Beschlussvorlage - VO/2025/8748-61
Grunddaten
- Betreff:
-
Fahrradabstellanlage am Bahnhof
Sachstandsbericht
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Stadtplanungsamt
- Beteiligt:
- Stadtwerke Bamberg Verkehrs- und Park GmbH
- Referent:in:
- Thomas Beese
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtrat der Stadt Bamberg
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Entscheidung
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Jul 30, 2025
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I. Sitzungsvortrag:
Ausgangslage
Die Stadt Bamberg hat im Rahmen des Förderprogramms „Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen“ des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr im Juni 2024 eine Fördermittelzusage in Höhe von ca. 1,33 Mio. € erhalten. Das Projektvolumen beträgt insgesamt 1,6 Mio. €, der Eigenanteil der Stadt Bamberg beträgt ca. 270.000 €. Somit beläuft sich die Förderquote auf ca. 83 %.
Der Zeitraum der Förderkulisse läuft von Juli 2024 bis Juni 2027. In diesem Zeitraum muss die „Errichtung eines Fahrradparkturms am Bahnhof Bamberg“ (so zumindest der bisherige Titel) abgeschlossen und dem Fördermittelgeber der Verwendungsnachweis übermittelt worden sein.
Standortbewertung
Entscheidende Voraussetzung für eine Förderung im Rahmen der o.g. Programmes sowie Akzeptanz und Nutzung jeder Fahrradparkierungsanlage an jedem Bahnhof sind kurze Fußwege vom Abstellort zum Bahnsteig und die damit verbundene nahtlose Verknüpfung der beiden Verkehrsarten Rad und Bahn. Nachdem sich auf der östlichen Seite des Hauptbahnhofes bereits ein solches Angebot in Form des Fahrradparkhauses in der Brennerstraße befindet, sollte der Fahrradparkturm in unmittelbarer Nähe zum innenstadtseitigen Haupteingang des Bahnhofes liegen. Deshalb wurde der Fahrradparkturm im Förderantrag auf der westlichen Seite des Hauptbahnhofs verortet, um den Radfahrenden v.a. aus Richtung bzw. in Richtung Innenstadt ein attraktives Angebot einer sicheren und überdachten Radabstellanlage zur Verfügung zu stellen.
Untersucht wurden jene vier Standorte, welche sich vor Ort aufdrängen:
- Die Bahnhofsplatzecke bei den Taxiständen.
- Die Bahnhofsplatzecke Richtung Atrium.
- Die Bahnhofsplatzecke Richtung Lui One.
- Die Bahnhofsplatzecke vor dem Landratsamt.
Nur Standort C befindet sich in städtischem Eigentum.
Zu den Standorten A, B und D wurden äußerst intensive Gespräche mit den jeweiligen Eigentümern geführt. Über viele Monaten hinweg. Auf allen Ebenen.
Mit folgenden Ergebnisse:
Standort A:
Obschon die DB anfänglich Kooperationsbereitschaft signalisiert hatte, musste im Ergebnis der Gespräche festgestellt werden, dass die DB einen Fahrradparkturm im Bereich des Bahnhofsvorplatzes in unmittelbarer Nähe zu den Gleiszugängen auf die absehbare Zeit der Förderkulisse als unmöglich erachtet. Hintergrund ist der ausstehende Bahnausbau, für den am Bahnhofsvorplatz laut DB keine vorfestlegende Einschränkung von erforderlichen Baustelleneinrichtungs- und Schienenersatzverkehrsflächen erfolgen solle. Aufgrund der entsprechenden Veränderungssperre können demnach keine externen Baumaßnahmen vor Umsetzung des Projektes VDE 8.1 PFA22 durchgeführt werden. Standort A wurde mit dieser Argumentation strikt abgelehnt.
Standort B:
Dem Grunde nach gilt das vorgenannte zu Standort A.
Einzig ein Standort, welcher ganz an den Rand des DB-Grundstückes in Richtung Atrium gerückt ist, ist verhandelbar.
Ein solcher Standort wiederum wird aber von den Bauherren des Atriums strikt abgelehnt. Auch hier wurden intensive Gespräche geführt.
Standort C:
Es handelt sich um einen hochfrequentierten öffentlichen Gehwegbereich und bereits vorhandene Fahrradabstellmöglichkeiten in Form von Radbügeln. Um eine unzeitgemäße Versiegelung der Grünfläche oder einen Eingriff in den einfassenden Baumbestand zu vermeiden, verbliebe für die Positionierung des Fahrradparkturms nur der Bereich der öffentlichen Gehwegfläche. Siehe Abbildung.
In Folge der Errichtung wäre mit erheblichen Einschränkungen der Fußverkehrsströme vom/zum Bahnhof in/aus Richtung Innenstadt bzw. der entsprechenden Bewegungsflächen zu rechnen. Aus städtebaulicher bzw. stadtgestalterischer Sicht ist zudem die Sichtachse vom Bahnhof in Richtung Innenstadt freizuhalten. Die Nähe zu Einzelbaudenkmälern sowie die Herausdrehung aus der Platzgeometrie sind kritisch zu bewerten. Ein Fahrradparkturm mit seinem erforderlichen Volumen und den vorzuhaltenden Andienungs- bzw. Abholungszonen kann an diesem Standort von der Stadt selbst nicht empfohlen werden.
Standort D:
In den vergangenen Monaten wurden dazu intensive Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern des Landratsamtes aus den Bereichen zentrale Angelegenheiten, Liegenschaften, Hochbau, Gebäudemanagement und Grünflächen geführt. Im Zuge der Abstimmungen wurde ein Plankonzept erstellt, das ergänzend zum konkreten Turmstandort und seiner baulichen Spezifikationen auch eine mögliche neue Gestaltungsvariante dieses Vorplatzes zeigt. Nach Rückkopplung mit dem Fördermittelgeber erschiene die für die Turmerrichtung notwendige Baufeldfreimachung und die ergänzenden Entsiegelungs- und Umfeldmaßnahmen grundsätzlich im Rahmen der Förderkulisse abbildbar.
Der gemeinsam erarbeitete Entwurf hat zusätzlich zur Errichtung des Fahrradparkturms eine deutliche Steigerung der stadträumlichen Qualität sowie der mikroklimatischen und versickerungstechnischen Leistungsfähigkeit zum Ziel, um somit die Steigerung des multimodalen Mobilitätsangebotes mit Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung zu verbinden. Auf Grundlage der erstellten Planskizze fanden zuletzt Sondierungsgespräche zwischen der Spitze des Landratsamtes und den Fraktionen des Kreistages statt. Im Ergebnis wurde mitgeteilt, dass aus verschiedensten Gründen sowohl der angedachte Fahrradparkturm an dieser Stelle als auch die entworfene Platzgestaltung tendenziell auf Ablehnung und negative Haltung stoßen.
Generelle Untervarianten:
Ganz grundsätzlich wurde in Anbetracht von städtebaulichen Aspekten auch eine (Teil-)Versenkung des Fahrradparkturms in Betracht gezogen und für alle Standorte geprüft. Aufgrund einer annähernden Verdoppelung der Herstellungskosten, erwies sich diese Erwägung im Rahmen der Förderkulisse jedoch als nicht realisierbar.
Fazit
Keiner der geprüften Standorte ist sowohl aus städtebaulichen, stadtgestalterischen, verkehrlichen oder eigentumsrechtlichen Gesichtspunkten realisierbar.
Weiteres Vorgehen
Letzte verbleibende und potentiell denkbare Option ist – vergleichbar zum Fahrradparkhaus an der Brennerstraße – die städtische Liegenschaft Ludwigstraße 14-16. Das denkmalgeschützte, ehemalige Eisenbahndienstgebäude mit zweigeschossigen Kopfbauten aus dem späten 19. Jahrhundert ließe ob der geringen räumlichen Distanz zum Bahnhofszugang und direkt angrenzend an den geplanten ROB eine hohe Nutzerfreundlichkeit und damit Akzeptanz erwarten. Grundvoraussetzung ist eine Zustimmung des Fördermittelgebers.
Die Verwaltung beabsichtigt, zeitnah die Verhandlungen zu führen. Außerdem wird sie prüfen, ob diese „neue“ Fahrradabstellanlage entwickelt werden kann, um sie beschlussreif vorzubereiten. Auch sind die damit zusammenhängenden Fragen (Denkmalschutz, Flüchtlingsunterbringung, etc.) zu klären.
III. Finanzielle Auswirkungen
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
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X |
1. |
Keine Kosten |
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2. |
Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
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3. |
Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
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4. |
Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferats:
