Beschlussvorlage - VO/2025/8815-10
Grunddaten
- Betreff:
-
Abstimmungsverhalten der Stadtratsmitglieder
Antrag aus der Bürgerversammlung vom 15.05.2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 10 Amt für Zentrale Dienste
- Referent:in:
- Dr. Stefan Goller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtrat der Stadt Bamberg
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Entscheidung
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Jun 25, 2025
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I. Sitzungsvortrag:
In der Bürgerversammlung am 15.05.2025 wurde ein Antrag zur besseren Transparenz zum Abstimmungsverhalten der Stadtratsmitglieder gestellt. Konkret wurde beantragt, die Ergebnisse der Abstimmungen aus öffentlichen Sitzungen generell namentlich zu protokollieren und zu veröffentlichen (s. Anlage).
Derzeit werden die Ergebnisse der Abstimmungen aus öffentlichen Sitzungen in der jeweiligen Niederschrift im Internet veröffentlicht, sobald die Niederschrift erstellt und vom Vorsitzenden unterschrieben wurde. Eine namentliche Abstimmung gem. § 33 Abs. 2 Buchstabe e der Geschäftsordnung erfolgt nur auf Antrag zur Geschäftsordnung und durch mehrheitliche Zustimmung der Stadtratsmitglieder (§ 41 Abs. 6 der Geschäftsordnung). Ist dies der Fall wird das Abstimmungsverhalten der einzelnen Stadtratsmitglieder in der Niederschrift bereits hinterlegt und kann im Bürgerinformationssystem auf der Internetseite der Stadt Bamberg abgerufen werden.
Grundsätzlich ist die namentliche Abstimmung eine nicht übliche Form der offenen Abstimmung. Diese wird in der Bayer. Gemeindeordnung nicht ausdrücklich verlangt, aber auch nicht untersagt und ist deshalb grundsätzlich zulässig. Sie ist allerdings nur dann gerechtfertigt, wenn eine Entscheidung für die Gemeinde von herausragender Bedeutung ist oder in anderer Form keine Klarheit über das Abstimmungsverhalten und das Abstimmungsergebnis erreicht wird (siehe z.B. „Schulz Kommunalverfassungsrecht Bayern“, Kommentar zu Art. 51 Bayerische Gemeindeordnung.
Die derzeitige Regelung in der Geschäftsordnung des Stadtrates zur namentlichen Abstimmung nur auf Antrag entspricht somit den Vorgaben der Bayerischen Gemeindeordnung. Eine Änderung ist daher aus Sicht der Verwaltung nicht veranlasst.
III. Finanzielle Auswirkungen
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
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x |
1. |
Keine Kosten |
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2. |
Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
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3. |
Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
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4. |
Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferats:
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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29,6 kB
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