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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2025/8882-492

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Der Hartplatz der Kunigundenschule ist aufgrund seines schlechten Zustands und der bestehenden Unfallgefahr derzeit gesperrt. Die Fläche weist zahlreiche Löcher und Risse auf und wurde bereits mehrfach ausgebessert. Weitere punktuelle Reparaturen sind jedoch nicht mehr wirtschaftlich, sodass eine umfassende Sanierung erforderlich ist.

Durch die Sperrung stehen den Schülerinnen und Schülern in den Pausen nur noch eingeschränkte Außenflächen zur Verfügung. Zudem fehlt eine geeignete Außensportfläche für den Sportunterricht sowie für schulische Bewegungsangebote. Dies beeinträchtigt den Schulalltag erheblich und schränkt die Möglichkeiten zur Förderung von Bewegung und sportlicher Aktivität ein. Darüber hinaus fehlen wesentliche Gelegenheiten für eine altersgerechte motorische Entwicklung, die für die gesunde körperliche Entwicklung der Kinder essenziell sind.

Neben der Schule sind auch Sportvereine betroffen, da die Kunigundenschule ein wichtiger Standort für den Schulsport sowie außerschulische sportliche Aktivitäten ist. Die eingeschränkte Nutzung stellt somit nicht nur für die Schule, sondern auch für die gesamte Gartenstadt eine erhebliche Beeinträchtigung dar.

Angesichts der sicherheitsrelevanten Aspekte und der erheblichen Einschränkungen ist eine zügige Sanierung des Platzes dringend erforderlich. Ein vorliegendes Angebot der Firma Polytan beziffert der Maßnahme auf 174.394,50 €. Der Bamberg Service empfiehlt 10% der Kosten sicherheitshalber aufzuschlagen, was eine Gesamtsumme von ca. 192.000 € ergibt. Die Möglichkeit einer FAG-Förderung wird gerade durch das Fördermanagement geprüft. Die Aufnahme der Sanierungskosten in den nächsten Haushalt ist notwendig, um die uneingeschränkte Nutzung der Außenanlagen schnellstmöglich wiederherzustellen.

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II. Beschlussvorschlag

1.    Der Kultursenat nimmt den Sitzungsvortrag zur Kenntnis.

2.    Der Kultursenat beauftragt die Verwaltung, die Haushaltsmittel im Haushalt 2026 anzumelden.

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III. Finanzielle Auswirkungen

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 X

1.

Keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von   für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von   für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:   Personalkosten:   Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

Stellungnahme des Finanzreferats:

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Verteiler:

Ref. 2 

Ref. 6 

Ref. 7 

Amt 49 

Bamberg Service

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