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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2025/8868-62

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

  1.                         Hierfür ging am 04.02.2025 ein Bauantrag ein, der anschließend - aufgrund der Außenbereichslage (§ 35 BauGB) – durch die Bauverwaltung im BWS negativ vorgetragen wurde. Der BWS hat entgegen des negativen Vortrags der Bauverwaltung mit 7:6 Stimmen positiv über den Antrag entschieden.
     

Daraufhin wurde der Beschluss des Bau- und Werksenates vom 02.04.2025 (VO/2025/8597-62) der Regierung von Oberfranken als Rechtsaufsichtsbehörde gemäß Art. 59 Abs. 2 GO zur Stellungnahme vorgelegt und vom Oberbürgermeister beanstandet. Mit Schreiben vom 28.04.2025 bestätigte die Regierung die Rechtsauffassung der Verwaltung, dass sich das Gebäude am Gackensteinweg 12 nach § 35 BauGB im Außenbereich befindet und nicht im Geltungsbereich eines alten Baulinienplans sowie nicht genehmigungsfähig ist. Das Schreiben der Regierung ist der Anlage 4 zu entnehmen.

 

  1. Die Rechtsauffassung der Bauverwaltung der Stadt Bamberg - Ablehnung des Bauantrags- wurde durch die Regierung von Oberfranken als Rechtsaufsichtsbehörde bestätigt, weshalb der Bauantrag nun durch die Bauverwaltung abgelehnt wird und Zwangsmaßnahmen durchgeführt werden, falls erforderlich.

 

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II. Beschlussvorschlag

Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht zur Kenntnis.

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III. Finanzielle Auswirkungen

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

X   

1.

Keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von   für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von   für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:   Personalkosten:   Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

Stellungnahme des Finanzreferats:

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Verteiler:

 

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Anlagen

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