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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2025/8912-41

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

1. Anpassung der Teilnehmergebüren zum Frühjahrssemester 2026

 

Als budgetierte Einrichtung ist die Volkshochschule Bamberg Stadt darauf angewiesen, regelmäßig die Teilnahmegebühren zu erhöhen. Tariflich vereinbarte Steigerungen der Personalkosten, die zum Frühjahrssemester 2026 geplante Anhebung der Dozentenhonorare, zunehmende Aufwendungen für den Unterhalt der baulichen und technischen Anlagen sowie die regelmäßig erforderliche Modernisierung der Präsentations- und Vortragstechnik machen diese Maßnahme erforderlich. Die letzte Gebühren-erhöhung fand zum 01. März 2023 statt.

Da die Teilnahmegebühren moderat und sozialverträglich erhöht werden sollen, schlägt die VHS zum Frühjahrssemester 2026 eine Steigerung des Kurzstundensatzes von 2,71 € auf 2,91 € vor. Dies entspricht einer Steigerung von 7,38 % in einem Zeitraumvon drei Jahren, d.h. 2,46 % jährlich.

Für einen Sprach- oder Sportkurs mit 13 Terminen à 2 mal 45 Min. sind nach der Erhöhung statt einer Teilnahmegebühr von 81,30 € nun 87,30 € fällig. Pro einzelnem Kurstermin beläuft sich die Gebührenerhöhung somit auf 0,40 €. Bei dieser Gebührenerhöhung handelt es sich um einen Durchschnittswert. Satzungsgemäße Erhöhungen, z.B. bei Mehraufwand für Material oder Benutzungsgebühren, oder Ermäßigungen – insbesondere für Auszubildende, Studierende und Bezieher von Sozialleistungen – bleiben davon unberührt.

In seiner Sitzung vom 01.07.2025 hat das Kuratorium der VHS der Erhöhung des Kurzstundensatzes um 7,38 % für das Frühjahrssemester 2026 einstimmig zugestimmt. An dieser Sitzung haben auch Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen, Wählergruppierungen und Ausschussgemeinschaften teilgenommen.

 

2. Anpassung der Dozentenhonorare zum Frühjahrssemester 2026

 

Die Volkshochschule Bamberg Stadt kann die Qualität und die Quantität ihres Lehrangebotes nur durch motiviertes und qualifiziertes Lehrpersonal aufrechterhalten. Bereits längerfristig tätige Dozentinnen und Dozenten sollen auch zukünftig an die VHS gebunden werden, neue Dozentinnen und Dozenten können nur bei einer attraktiven und konkurrenzfähigen Gestaltung der Honorare gewonnen werden. Aus den Reihen des Lehrpersonals wurde in diesem Zusammenhang immer wieder auf die Höhe der Honorare als kritischer Punkt verwiesen. Die letzte Erhöhung der Honorare erfolgte zum Frühjahrssemester 2023 von 23,31 € auf 24,45 € pro Kurzstunde (45 Minuten Unterricht). Das entspricht einer Erhöhungvon 4,89 %.

 

Um die Bindung des Lehrpersonals an die VHS zu gewährleisten und die Chancen für die Neugewinnung qualifizierter Dozentinnen und Dozenten zu verbessern, schlägt die VHS eine Anhebung der Honorare zum Frühjahrssemester 2026 um 10,43 % auf 27,00 € vor. Das entspricht einer Erhöhung von 3,48 % pro Jahr.

 

In seiner Sitzung vom 01.07.2025 hat das Kuratorium der VHS der Anhebung des Honorarsatzes um 10,43 % für das Frühjahrssemester 2026 einstimmig zugestimmt. An dieser Sitzung haben auch Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen, Wählergruppierungen und Ausschussgemeinschaften teilgenommen.

  

3. Zustimmung zum Programmvorschlag für das Herbst-/Wintersemester 2025/2026

 

Gemäß § 8 Abs. 5 der Satzung der Volkshochschule Bamberg Stadt vom 10.08.1976, zuletzt geändert durch Satzung vom 24. Juli 2020, ist der Lehrplan (Programmvorschlag) dem Stadtrat zur Genehmigung vorzulegen, nachdem das Kuratorium gem. §4 Abs. 5 Buchstabe a) der Satzung der Volkshochschule Bamberg Stadt dazu gutachterlich gehört wurde. In seiner Sitzung vom 01.07.2025 hat das Kuratorium der VHS dem Programmvorschlag für das Herbstsemester 2024/2025 einstimmig zugestimmt. An dieser Sitzung haben auch Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen, Wählergruppierungen und Ausschussgemeinschaften teilgenommen.

 

4. Kuratorium

 

Der bisherige Vorsitzende des Kuratoriums, Herr Michael Stammberger, ist auf eigenen Wunsch aus dem Kuratorium ausgeschieden. In der Sitzung des Kuratoriums am 01.07.2025 wurde von den stimmberechtigten Mitgliedern  gem. § 4 Abs. 2 der Satzung der Volkshochschule Bamberg Stadt

 

Frau Stephanie Eißing, Stadtheimatpflegerin,

 

einstimmig zur Vorsitzenden des Kuratoriums gewählt.

 

Als neues Mitglied bittet das Kuratorium gemäß einstimmigen Beschlusses der Sitzung vom 01.07.2025 den Stadtrat um Berufung von

 

Herrn Ralf Gladis, Selbständiger,

 

in das Kuratorium. Die Amtsperiode des Kuratoriums endet am 31.07.2027. 

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II. Beschlussvorschlag

1. Der Kultursenat empfiehlt dem Stadtrat, folgende Satzung zu beschließen:

 

 

Satzung

zur Änderung der Gebührensatzung

der Volkshochschule Bamberg Stadt

(VHS Gebührensatzung)

 

vom

 

Die Stadt Bamberg erlässt aufgrund der Art. 1, Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 Abs. 1 Satz 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), das zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 9. Dezember 2024 (GVBl. S. 573) geändert worden ist, folgende Satzung:

 

 

§ 1

 

Die Gebührensatzung der Volkshochschule Bamberg Stadt vom 07.Februar 2023 (Amtsblatt der Stadt Bamberg vom 10. Februar 2023 Nr. 3) wird wie folgt geändert:

 

§ 2 Nr. 1 a) enthält folgende Fassung:

 

„Die Grundgebühr wird auf der Basis von 45 Minuten berechnet und beträgt 2,91 €/ Kurzstunde.“

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt am 01. März 2026 in Kraft.

 

2. Der Kultursenat empfiehlt dem Stadtrat, die Anpassung der Dozentenhonorare zum Frühjahrssemester 2026 zu beschließen.

3. Der Kultursenat empfiehlt dem Stadtrat, dem Programmvorschlag für das Herbst-/Wintersemester 2025/2026 zuzustimmen.

4. Die Wahl von Frau Stepahnie Eißing zum neuen Vorstand des Kuratoriums der Volkshochschule Bamberg Stadt dient zur Kenntnis. Der Kultursenat empfiehlt dem Stadtrat, Herrn Ralf Gladis mit Wirkung vom 01.07.2025 als neues Mitglied in das Kuratorium zu berufen.

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III. Finanzielle Auswirkungen

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

1.

Keine Kosten

 X

2.

Kosten in Höhe von 43.280 € für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von   für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:   Personalkosten:   Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

Stellungnahme des Finanzreferats:

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Verteiler:

 

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Anlagen

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