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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2025/8807-61

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Beratungsfolge

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  1. Sitzungsvortrag:

 

Vorgang

Nach Nutzungsaufnahme des neuen Wohnquartiers im Lagarde-Campus, südlich des John-F.-Kennedy-Boulevard besteht dort nun neuer Bedarf, die Weißenburgstraße zu überqueren. Durch das derzeit noch praktizierte durchgehende Parken auf beiden Seiten der Weißenburgstraße fehlt hierzu die Übersichtlichkeit. Aus der Bevölkerung, dem Bürgerverein und mehreren Stadtratsfraktionen wurde die gefühlte Unsicherheit benannt und Maßnahmen erbeten.

Durch vorhandene Querungsmöglichkeiten an den Furten der Lichtsignalanlagen, nördlich am Knoten mit der Zollnerstraße und südlich am Knoten mit der Pödeldorfer Straße und fortführend werden die Schulstandorte Neuerbstraße auch heute schon sicher zu Fuß erreicht. Diese Furten liegen jedoch mehr als 500 m auseinander und entsprechen nicht mehr dem erheblich erhöhten Fußgängeraufkommen mit dem neuen urbanen Gebiet Lagarde-Campus. Der Übersichtsplan auf Seite 3 zeigt die geplanten und teils bereits in Umsetzung befindlichen neuen Öffnungen für Fußgänger, im Gegensatz zum einzigen Eingang am ehemaligen Gate der US-Kaserne früher.

Da im Lagarde-Campus eine Vielzahl Wegeverbindungen der Nahmobilität zur Verfügung stehen und zahlreiche Verknüpfungspunkte in die Umgebung geplant sind, werden diese sinnvoll durch weitere Umfeldmaßnahmen wie Aufstellflächen für den Radverkehr an Lichtsignalanlagen (ARAS) nördlich und südlich des Campus in der Weißenburgstraße und Querungsmöglichkeiten für Fußgänger ergänzt.

Der direkte Weg, auch zu Einrichtungen wie dem Briefkasten und der Zweigstelle St. Heinrich der Stadtbücherei führt über die Weißenburgstraße durch die Dürrwächterstraße. Überquerungsanlagen sind dabei unabhängig von Belastungen sinnvoll und zu empfehlen, wenn - wie hier - regelmäßig mit schutzbedürftigen Fußgängern, wie z.B. Kinder und älteren Menschen zu rechnen ist. Eine Mittelinsel ist daher, wie die folgende Grafik zeigt, eine notwendige Ergänzung zum Erreichen des Spiel-/Bolzplatzes südlich der Dürrwächterstraße und umgekehrt der neuen KiTa in der Johannes-Hoffmann-Straße.

 

Die Verkehrspolizei Bamberg Stadt musste - glücklicherweise - in der Weißenburgstraße bislang keine Verkehrsunfälle mit Personenschaden aufnehmen. Ebenso ereigneten sich keine Unfälle, die auf überhöhte Geschwindigkeit zurückzuführen waren. Dies ergab eine Verkehrsrecherche der letzten drei Jahre.

Ziel

Vorschlag der Stadtverwaltung ist, den Fußgängern das Überqueren der Weißenburgstraße zu erleichtern und sicherer zu gestalten.


Auschnitt Rahmenplan Verkehr:


 


Vorgezogene Seitenräume

Es bestehen verschiedene Möglichkeiten das Queren einer Straße zu erleichtern. Gehwegnasen bzw. vorgezogene Seitenräume über die Tiefe der Parkstände hinaus können auch Gefahren durch Sichtbehinderung wegen parkender Fahrzeuge am Fahrbahnrand vermindern. Die neue Gehwegnase im Eingangsbereich Platz der Menschenrechte bzw. im Bereich vor Amtsgebäude Weißenburgstraße 12 ist hierfür ein Beispiel.


Fußgängerüberwege

Außerdem ist wegen des angrenzenden Spielplatzes mittlerweile die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Abschnitt zwischen Birkengraben und Dürrwächterstraße auf 30 km/h reduziert und zwei „Zick-Zack-Markierungen“ links und rechts der Gehwegüberfahrt in die Ellen-Ammann-Straße angebracht worden.

Fußgängerüberwege (sogenannte „Zebrastreifen“) haben im Gegensatz zu Mittelinseln und Gehwegnasen einen Vorrang für Fußgänger beim Queren und werden durch die StVO geregelt. Das Straßenverkehrsamt prüfte daher auch die Variante Fußgängerüberweg:

„Die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs, kann von der Straßenverkehrsbehörde leider nicht in Aussicht gestellt werden, da die rechtlichen Anforderungen der Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) auch nach der neuen Verwaltungsvorschrift zur StVO 2024 ohne erweiterte Umbaumaßnahmen, derzeit nicht erfüllt werden. Es bestehen im Bestand Defizite bei den Sichtachsen und der Ausleuchtung. Vor allem eine zu errichtende, dem Stand der Technik entsprechende Ausleuchtung ist für einen Fußgängerüberweg unerlässlich, da Fußgängern hier der Vorrang eingeräumt wird. Dies gilt insbesondere, da Fußgängerüberwege sowohl Schulkindern als auch erwachsenen Fußgängern ein Gefühl der Sicherheit vermitteln. Deshalb sind an dieser Örtlichkeit bauliche Maßnahmen, wie eine Seitenraumerweiterung oder Mittelinsel, bei denen der Fußgänger wartepflichtig bleibt, einem Fußgängerüberweg vorzuziehen.“

Querungshilfe mit Insel

Seitens der Verwaltung wurden daher Alternativen zum Fußgängerüberweg geprüft, um ein erleichtertes Überqueren der Weißenburgstraße auch außerhalb der beiden Lichtsignalanlagen und der bereits in Umsetzung befindlichen Gehwegnase mit Fahrbahneinengung im Bereich Platz der Menschenrechte / Eckbertstraße zusätzlich zu ermöglichen.

Optimal an der Stelle ist ein voller Umbau mit einer 2,50 m breiten Mittelinsel, um die Mindestanforderung für querende Rollstuhlfahrer zu erreichen. Der Winterdienst und große Fahrzeuge in der vorhandenen Fahrbahnbreite, sowie notwendige Feuerwehzufahrten und Einfahrten sind zu berücksichtigen. Eine bestmögliche Ergänzung sind dann Bordsteinabsenkungen und taktile Elemente zur Sicherstellung der Barrierefreiheit. Zusammen mit neuer Straßenbeleuchtung direkt an der Querungstelle wird eine detaillierte Ausführungsplanung und umfangreiche Bauarbeiten notwendig.

Dadurch wird allerdings ein externer Ingenieurauftrag unbedingt erforderlich, was zusammen mit der Ausführung Kosten im sechsstelligen Bereich auslösen würde. Dies wird erst dann sinnvoll sein, wenn der Lagarde-Campus bauseits fertiggestellt ist und die Weißenburgstraße als Abschuss der Konversion im Bereich Lagarde sowieso generalsaniert werden soll. Aus diesem Grund wird empfohlen, zunächst ein Provisorium zu errichten.

Vorschlag

Die Weiterentwicklung des Lagarde-Campus erfordert also temporäre Maßnahmen. Bei der Einbringung einer provisorischen Mittelinsel als Erleichterung zur Querung der Straße kann mit geringem Mitteleinsatz eine spürbare Verbesserung für die Nahmobilität verwirklicht werden. In Abhängigkeit der personellen Kapazitäten ist eine Umsetzung durch die Abteilung Straßen- und Brückenbau im Bamberg Service im Jahr 2025 geplant.

Im Zuge einer provisorischen Anbringung von Fertigbauteilen müssen hierbei Kompromisse in Kauf genommen werden. Das heißt, die bestehende Beleuchtung bleibt unverändert und auf taktile Leitelemente wird verzichtet. Unter diesen Voraussetzungen hat die Verwaltung einen Vorschlag mit 2.5 m breiter Aufstellfläche zwischen den Fertigteilelementen und Bordsteinabsenkungen erarbeitet. Somit ist die Nutzungsmöglichkeit für begleitete Rollstuhlfahrende gegeben.

Lage der vorgesehenen provisorischen Mittelinsel:

 

Das Parken auf der Westseite wird neu geordnet. Ziel ist Raumgewinn für Fußgänger durch Halbgehwegparken im Bereich südlich der Mittelinsel. Die geringere Fahrbahnbreite unterstützt dabei die neue Geschwindigkeitsregelung mit Tempo 30. Die Begegnung eines Pkw mit einem Lkw ist dabei maßgebend. Aus Sicht der Verkehrsplanung sind dies sinnvolle Ergänzungen.

 

Der folgende Plan zeigt in grau die bestehenden Dauerparkmöglichkeiten, in violett die geplante Anordnung an der Weißenburgstraße. Für verkehrssichere Sichtbeziehungen an der geplanten Insel entfallen die Parkstände mit ‚X‘:

Innerhalb der Verwaltung wurden neben dem Sachgebiet Konversion, die Behindertenbeauftragte, die Routinebesprechung Verkehr beteiligt. Mit dem Bürgerverein Bamberg Ost VII. Distrikt e. V. wurde der Verwaltungsvorschlag ausführlich fernmündlich besprochen. Der Bedarf an einem vertiefenden persönlichen Gespräch wurde verneint. Der Bürgerverein trägt den Vorschlag der Verwaltung mit.

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II. Beschlussvorschlag

  1. Der Mobilitätssenat nimmt den Sitzungsvortrag zur Kenntnis.
  2. Der Mobilitätssenat beauftragt die Verwaltung, in der Weißenburgstraße die Mittelinsel an der vorgeschlagenen Stelle als Provisorium zu errichten.
  3. Der Antrag-Nr. 2025-19 von FW, FDP, CSU vom 10.02.2025 und der Antrag-Nr. 2025-20 der SPD-Fraktion vom 11.02.2025 sind hiermit geschäftsordnungsmäßig behandelt.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

1.

Keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von ca. 10.000,-€   für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan im Bamberg Service Abteilung Straßen- und Brückenbau gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von   für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:   Personalkosten:   Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

Stellungnahme des Finanzreferats:

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Verteiler:

1/31

6

Bamberg Service – SuB

Bamberg Service – GuF

Behindertenbeauftragte Nicole Orf

6-S

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Anlagen

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