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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2025/8893-61

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Beratungsfolge

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  •           Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
  •           Bericht über die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
  •           Billigung des Bebauungsplan-Entwurfes und der Vorhabenpläne
  •           Auftrag zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
  •           Auftrag zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

 

 

I. Sitzungsvortrag:

 

  1. Anlass und Ziel der Planung

 

Anlass zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 251 J „Ausbildungszentrum Handwerkskammer“ ist die geplante Errichtung eines neuen Bildungszentrums der Handwerkskammer für Oberfranken (HWK) südlich der Forchheimer Straße.

 

Durch die Vorhabenträgerin HWK wurde mit Schreiben vom 27.05.2024 ein Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens gestellt. Dem Antrag wurde bereits in der Sitzung des Bau- und Werksenats am 03.07.2024 stattgegeben (VO/2024/7797-61). Gleichzeitig wurde für das Bebauungsplanverfahren der Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst.

 

Grundlage für das Vorhaben ist ein Architektenwettbewerb aus dem Jahre 2023. Der durch die Handwerkskammer für Oberfranken ausgelobte Realisierungswettbewerb sollte als Ziel die Vision der HWK zum Ausdruck bringen, einen starken Entwurf zu finden, der das Bild des modernen und innovativen Handwerks in Oberfranken widerspiegelt. Das Ergebnis des Realisierungswettbewerbs wurde am 05.12.2023 im Bau- und Werksenat vorgestellt (siehe VO/2023/7310-R6).

 

Als erste Preisträger hervorgegangen sind Schwinde Architekten Partnerschaftsgesellschaft mbH und das Landschaftsarchitekturbüro mk.landschaft. Der Siegerentwurf wurde im weiteren Verlauf planerisch fortentwickelt und liegt dem vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren als Vorhaben- und Erschließungsplan bzw. Freiflächengestaltungsplan bei.

 

 

  1. Lage und Beschreibung des Plangebietes

 

Das Plangebiet liegt im Südosten der Stadt Bamberg. Der Geltungsbereich grenzt im Nordosten an die stark frequentierte Forchheimer Straße an, umfasst die Fl.-Nrn. 4450/1, 4450/2, 4406/14 (Tf.) sowie 4408 (Tf.) und hat eine Gesamtfläche von ca. 3,2 ha. Die Fläche wird landwirtschaftlich und gartenbaulich genutzt. Im Osten wird sie von einem hochwertigen Gehölzbiotop umrahmt.

 

Im Südwesten grenzt das Vorhabengebiet an das Gelände des ehemaligen Bundessortenamts an, auf dem der neue Betriebshof-Süd des Bamberg Service entstehen wird. Im Nordwesten befinden sich die Anbauflächen der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG). Nördlich der Forchheimer Straße liegt eine durch drei- bis viergeschossige Zeilenbebauung der 60er Jahre geprägte Wohnsiedlung, wobei von der Forchheimer Straße eine starke Trennwirkung ausgeht. Im Osten befindet sich die raumbildprägende und städtebaulich dominierende Brose-Arena mit integriertem Einkaufszentrum, Gastronomie und großflächigem Parkplatz. Im weiteren Umfeld befinden sich zudem mehrere Sportstätten. Die südliche Nachbarschaft ist von einem Nebeneinander von Freiflächen und Gartenbaubetrieben geprägt.

 

 

  1. Art des Verfahrens

 

Da es sich um ein konkretes Vorhaben handelt, wird der Bebauungsplan als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB aufgestellt. Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bereits am 03.07.2024 gefasst.

 

Da mit dem geplanten Vorhaben eine Neuplanung auf einem bisher planungsrechtlich nicht überplanten Bereich aufgelegt wird und sich die Fläche im Außenbereich gemäß § 35 BauGB befindet, wird der Bebauungsplan im Regelverfahren gemäß § 2 BauGB aufgestellt. Erforderlicher Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens ist neben verschiedener Gutachten auch eine Umweltprüfung und ein Umweltbericht als Anlage zur Begründung.

 

Aufgrund des Gebots § 8 Abs. 2 BauGB, Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln, muss der rechtswirksame Flächennutzungsplan in diesem Bereich über ein Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB geändert werden (VO/2025/9028-61). Für beide Verfahren sind jeweils zwei Beteiligungsschritte vorgesehen.

 

 

  1. Rechtliche Rahmenbedingungen

 

4.1. Darstellung im Flächennutzungsplan

 

Der rechtskräftige Flächennutzungsplan, Teilplan Art der Nutzung aus dem Jahr 1996 stellt im Bereich des Bebauungsplans „Ausbildungszentrum Handwerkskammer“ im Wesentlichen Flächen für die Landwirtschaft dar, ein kleinerer Teil ist als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz gekennzeichnet. Diese Grünfläche ist außerdem Teil eines „Soziale Stadt“- Bereichs. Außerhalb des Geltungsbereichs im Nordwesten befinden sich ebenfalls landwirtschaftlich genutzte Flächen. Im Osten schließen eine gemischte Baufläche und das Sondergebiet der Brose-Arena mit integriertem Einkaufszentrum, Gastronomie und großflächigem Parkplatz an. Im Südwesten des Plangebietes befindet sich eine Gemeinbedarfsfläche mit Zweckbestimmung Bauhof, welche im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 251 K bauplanungsrechtlich gesichert wurde. Nördlich liegen die Wohnbauflächen des Stadtviertels Gereuth.

 

Im Teilplan Landschaftsplan ist die Fläche als Ackerfläche konkretisiert sowie als Sportanlage gekennzeichnet. Am Rand der Sportfläche ist ein sonstiges Biotop nach der Stadtbiotopkartierung dargestellt. Der gesamte Geltungsbereich liegt innerhalb einer größeren Fläche mit besonderer Bedeutung für das Klima. An der Forchheimer Straße werden zudem ortsbildprägende Gehölzpflanzungen im Landschaftsplan der Stadt Bamberg gekennzeichnet. Südwestlich des Geltungsbereichs befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft der als Siedlungsfläche dargestellte Bauhof. Südwestlich davon verläuft entlang des Main-Donau-Kanals ein regionaler Grünzug.

 

 

4.2. Planungsrechtliche Grundlage

 

Für das Plangebiet existiert noch kein Bebauungsplan. Der Bereich ist planungsrechtlich als Außenbereich einzustufen.

 

Im Nordwesten und Südwesten grenzt der seit 07.02.2025 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 251 K an, der entlang des Geltungsbereichs eine Erschließungsstraße sowie im Südwesten eine Gemeinbedarfsfläche für den Betriebshof Süd des Bamberg Service festsetzt. Im Nordosten grenzt der Bebauungsplan Nr. 251 F an (Rechtskraft: 13.08.1999), der die Forchheimer Straße als Straßenverkehrsfläche und den Bereich der Brose-Arena als Sondergebiet Sport/ Kultur/ Freizeit sowie dazugehörige Parkflächen festsetzt. Südöstlich des Gebiets liegt der Baulinienplan Nr. 251 A (Rechtskraft 16.12.1960), der Baugrenzen für Gärtneranwesen festlegt.

 

 

4.3 Denkmalschutz

 

Innerhalb des Geltungsbereichs und in der näheren Umgebung befinden sich keine Boden- oder Baudenkmäler.

 

 

  1. Planung

 

Das Vorhaben der Handwerkskammer dient der Unterbringung der Fachbereiche Bau, Elektrotechnik, Schweißen, Kfz-Technik, Malerei und Fahrzeuglackiererei. Das Raumkonzept sieht ferner 15 Werkstätten mit dazugehörigen Theorieräumen, drei Seminarräume, eine Mensa und einen Verwaltungstrakt vor.

 

Durch das kammartige Gebäude entsteht eine Hofstruktur, die sich zum östlichen Freiraum öffnet und so eine Verzahnung mit dem weitläufigen Gelände ermöglicht. Der fünfgeschossige Kubus steht als Hochpunkt in gut gewähltem Abstand zur Forchheimer Straße und markiert den Hauptzugang zur Bildungslandschaft. Das Zurücksetzen des Eingangsgebäudes bietet zusammen mit der Außenterrasse der Mensa einen attraktiven und öffentlichen Vorbereich. Die Flachdächer werden begrünt.

 

Die Haupterschließung des Bildungszentrums erfolgt über die bereits im Bebauungsplan Nr. 251 K festgesetzte L-förmige, öffentliche Straße als neue Anbindung an die Forchheimer Straße. Im nördlichen Bereich befinden sich die bauordnungsrechtlich erforderlichen Stellplätze. Auch die Anlieferung der Werkstätten der Handwerkskammer erfolgt über die neue von der Forchheimer Straße abzweigende L-Straße.

 

Innerhalb des Eingriffsgebietes wurde die Entwicklung eines Sandmagerrasens als neues Biotop festgesetzt. Zusätzlich wird eine externe Ausgleichsfläche auf Fl.-Nr. 635, Gemarkung Dörfleins festgesetzt. Ziel ist die Entwicklung eines mäßig extensiv genutzten, artenreichen Grünlands.

 

 

  1. Umweltbelange und Gutachten

 

Für das Bebauungsplanverfahren Nr. 251 J und die im Parallelverfahren durchzuführende Flächennutzungsplanänderung ist eine Umweltprüfung, inklusive eines Umweltberichts nach § 2 Abs. 4 BauGB erforderlich.

 

In diesem wird aufgezeigt, wie sich die beabsichtigte Planung auf die Schutzgüter Arten und Lebensräume, Fläche, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft und Erholung sowie Mensch und Gesundheit auswirkt und welcher Ausgleichsbedarf entsteht. Außerdem werden Ausgleichs- und Minderungsmaßnahmen definiert. Der Umweltbericht wurde durch iSA Ingenieure erarbeitet.

 

Darüber hinaus wurde durch eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) ermittelt, ob geschützte Tier- und Pflanzenarten innerhalb des Geltungsbereichs vorhanden sind (Büro für ökologische Studien Schlumprecht).

 

Durch die Vorhabenträgerin wurden folgende weitere Gutachten und Untersuchungen beauftragt:

 

  •           Baugrunduntersuchung vom 05.08.2024
  •           Betriebskonzept vom 12.12.2024
  •           Schalltechnische Untersuchung von Dezember 2024
  •           Verkehrsgutachten von Februar 2025

 

Der Umweltbericht, die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, die Baugrunduntersuchung, das Betriebskonzept, die schalltechnische Untersuchung und das Verkehrsgutachten sind Teil der Planunterlagen und Gegenstand der Veröffentlichung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

 

 

  1. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.    § 4 Abs. 1 BauGB

 

Gemäß dem Beschluss des Bau- und Werksenates vom 02.04.2025 (VO/2025/8631-61) wurden die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und weiterer Organisationen und Verbände durchgeführt. Das Konzept des Bebauungsplanes Nr. 251 J vom 02.04.2025 mit Begründung lag nach Bekanntmachung in der Zeit vom 22.04.2025 bis einschließlich 16.05.2025 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und weitere Organisationen und Verbände wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB parallel unterrichtet und zur Stellungnahme aufgefordert.

 

 

  1. Behandlung der eingegangenen Anregungen

 

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und weiterer Organisatoren und Verbände gingen die nachfolgenden Schreiben ein:

 

 

  1. Öffentlichkeit

 

Während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ging von Seiten der Öffentlichkeit insgesamt ein Schreiben ein. Die eingegangene Stellungnahme wird in der Anlage 1 zu diesem Sitzungsvortrag tabellarisch und – hinsichtlich der Bürgerinnen und Bürger – anonym (Stellungnahme A.1.) behandelt.

 

 

  1. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange

 

Stellungnahmen mit Anregungen

 

  1. Amt für Brand- und Katastrophenschutz mit Schreiben vom 16.05.2025
  2. Bamberg Service mit Schreiben vom 23.05.2025
  3. Bauordnungsamt - Abteilung Denkmalpflege mit Schreiben vom 24.04.2025
  4. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege mit Schreiben vom 12.05.2025
  5. Bayernwerk Netz GmbH mit Schreiben vom 14.05.2025
  6. BUND Naturschutz mit Schreiben vom 14.04.2025
  7. Bundesnetzagentur mit Schreiben vom 23.04.2025
  8. Deutsche Telekom Technik GmbH mit Schreiben vom 09.05.2025
  9. Klima- und Umweltamt mit Schreiben vom 13.05.2025
  10. PLEdoc GmbH mit Schreiben vom 24.04.2025
  11. Regierung von Oberfranken mit Schreiben vom 26.05.2025
  12. Stadtwerke Bamberg GmbH mit Schreiben vom 16.05.2025
  13. Straßenverkehrsamt mit Schreiben vom 16.05.2025
  14. VCD – Verkehrsclub Deutschland e.V. – Kreisverband Bamberg mit Schreiben vom 18.05.2025
  15. Wasserwirtschaftsamt Kronach mit Schreiben vom 16.05.2025

 

Stellungnahmen ohne Anregungen

 

  1. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bamberg mit Schreiben vom 14.05.2025
  2. Amt für Wirtschaft mit Schreiben vom 12.05.2025
  3. Bamberg Service, Abteilung Grünanlagen und Friedhöfe mit Schreiben vom 04.06.2025
  4. Bayerischer Bauernverband mit Schreiben vom 16.05.2025
  5. Deutscher Wetterdienst mit Schreiben vom 14.04.2025
  6. Handwerkskammer für Oberfranken mit Schreiben vom 29.04.2025
  7. Immobilienmanagement mit Schreiben vom 25.04.2025
  8. Industrie- und Handelskammer Bayreuth mit Schreiben vom 16.05.2025
  9. Polizeiinspektion Bamberg Stadt mit Schreiben vom 28.04.2025
  10. Regierung von Oberfranken – Bergamt Nordbayern mit Schreiben vom 14.05.2025
  11. Regierung von Mittelfranken – Luftamt Nordbayern mit Schreiben vom 10.04.2025
  12. Regionaler Planungsverband Oberfranken-West mit Schreiben vom 14.05.2025
  13. Stadt Bamberg, Fachbereich Baurecht, Abteilung Erschließung mit Schreiben vom 28.04.2025
  14. Stadtjugendamt mit Schreiben vom 08.05.2025
  15. Vodafone GmbH/ Vodafone Deutschland GmbH mit Schreiben vom 10.04.2025

 

Die Anregungen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sind in Anlage 1 zu dieser Beschlussvorlage tabellarisch dargelegt und mit einem entsprechenden Behandlungsvorschlag versehen.

 

 

  1. Änderungen und Ergänzungen zum Konzept des Bebauungsplans Nr. 251 J vom 02.04.2025

 

  •           Streichung der Doppelfestsetzung gemäß Stellungnahme der Regierung von Oberfranken, es wird nur eine Gemeinbedarfsfläche festgesetzt
  •           Übernahme Abstellfläche Müllabholung zur Würdigung der Stellungnahme von Bamberg Service
  •           Übernahme der Anzahl der Fahrradstellplätze entsprechend städtischer Satzung
  •           Anpassung der Darstellung Pflanzfläche
  •           Ergänzende Festsetzung der Retentions- und Versickerungsflächen
  •           Reduzierung der Bäume im Bereich der Ausgleichsfläche nach Stellungnahme des Klima- und Umweltamtes
  •           Zeichnerische Anpassung der internen Ausgleichsfläche, Umgriff und Darstellung
  •           Anpassung der Festsetzung zum externen Ausgleich, Zuordnungsfestsetzung
  •           Anpassung sämtlicher Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen im Rahmen des Umweltberichtes, Strukturierung und Verschlankung der Festsetzungen
  •           Anpassung der Lage der externen Ausgleichsfläche nach Stellungnahme des BUND
  •           Aufnahme Regelung zu Werbeanlagen auf Wunsch der HWK
  •           Aufnahme Festsetzung zu weiteren Fahrradstellplätzen im Bereich der Erweiterungsfläche
  •           Aufnahme Festsetzung zur bodenkundlichen Baubegleitung
  •           Aufnahme Zufahrtsbereich     
  •           keine Übernahme aller Bestandsbäume mit Verweis auf Erhaltungsfläche
  •           Anpassung Umgriff der städtischen Biotopfläche, hieraus folgte die Änderung der SPE-Fläche und die Vergrößerung der externen Ausgleichsfläche
  •           Geänderte Lage der östlichen Carportanlage
  •           Hinweis zu Bodendenkmälern und Brandschutz ergänzt
  •           Rechtsgrundlagen ergänzt
  •           Ergänzende Festsetzung zu zulässigen Vorhaben entsprechend Durchführungsvertrag nach der Stellungnahme der Regierung von Oberfranken
  •           sonstige redaktionelle Anpassungen
  •           Aufgrund der o.g. Änderungen in der Planzeichnung und den Festsetzungen wurden entsprechende Anpassungen im Betriebskonzept (Stand: 22.07.2025) vorgenommen
  •           Durch die Änderung der Festsetzung der Art der baulichen Nutzung, mussten redaktionelle Änderungen im Bericht zur schalltechnischen Untersuchung vorgenommen werden. Der Bericht befindet sich noch in Bearbeitung, wird jedoch zum Zeitpunkt der förmlichen Auslegung vorliegen.

 

 

  1. Durchführungsvertrag

 

Neben dem Bebauungsplan und den Vorhaben- und Erschließungsplänen ist bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren auch der Abschluss eines Durchführungsvertrages erforderlich. Der Beschlussvorlage liegt ein aktueller Arbeitsstand des Durchführungsvertrages bei.

 

Im Durchführungsvertrag werden unter anderem Vereinbarungen zu Maßnahmen der Erschließung, zur Freiflächengestaltung und finanziellen Sicherheiten getroffen.

 

 

  1. Beschlussantrag

 

Es wird beantragt, die Behandlung der Stellungnahmen in der im Sitzungsvortrag genannten Form zu beschließen, den Bebauungsplan-Entwurf einschließlich textlicher Festsetzungen Nr. 251 J mit Stand vom 30.07.2025 zu billigen und die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

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II. Beschlussvorschlag

 

  1. Der Stadtrat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
  2. Der Stadtrat billigt die im Sitzungsvortrag vorgeschlagene Behandlung der Anregung aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.
  3. Der Stadtrat billigt die im Sitzungsvortrag vorgeschlagene Behandlung der Anregungen aus der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
  4. Der Stadtrat billigt den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 251 J inklusive Begründung vom 30.07.2025 sowie die Vorhaben- und Erschließungspläne vom 30.07.2025.
  5. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, für den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 251 J vom 30.07.2025 die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
  6. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, für den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 251 J vom 30.07.2025 die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie weiterer Organisationen und Verbände gemäß § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

X

1.

Keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von   für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von   für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:   Personalkosten:   Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

Stellungnahme des Finanzreferats:

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Verteiler:

 

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Anlagen

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