Beschlussvorlage - VO/2025/8895-23
Grunddaten
- Betreff:
-
Teilsanierung der Wunderburgschule
Sachstand - Weiteres Vorgehen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 23 Immobilienmanagement
- Referent:in:
- Bertram Felix
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzsenat
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Empfehlung
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Jun 24, 2025
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Erledigt
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Stadtrat der Stadt Bamberg
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Entscheidung
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Jun 25, 2025
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I. Sitzungsvortrag:
Wie bereits mehrfach berichtet wird an der Wunderburgschule eine umfangreiche Teilsanierung umgesetzt. Da die Sanierungsarbeiten während des laufenden Schulbetriebs erfolgen, wird diese in mehreren Abschnitten durchgeführt. Die Baustelle wurde im Rahmen der jährlichen Schulhausbegehung im vergangenen Jahr von den Mitgliedern des Kultur- und Finanzsenats besucht und die bereits fertiggestellten Teilprojekte, wie zum Beispiel die Sanierung der Toilettenanlagen und Verwaltungsräume, vorgestellt.
Zwischenzeitlich konnten auch die Räume der Mittagsbetreuung, sowie weitere 4 Klassenzimmer vollständig saniert der Nutzung der Schule wieder übergeben werden. In o.g. Ortstermin wurde den Vertretern des Stadtrates auch die Problematik der Schadstoffbelastung im Fluranstrich und die fehlende Haftzugfestigkeit der Oberputze in den Fluren des nördlichen Hauptgebäudes erläutert. Auch dieser Sanierungsabschnitt wurde im ersten Jahresviertel fertiggestellt.
Auch schreiten die umfangreichen Sanierungsarbeiten im Untergeschoss weiter voran. Die Installation der Hausanschlüsse einschließlich des Fernwärmeanschlusses ist abgeschlossen, die Abdichtung des Umkleide- und Sanitärbereiches einschließlich der Neuverlegung der Blitzschutzerdung im teils öffentlichen Verkehrsraums sind umgesetzt. Allerdings musste hier aufgrund der maroden Bestandsleitungen im Erdreich unter dem Umkleidebereich ein großflächiger Rückbau der Bodenplatte zur Neuverlegung der Grundleitungen erfolgen. Dies machte auch zusätzliche Abbrucharbeiten im Bereich der Wände und Wandbekleidungen notwendig. Durch die Neuerrichtung der Bodenplatte kann allerdings eine nivellierte Bodenfläche im gesamten Lehrbereich des Untergeschosses erreicht werden und mehrere Einzelstufen im Bestand entfallen.
Ferner konnte der Aufzug im Pausenhof in Betrieb genommen werden, sodass ein weiterer Schritt zur barrierefreien Erschließung des Gebäudes erreicht wurde. Für die beiden Fluchttreppen im Innenhof sind die Fundamentierungsarbeiten abgeschlossen und die Stahlbauarbeiten haben begonnen. Nach deren Fertigstellung kann der nördliche Gebäudeteil mit dem Einbau der Notausgangstüren abgeschlossen werden.
In den vergangenen Osterferien begannen die Arbeiten im nächsten Bauabschnitt der Innensanierung. In drei Klassenräumen mit einem Nebenraum, sowie im Hausmeisterbüro wurde Rückbauarbeiten ausgeführt. Derzeit finden hier die Installationsleistungen der Elektro- und Heizungsanlage statt.
Mittlerweile musste festgestellt werden, dass auch in diesem südlichen Bereich des Schulgebäudes eine dem nördlichen Teil entsprechende Zustandslage der Wandbekleidungen mit Schadstoffbelastungen vorliegt und ebenfalls ein umfangreicherer Rückbau der Putz- und Farbschichten als ursprünglich angenommen notwendig wird. Auch sind die Abbruchmaterialen gesondert zu entsorgen.
Für den o.g. aktuellen Bauabschnitt liegen bereits die Angebote zur Beauftragung der Innenputz- und Trockenbauarbeiten vor und können zeitnah vergeben werden, um die Baufortschritt voranzutreiben.
Auch ist die Ausschreibung der Leistungen für Fliesen- und Bodenbelagsarbeiten in den nächsten Wochen vorgesehen.
Ferner werden die Ausschreibungen zur aufwendigen Sanierung der innenliegenden Lichthofdecke, Unterfangungsarbeiten für das notwendige, innenliegende Treppenhaus und Fundamentierungsarbeiten für die Eingangsbereiche des Innenhofs demnächst aufgelegt.
Aufgrund der zahlreichen Mehraufwände vor allem im Bereich der Putzsanierung und unvorhergesehenen Schadensbilder wird derzeit von einer Fertigstellung im Februar 2027 ausgegangen.
Die vorbeschriebenen Zusatzleistungen, die damit verbundene Bauzeitverlängerung und vorherrschenden Baupreissteigerungen bedingen Mehrkosten, die sich zu einer aktuellen Prognose der Baukosten auf ca. 7,5 Mio. €/brutto kumulieren.
Die Maßnahme wird im Rahmen des FAZR von der Regierung Oberfranken gefördert. Über die Mehrkosten einzelner Vergaben wird der Fördergeber fortlaufend in Kenntnis gesetzt. Zu einer eventuellen Nachförderung äußert sich der Fördergeber erst nach Abschluss der Baumaßnahme nach
Vorlage des Verwendungsnachweises.
Weiteres Vorgehen:
Die Verwaltung schlägt trotz weiterer Mehrkosten vor an der Baumaßnahme festzuhalten und den Haushaltsansatz gem. aktueller Prognose auf 7,5 Mio. €/brutto zu erhöhen. Eine Deckung der Mehrmittel erfolgt aus dem Globalhaushalt der städtischen Bauwendungen.
III. Finanzielle Auswirkungen
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
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1. |
Keine Kosten |
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X |
2. |
Kosten in Höhe von 440.000,- €/brutto für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
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3. |
Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
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4. |
Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
