Beschlussvorlage - VO/2025/8794-61
Grunddaten
- Betreff:
-
Stadtentwicklungsplan Wohnen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Konversions- und Sicherheitssenat
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Empfehlung
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Jul 16, 2025
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Erledigt
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Stadtrat der Stadt Bamberg
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Entscheidung
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Jul 30, 2025
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I. Sitzungsvortrag:
In der Sitzung des Konversions- und Sicherheitssenates am 17.07.2024 wurden die Inhalte des Stadtentwicklungsplanes Wohnen vom Gutachter Dr. Otto von der Firma empirica vorgestellt und beraten (VO/2024/7955-61). Die Beratung erfolgte zusammen mit einem Sachstandsbericht Zensus 2022.
Im Rahmen des o.g. Sitzungsvortrages wurde auf die vorläufige amtliche Einwohnerzahl der Stadt Bamberg zum Stichtag 15.05.2022, die am 25.06.2024 veröffentlich wurde, eingegangen. Diese betrug 72.764 Personen. Im Vergleich zur amtlichen Einwohnerfortschreibung des Bayerischen Landesamtes für Statistik fiel die Bevölkerungszahl um 6.270 Personen niedriger aus als bisher. Die eigene Fortschreibung der Stadt Bamberg lag zum Stichtag ca. 4.000 Personen über der errechneten vorläufigen Einwohnerzahl. Im Sitzungsvortrag wurde zudem dargelegt, dass nach Vorliegen des „Datenblattes zur Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl“ und einer genauen Analyse der Herleitungsmethodik die Auswirkungen auf den Stadtentwicklungsplan Wohnen beurteilt werden können. Falls keine inhaltlichen Änderungen bzw. Anpassungen von Prognosen notwendig sind, wird der Stadtentwicklungsplan Wohnen zur Beschlussfassung vorgelegt, so der Sitzungsvortrag.
Die Analyse des Datenblattes hat Fragen aufgeworfen, die im Rahmen des Anhörungsverfahrens gegenüber dem Statistischen Landesamt thematisiert wurden Diese Initiative der Stadt Bamberg im Rahmen des Anhörungsverfahrens, siehe Sitzungsvortrag VO/2025/8781-61 zum Konversions- und Sicherheitssenat am 21.05.2025, brachte als Ergebnis eine nach oben korrigierte amtliche Einwohnerzahl. Mit Bescheid des Bayerischen Landesamtes für Statistik vom 14.04.2025 wurde für die Stadt Bamberg zum 15.05.2022 eine durch den Zensus ermittelte amtliche Einwohnerzahl von 74.744 Personen festgestellt.
Diese amtliche Einwohnerzahl liegt nur ca. 2.000 Personen (2,67%) unter der Einwohnerzahl der eigenen Fortschreibung auf Basis der Einwohnermeldedaten. Die Einwohnermeldedaten waren auch Grundlage für die Bevölkerungsprognose der Universität Bamberg, die die Basis für die Haushalteprognose des Stadtentwicklungsplanes Wohnen darstellte.
Auswirkungen auf die Ergebnisse des Stadtentwicklungsplanes Wohnen bestehen aufgrund der festgestellten amtlichen Einwohnerzahl nicht, da Wohnungen nicht von Einwohnern, sondern von Haushalten bezogen werden. Der Saldo der amtlichen Einwohnerzahl zur eigenen Fortschreibung ergibt ca. 850 Haushalte, die Wohnungen theoretisch nachfragen. Bezogen auf die Gesamtzahl der Wohnungen spielt dies im Gesamtmodell nahezu keine Rolle. Darüber hinaus basiert die dem Stadtentwicklungsplan Wohnen zugrundeliegende Bevölkerungsprognose der Universität Bamberg auf den Daten der eigenen Fortschreibung, so dass die Abweichung gegenüber den Zensusergebnissen gering ausfallen.
Da auch die Haushaltszahlen im Zensus 2022 gegenüber 2011 deutlich gestiegen sind, liegen diese im angestrebten Konfidenzintervall der Bevölkerungsprognose und der Haushaltesschätzung. Eine Anpassung der Grundparameter ist aus Sicht der Verwaltung und der Gutachter zum Stadtentwicklungsplan daher nicht notwendig.
Deshalb wird nun der Stadtentwicklungsplan Wohnen in der Fassung der Sitzung des Konversions- und Sicherheitssenates vom 17.07.2024 zur Beschlussempfehlung für den Stadtrat vorgelegt.
II. Beschlussvorschlag
1. Der Konversions- und Sicherheitssenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
2. Der Konversions- und Sicherheitssenat empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen: Der Stadtrat beschließt den Stadtentwicklungsplan Wohnen als Grundlage für die weitere städtebauliche Entwicklung
III. Finanzielle Auswirkungen
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
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X |
1. |
Keine Kosten |
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2. |
Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
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3. |
Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
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4. |
Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferats:
