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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2025/8918-492

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Das Sportzentrum im Stadtteil Gaustadt soll nach Herrn Andreas Stenglein benannt werden, um dessen außerordentliche Verdienste für Gaustadt und die Stadt Bamberg insgesamt zu ehren.

Andreas Stenglein wurde am 20. Januar 1929 in Gaustadt geboren und ist am 5. Januar 2025 im Alter von 95 Jahren verstorben. Er war Bürgermeister, SPD-Politiker, Gewerkschafter, langjähriger Beamter, engagierter Kommunalpolitiker und aktiver Bürger mit ausgeprägter Heimatverbundenheit.

Zu seinen wichtigsten Stationen und Verdiensten gehören:

  • Mitglied des Bayerischen Landtags von 1958–1966, darunter zeitweise Landesvorsitzender der Jungsozialisten;
  • Bürgermeister von Gaustadt von 1966–1972, letzter Bürgermeister vor der Eingemeindung nach Bamberg;
  • Kreistagsmitglied von 1960–1972;
  • Maßgebliche Mitwirkung an der Entwicklung wichtiger Infrastrukturen in Gaustadt, insbesondere im Bereich Wohnungsbau und Sport;
  • Mitinitiator und Wegbereiter des Sportzentrums Gaustadt, dessen Realisierung ohne sein Engagement nicht denkbar gewesen wäre;
  • 85 Jahre Mitglied des ASV Gaustadt, dessen Entwicklung er finanziell, politisch und ideell unterstützte;
  • Träger der Willy-Brandt-Medaille, höchste Auszeichnung der SPD;
  • Verdienste im Bereich der Heimatforschung und des kulturellen Gedächtnisses, u. a. durch umfangreiche lokale Studien und Beiträge zur Zeitgeschichte;

Sein kommunalpolitisches Wirken war stets geprägt von Bürgernähe, Weitsicht, großer Durchsetzungskraft und pragmatischem Gestaltungswillen. Sein Engagement für Gaustadt war über Jahrzehnte hinweg prägend. Ohne ihn würde es das Sportzentrum nicht geben.

Um die örtliche Einbindung der Benennung sicherzustellen, fand am Donnerstag, den 3. Juli 2025, um 17:00 Uhr ein Austauschgespräch mit Vertreterinnen und Vertretern von Vereinen aus Gaustadt statt.

Teilgenommen haben folgende Akteuere:

  • der Gesangverein Liederhort Gaustadt 1974 e.V., vertreten durch Herrn Kandzora;
  • der ASV 1910 e.V. Gaustadt, vertreten durch Frau Eichhorn, Herrn Pauly und Herrn Bender;
  • die DJK Teutonia Gaustadt e.V., vertreten durch Herrn Senger;
  • den RKB Solidarität 1911 Bamberg-Gaustadt e.V., vertreten durch Herrn Fuchs;
  • die Feuerwehr Löschgruppe Gaustadt-Michaelsberg, vertreten durch Herrn Stollberger.

Die Rückmeldungen zur geplanten Benennung des Sportzentrums nach Andreas Stenglein fielen sehr positiv aus, ohne Ausnahmen.

Im Dialog wurde deutlich, dass Herr Stenglein über viele Jahre hinweg als unermüdlicher Unterstützer des Vereinslebens im Stadtteil gewirkt hat. Sein Engagement, seine Verbundenheit mit Gaustadt und seine tiefe Kenntnis der Stadtteilgeschichte wurden mehrfach hervorgehoben.

Andreas Stenglein sei geprägt gewesen von einem starken Heimatgefühl und habe sich leidenschaftlich für den Erhalt und die Pflege der Gaustadter Identität eingesetzt.

Auch die DJK Teutonia Gaustadt betonte die Symbolkraft des Stadions als Wahrzeichen für die Eingemeindung der ehemals eigenständigen Gemeinde. Herr Stenglein sei in diesem Zusammenhang ein „wandelndes Lexikon“ gewesen – jemand, der Geschichte nicht nur kannte, sondern lebte und weitergab.

Und die Freiwillige Feuerwehr Gaustadt unterstrich, dass das Sportzentrum ohne den Einsatz von Andreas Stenglein in dieser Form vermutlich nicht hätte realisiert werden können.

Ein Vertreter des ASV Gaustadt, Herr Fösel, konnte nicht an der Gesprächsrunde teilnehmen, übermittelte jedoch seine ausdrückliche Unterstützung der Idee per E-Mail.

Alle Vereine befürworten ausdrücklich das Vorhaben, das Sportzentrum in Gaustadt nach Andreas Stenglein zu benennen.

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II. Beschlussvorschlag

Der Kultursenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

1. Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

2. Das Sportzentrum Gaustadt wird zu Ehren des früheren Gaustadter Bürgermeisters Andreas Stenglein in „Andreas-Stenglein-Sportzentrum“ benannt.

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III. Finanzielle Auswirkungen

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 X

1.

Keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von   für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von   für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:   Personalkosten:   Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

Stellungnahme des Finanzreferats:

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Verteiler:

Ref. 1

Ref. 2

Amt 23

Ref. 6

Bamberg Service

Ref. 7

Amt 492

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