Mehrausgaben von 57.082.328,35 € die Minderausgaben in Höhe von 42.549.045,36 €. Wie jedes Jahr mussten neue Haushaltsausgabereste gebildet werden (2.625.775,50 €); die Einsparungen bei den alten Haushaltsresten schlagen mit 454.512,44 € zu Buche.

 

Aus Ziffer 2a) der Anlage 1 sowie den Gruppierungsziffern 0 - 2 (Einnahmen) und 4 - 8 (Ausgaben) der Anlage 4 können im Einzelnen die Mehrungen und Minderungen bei den verschiedenen Einnahme- und Ausgabegruppen ersehen werden.

Auf welche hauptsächlichen Änderungen bei den Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes die im Vergleich zu den Planzahlen gestiegene Entwicklung zurückzuführen ist, ergibt sich aus den Gegenüberstellungen der Anlagen 2 und 4.

 

Die wichtigsten Ergebnisse der Steuereinnahmen werden im Folgenden dargestellt:

 

a) Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen:

Die Gewerbesteuer ist mit einem Rechnungsergebnis von 50.699.093,56 € die zweitwichtigste Einnahmequelle des Verwaltungshaushalts (16,32 %). Das Rechnungsergebnis liegt um 6.779.093,56 € über dem Haushaltsansatz von 43.920.000 €. 

Die nachstehende Aufstellung zeigt für die letzten 10 Jahre die Ergebnisse in Relation zum Haushaltsansatz:

 

 

b) Gemeindeanteil an der Einkommensteuer:

Im abgelaufenen Haushaltsjahr konnten bei einem Haushaltsansatz von 49.200.000 € Mehr­einnahmen von 5.027.814 € verzeichnet werden. Die positive Entwicklung ist insbesondere auf die Lohnsteuerentwicklung durch steigende Nominallöhne zurückzuführen. Hinzu kommen beträchtliche Aufwüchse bei der Abgeltungssteuer aus Zins- und Veräußerungserträgen als Bestandteil der Einkommensteuer.

 

c) Allgemeine Zuführung an den Vermögenshaushalt:

 

Der Verwaltungshaushalt konnte über die volle Pflichtzuführung von 874.057,70 € hinaus zusätzlich eine allgemeine Zuführung in Höhe von 30.445.114,23 € erwirtschaften. Diese Mehrung resultiert unter anderem aus den Mehreinnahmen der Gewerbesteuer (6,8 Mio. €), beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (5,0 Mio. €), beim Einkommensteuerersatz (1,8 Mio. €) und bei der Schlüsselzuweisung (0,9 Mio. €) sowie aus Minderausgaben beim Schuldendienst für nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen für die Bereiche Konversion, Bahnausbau und Klinikum (5,0 Mio. €).

 

 

2.  Vermögenshaushalt

 

Die Rechnung des Vermögenshaushaltes ergibt sich aus der Anlage 3.

 

Der Vermögenshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 107.819.096,80 € ab. In den Einnahmen enthalten ist die Gesamtüberschusszuführung vom Verwaltungshaushalt in Höhe von 21.751.221,26 € (inkl. Sondervermögen und der Beträge für erneute Bereit­stellungen des Verwaltungshaushaltes).

 

Auf der Ausgabenseite ergeben sich vor der Abschlussbuchung Gesamtausgaben von 106.925.005,10 €, in denen bereits 21.849.187,59 € (inkl. Sondervermögen) beinhaltet sind für Beträge, die im Folgejahr erneut bereitzustellen sind.

 

Unter Berücksichtigung der Gesamteinnahmen von 107.819.096,80 € errechnet sich somit ein Gesamtüberschuss von 894.091,70 €. Davon entfallen 232.394,01 € auf die Sondervermögen und 661.697,69 € auf den städtischen Haushalt.

 

Aufgrund der haushaltsrechtlichen Vorschriften ist der Überschuss von 661.697,69 € den Rücklagen zuzuführen.

 

Von Seiten der Verwaltung wird folgende Verwendung des Rechnungsergebnisses 2024 vorge­schlagen:

Zuführung an Sonderrücklagen:

 

  - Stellplatzablöserücklage

 

258.406,50 €

  - Energiesparfonds

 

1.259,72 €

 

Zuführung an zweckgebundene Rücklagen:

 

 

  - Zuführung an die Haushaltsausgleichsrücklage

 

     360.000,00 €

 

 

 

Zuführung an die freie Rücklage:

 

42.031,47 €

 

 

 

 

 

Hinsichtlich der Zuführung an die Stellplatzablöserücklage und an den Energiesparfonds handelt es sich um den Vollzug der zugrundeliegenden Beschlüsse.

 

Die übrigen Mittel sollen der Haushaltsausgleichsrücklage und der freien Rücklage zugeführt werden.

Hierzu liegt auch ein Antrag der FW-FDP-Ausschussgemeinschaft vom 30.03.2025 vor (siehe Anlage 7).

 

a) Einnahmen

 

Den Mehreinnahmen des Vermögenshaushaltes von 65.606.357,39 € stehen Minder­einnahmen von 79.527.160,59 € gegenüber. Es ergeben sich daher Netto-Mindereinnahmen in Höhe von 13.920.803,20 €.

 

Die Einnahmen des Vermögenshaushaltes setzen sich aus den objektbezogenen Einnahmen, Erlösen aus der Veräußerung von Kapitalanlagen und Sachen des Anlage­vermögens, der Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt, der Rücklagenentnahme und den Kreditauf­nahmen zusammen.

 

Große Bedeutung hat dabei der „Eigenfinanzierungsanteil“. Die objektbezogenen Einnahmen und hier insbesondere die Fördermittel von Bund und Land hängen von den vorgesehenen und veranschlagten Investitionen und den tatsächlich geleisteten Zahlungen ab.

 

Die Zusammensetzung der Einnahmearten zeigt folgende Übersicht:

 

 

Die einzelnen Beträge können der Seite 3 der Anlage 1 entnommen werden.

 

Das in der Haushaltssatzung für den Kernhaushalt ausgewiesene und von der Regierung von Oberfranken genehmigte Kreditvolumen wurde durch Bildung eines Haushaltseinnahmerestes in Höhe von 11.052.000 € für eine künftige Aufnahme gesichert.

 

 

Auf der Einnahmeseite wurden Kassen- und Haushaltseinnahmereste in Höhe von 14.717.274,44 € in Abgang gebracht (Anlage 3).

 

b) Ausgaben

 

Auf der Ausgabenseite standen den Mehrausgaben von 40.105.818,04 € Einsparungen von 54.026.621,24 € gegenüber. Im Saldo ergeben sich damit Netto-Minderausgaben von 13.920.803,20 €. Hier sind neu gebildete Haushaltsausgabereste (48.010.436,70 €) bereits berücksichtigt, die die Einsparungen bei alten Haushaltsausgaberesten (2.008.015,45 €) um 46.002.421,25 € übersteigen (Anlage 3). Zudem wurden alte Haushaltsausgabereste in Höhe von 135.099.876,13 € nach 2025 weiter übertragen.

 

Prozentual verteilen sich die Ausgabearten wie folgt:

 

 

Auch hier können die einzelnen Beträge der Seite 3 der Anlage 1 entnommen werden.

 

c) Schulden- und Rücklagenstand

 

Der Schuldenstand des Kernhaushalts wird zum 31.12.2024 mit 32.589.520,92 € ausgewiesen (Anlage 5 Buchstabe d).

 

Die allgemeine (freie) Rücklage zum 31.12.2024 beträgt (ohne Rücklagen der Sonderver­mögen und ohne zweckgebundene Rücklagen) 1.174,95 € (Anlage 5 Buchstabe c).

 

 

  

B)  Zusammenfassung und Ausblick

 

Die finanzielle Situation der Stadt Bamberg bleibt äußerst angespannt.

 

Zusammenfassung 2024:

 

Aufgrund der positiven Entwicklungen im Rechnungsergebnis 2024 war es möglich, über die Pflichtzuführung hinaus einen Überschuss zu erwirtschaften, der vollumfänglich den Rücklagen zugeführt wurde.

 

Ausblick auf den Haushaltsvollzug 2025 und die Folgejahre:

 

  • Gewerbesteuer

Der Haushaltsansatz 2025 bei der Gewerbesteuer wurde auf 43,7 Mio. € festgesetzt. Dies entspricht in einer normalen konjunkturellen Situation dem langjährigen Mittel bei der Gewerbesteuer-Einnahme von etwa 40 – 45 Mio. €. Daher ist der für 2026 veranschlagte Wert im Finanzplan mit 46,3 Mio. € gerade noch vertretbar. Für die Jahre 2027 und 2028 wurde eine moderat positive konjunkturelle Aufwärtsbewegung unterstellt. Dadurch steigen die prognostizierten Einnahmen bis 2028 auf 49,4 Mio. €. Aber die Entwicklung bleibt äußerst ungewiss. Das im letzten Jahr verabschiedete Wachstumschancengesetz birgt enorme Ausfallrisiken bei den Gewerbesteuereinnahmen für mehrere Jahre.

Auch die weltweiten Geschehnisse, allen voran die Zollpolitik der USA, werden weit­reichende Folgen für die deutsche Wirtschaft nach sich ziehen. Davon werden auch Bamberger Gewerbebetreibende betroffen sein. Minderungen bei den Vorauszahlungen sind keine Seltenheit und können, wie in der Vergangenheit auch, in 6- bis 7-stelliger Höhe erfolgen.

 

Die Auswirkungen für die Stadt Bamberg können derzeit noch nicht beziffert werden.

 

  • Gemeindeanteil an der Einkommen- und Umsatzsteuer

Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ist mit einem Ansatz von 53,3 Mio. € die größte und wichtigste konstante Einnahmeposition der Stadt Bamberg. Die deutschland-weiten Tarifabschlüsse haben positiven Einfluss, hingegen das Steuerfortentwicklungs-gesetz auch noch in 2026 negative Auswirkungen auf den Anteil an der Einkommen­steuer. Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer ist stark beeinflusst von den Ver­änderungen des Kommunalen Finanzausgleichs.

 

  • Rücklagenentnahme

In der Haushaltsaufstellung für 2025 war es nicht möglich, den Verwaltungshaushalt aus eigener Kraft heraus nachhaltig zu sichern. Der Verwaltungshaushalt 2025 konnte nur mit einer Rücklagenentnahme in Höhe von 14,32 Mio. € ausgeglichen werden. Der Vermögenshaushalt musste mit weiteren 10,5 Mio. € zu Lasten der Haushaltsausgleichs-rücklage ausgeglichen werden. Trotz aller Konsolidierungsbemühungen ist es nicht gelungen, in der dauernden Leistungsfähigkeit ein positives bereinigtes Ergebnis darzustellen. Dies gilt auch für den Finanzplanzeitraum.

 

  • Personal

Für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst wurde Anfang des Monats ein neuer Tarifvertrag verhandelt. Er sieht eine Anhebung der Tabellenentgelte ab April 2025 um 3,0 % vor, mindestens jedoch 110 € monatlich. Ab Mai 2026 ist eine weitere Entgelt­erhöhung um 2,8 % vorgesehen. Für Wechselschicht- und Schichtarbeit werden die Zulagen ab Juli 2025 erhöht. Bei der Gehaltsstruktur der Stadt Bamberg ist derzeit von Mehrkosten in Höhe von 400.000 €  im Jahr 2025 auszugehen.

Nach wie vor gestaltet sich die Personalgewinnung aufgrund des Fachkräftemangels immer schwieriger. Es bleiben offene Stellen oftmals länger unbesetzt, was sich wiederum mindernd auf die Personalausgaben auswirkt.

 

  • Jugendhilfe

Die kindbezogene Förderung ist der größte Kostenblock in der Jugendhilfe. Der Basiswert 2025 wurde um weitere 4,94 % erhöht. Die Ausgaben für die kindbezogene Förderung werden mit dem fortschreitenden Ausbau des Betreuungsangebots weiter steigen. Es befinden sich konkret fünf Projekte mit 158 neuen Plätzen in der Planung. Durch die zusätzlich geplanten Plätze werden weitere Mehrausgaben von rund 1,5 Mio. € (brutto) p.a. hinzukommen. Von einer weiteren Erhöhung des Basiswertes ist ebenfalls auszugehen.

Auch die ambulanten und stationären Hilfen werden kostenintensiver, da die Fallzahlen steigen und gleichzeitig deren Betreuungsaufwand höher wird. Außerdem passen die Einrichtungen aufgrund der gestiegenen Personal- und Sachkosten auch die Tagessätze nach oben an.

Mit der SGB VIII-Novelle werden die Jugendämter mit weiteren Aufgaben betraut, wofür insbesondere mehr Personal erforderlich wird. Die finanziellen Auswirkungen sind noch ungewiss.

 

  • Sozialhilfe

Die Kosten der Unterkunft im SGB II sind weiterhin auf einem hohen Niveau. Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften ist insgesamt sehr konstant, wobei die Anzahl der Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit rücklaufig ist. Die Aufnahme und Integration von Flücht­lingen wird auch in den kommenden Jahren eine große Herausforderung für die Stadt Bamberg darstellen.

 

 

  • Anspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027

Zunächst muss in die Schaffung von zusätzlichen Plätzen in den Schulen und Horten investiert werden. Ab 2026 werden sich die Kosten für den laufenden Betrieb damit sukzessive erhöhen.

 

  • Bezirksumlage

Für das Haushaltsjahr 2025 wurde in Oberfranken eine Hebesatzsteigerung von 2,3 Prozentpunkten beschlossen. Dies führt zu einer Mehrbelastung von knapp 1,5 Mio. € für die Stadt Bamberg. Zum einen steigen die Sozialausgaben des Bezirks weiter an und zum anderen entwickelt sich die Umlagekraft in den kreisfreien Städten Oberfrankens unterschiedlich, zum Teil deutlich negativ. Insbesondere die enormen Gewerbesteuer-rückzahlungen der Stadt Forchheim in 2024 werden sich dramatisch auf die übrigen Umlagezahler in 2026 auswirken. Auch das geplante 500 Mio. €-Investitionspaket für die Bezirkskliniken wird voraussichtlich eine weitere Erhöhung des Hebesatzes zur Folge haben. Eine Anhebung des Hebesatzes um einen Prozentpunkt würde bei Zugrundelegung der aktuellen Umlagekraft für die Stadt Bamberg ceteris paribus einen Mehrbetrag von 1,3 Mio. € pro Jahr bedeuten.

 

  • Krankenhausfinanzierung

Inwieweit die Krankenhausreform des Bundes eine finanzielle Entlastung bei den Krankenhäusern schafft, bleibt fraglich. Noch gelingt es der Sozialstiftung Bamberg den Klinikbetrieb ohne finanzielle Beteiligung der Stadt Bamberg sicherzustellen. Die Gefahr ist aber groß, dass die Stadt Bamberg in Zukunft für die Gesundheitsversorgung ihrer Bürger und der gesamten Region einen Defizitausgleich für den Betrieb der Kliniken leisten muss.

 

  • Kommunaler Finanzausgleich

Inwieweit die steigenden Staatsausgaben negative Auswirkungen auf den Kommunalen Finanzausgleich haben werden, ist noch nicht absehbar. Insgesamt sind im Jahr 2024 auf Landesebene die Steuereinnahmen der Gemeinden gesunken. Bei der Gewerbesteuer gab es erhebliche Minderungen in den Städten Ingolstadt, Erlangen und Forchheim. Dies wird sich im Landesdurchschnitt und dadurch auch im Kommunalen Finanausgleich 2026 niederschlagen. Hinzu kommt die Volkszählung Zensus 2022, aufgrund dessen die Einwohnerzahl deutlich niedriger festgesetzt wird. Dies spielt vor allem bei der Schlüssel­zuweisung eine entscheidende Rolle. Zum derzeitigen Zeitpunkt sind noch nicht alle Kennzahlen bekannt, aber es zeichnet sich eine Minderung bei der Schlüsselzuweisung auf 36,2 Mio. € ab. Dies bedeutet einen Rückgang von 9,3 Mio. € im Haushaltsjahr 2026!

 

All dies zeigt, dass der Verwaltungshaushalt vielen Einflüssen und Risiken ausgesetzt ist. Da der Verwaltungshaushalt keine Investitionsmaßnahmen enthält, nicht mit Krediten und grund­sätzlich auch nicht mit Rücklagenentnahmen finanziert werden kann, muss er bei geordneter Finanzlage einen Überschuss erbringen, der zumindest die sog. Pflichtzuführung an den Vermögenshaushalt finanziert. Die Regierung von Oberfranken hat zudem der haushalts­rechtlichen Abbildung der Vorhaben Konversion, Bahnausbau und Klinikum in Form jeweils eines Sondervermögens innerhalb des städtischen Haushalts nur zugestimmt, wenn der Verwaltungshaushalt den laufenden Schuldendienst dafür erwirtschaften kann. Dazu ist es unerlässlich, dauerhaft eine „freie Spanne“ zu erreichen.

 

Der Ausgleich des Verwaltungshaushalts wird in den kommenden Jahren ohne drastische Sparmaßnahmen nahezu unmöglich werden, was einen Verstoß gegen die Vorgabe der Gemeindeordnung bedeuten würde (Art. 64 Abs. 3 GO: „Der Haushaltsplan muss ausgeglichen sein.“).

 

Der Vermögenshaushalt wird weiterhin durch die Jahrhundertprojekte Konversion und Bahn­ausbau geprägt. Daneben steht die Fortsetzung der Schulhaussanierungen in der Priorität ganz weit oben. Auch der Ausbau der Ganztagsbetreuung im Hinblick auf den ab 2026 geltenden Rechtsanspruch auf Betreuung wird den Vermögenshaushalt belasten.

 

Die Regierung von Oberfranken hat die Genehmigung für den Haushalt 2025 erneut nur unter strengen Auflagen erteilt (s. VO/2025/8702-20).

 

Aufgrund der vorgenannten Umstände und Herausforderungen ist auch für die Haushalts­planung 2026 mit erheblichen Einschränkungen bei der Festlegung der Haushaltsansätze zu rechnen. Die Erstellung und Umsetzung eines strikten Haushaltskonsolidierungskonzeptes wird dringender denn je.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

 

Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

  1. Im Vollzug des Art. 102 Abs. 2 GO in Verbindung mit § 81 KommHV-K wird vom Ergebnis der Jahresrechnung der Stadt Bamberg für das Haushaltsjahr 2024 Kenntnis genommen.

 

  1. Der Überschuss des Haushaltsjahres 2024 in Höhe von 661.697,69 € ist den Rücklagen wie folgt zuzuführen:

 

Zuführung an Sonderrücklagen:

- Stellplatzablöserücklage    258.406,50 €

- Energiesparfonds         1.259,72 €

Zuführung an zweckgebundene Rücklagen:

- Zuführung an die Haushaltsausgleichsrücklage  360.000,00 €

Zuführung an die freie Rücklage:     42.031.47 €

 

  1. Die Jahresrechnung ist im Vollzug des Art. 103 GO dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung zuzuleiten.

 

  1. Der Antrag der FW-FDP-Ausschussgemeinschaft vom 30.03.2025 ist hiermit geschäfts­ordnungsgemäß behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht keine Kosten.

 

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Verteiler:

Amt 14   zur weiteren Veranlassung;

Amt 20/202  zur Kenntnis und zum Verbleib;

Amt 20   Beschlüsse;

Amt 20 (2-fach) Haushaltsakte 2024 und 2025;

Amt 20/200 (2-fach) Sachbearbeitung und Vollzug;

Amt 20/200 (3-fach) zur Jahresrechnung 2024 und zum Vollzug.

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Anlagen

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