Personalvorlage - VO/2025/8930-11
Grunddaten
- Betreff:
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Genereller Ausbildungs- und Weiterqualifizierungsbedarf für 2026
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Personalvorlage
- Federführend:
- 11 Personal- und Organisationsamt
- Referent:in:
- Zweiter Bürgermeister Jonas Glüsenkamp
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Personalsenat
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Empfehlung
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Jul 8, 2025
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Erledigt
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Stadtrat der Stadt Bamberg
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Entscheidung
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Jul 30, 2025
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I. Sitzungsvortrag:
- Ausbildungsbedarf und interne Weiterqualifizierungsmaßnahmen in den klassischen Verwaltungsberufen und im feuerwehrtechnischen Dienst im Jahr 2026:
Aufgrund des demografischen Wandels mit deutlicher Auswirkung in Form des anhaltenden Generationenwechsels auf das Personal der Stadtverwaltung („Babyboomerjahre“ treten in den nächsten 10 Jahren in Ruhestand) sowie aufgrund des anhaltend starken Fachkräftemangels und der relativ hohen Personalfluktuation muss zur Deckung des eigenen Personalbedarfs verstärkt durch gezielte Maßnahmen in die Gewinnung von (externen und internen) Nachwuchskräften durch Ausbildung und interner Weiterqualifizierung investiert werden.
Bzgl. des Personalbedarfs in der Kernverwaltung (exklusiv Bamberg Service und Schulpersonal) wird für den Planungszeitraum von 10 Jahren (01.01.2025 bis 31.12.2034, Datenstand: 01.01.2025, Planungsstand: 09.04.2025) von insgesamt 749 ausscheidenden Mitarbeiter*innen (= 64 % der Kernverwaltung) in allen vier Qualifikationsniveaustufen 1 bis 4, sowohl Tarifbeschäftigte als auch Beamtenverhältnisse, ausgegangen.
Es wird angenommen, dass im zweiten Qualifikationsniveau (Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten - TVAöD, Sekretäranwärter*innen 2. QE nichttechnischer Verwaltungsdienst und Beschäftigtenlehrgang I (Ausbildungs- und Prüfungspflicht bei Stellenbewertung nach EG 6 bis 9a), ZLV - Zertifikatslehrgang Verwaltung) die Personalbedarfsdeckung zu ca. 60 Prozent durch Neueinstellungen im Bereich Ausbildung sowie durch interne Weiterqualifikationsmaßnahmen erzielt werden könnte.
lm Bereich des dritten Qualifikationsniveaus (Inspektorenanwärter*innen 3. QE nichttechnischer Verwaltungsdienst bzw. duales Studium Dipl.-Verwaltungswirt/in FH oder andere duale Studiengänge sowie Beschäftigtenlehrgang II -Ausbildungs- und Prüfungspflicht bei Stellenbewertung nach EG 9b bis 12- sowie die modulare Qualifizierung für Ämter ab A 10) wird angenommen, dass die Personalbedarfsdeckung zu ca. 50 Prozent durch externe Personalgewinnung durch Neueinstellungen im Bereich Ausbildung plus interne Weiterqualifizierung erzielt werden könnte.
Im vierten Qualifikationsniveau wird von einer Deckung des Personalbedarfs über das vorhandene Personal zu höchstens ca. 20 Prozent durch interne Weiterqualifizierungsmaßnahmen wie beispielsweise im Rahmen der modularen Qualifizierung für Ämter ab Besoldungsgruppe A 14 gesehen.
Daraus lässt sich im Ausbildungsbereich und für die Einstellungsjahre ab 2026 ff ein jährlicher Einstellungsbedarf in der zweiten Qualifikationsstufe von ca. 22 Neueinstellungen im Ausbildungsbereich bzw. internen Weiterqualifizierungsmaßnahmen und in der dritten Qualifikationsstufe von ca. 13 Neueinstellungen bzw. interne Weiterqualifizierungsmaßnahmen pro Jahr ableiten. Für die vierte Qualifikationsstufe leitet sich daraus eine Maßnahme der modularen Qualifizierung für die Ämter ab Besoldungsgruppe A 14 pro Jahr ab.
Es handelt sich hier um eine Prognose als Grundlage für eine gezieltere Personalbedarfsplanung. Ob im bevorstehenden Einstellungsverfahren für den Ausbildungsstart 2026 und bei den internen Weiterqualifikationsverfahren 2026 das Bewerberfeld (Anzahl der eingegangenen Bewerbungen und vorliegende Qualifikationen, Schulabschlüsse und Noten, Grad der Erfüllung des Anforderungsprofils) derart beschaffen ist, dass man die o.g. prognostizierten Fallzahlen an erforderlichen Einstellungen und internen Weiterqualifikationen tatsächlich erreichen können wird, ist aufgrund allgemein rückläufiger Bewerberzahlen und dem hohem Wettkampf der Arbeitgeber und Ausbildungsbetriebe innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes und aufgrund des sehr vielfältiges Angebotes an möglichen Studiengängen an den (Fach-) Hochschulen und Universitäten aus heutiger Sicht nicht sicher. Jedenfalls Aber muss der Versuch mit allen geeigneten Mitteln im Rahmen der vorhandenen personellen und finanziellen Ressourcen unbedingt unternommen werden. Bei Vorliegen eines guten Leistungs- und Qualifikationsniveaus des Bewerberfeldes müssen die erforderlichen finanziellen Mittel vorhanden sein, um entsprechend der o.g. Personalbedarfsplanung im Nachwuchskäftebereich und bei unseren Quereinsteiger*innen in die Umsetzung der o.g. Ausbildungs- und Weiterqualifizierungsmaßnahmen gehen zu können.
Zur Zunkunftssicherung des ordnungsgemäßen Verwaltungshandelns sind zusätzlich zu dem prognostizierten Bedarf Maßnahmen der sog. Vorratsweiterqualifizierung zur Ermöglichung der perspektivischen Weiterqualifizierung von Tarifbeschäftigten vorgesehen (vgl. unter Punkt III).
- Aufgrund der geschilderten Bedarfsprognose wird für 2026 im Einzelnen folgendermaßen geplant:
- Zweite Qualifikationsstufe:
Ausbildung:
- sechs Neueinstellungen zur/zum Verwaltungsfachangestellten (TVAöD)
- fünf Neueinstellungen in der zweiten Qualifizierungsebene im nichttechnischen Verwaltungsdienst, Sekretäranwärter*innen
- vier Neueinstellungen in der zweiten Qualifizierungsebene im feuerwehrtechnischen Dienst (Brandmeisteranwärter*innen): Grundausbildungslehrgang, Rettungssanitäter-Grundlehrgang und Abschlusslehrgang; vorgezogener Lehrgangsstart bereits am 06.10.2025 (2 Einstellungen) und Lehrgangsstart zum 01.01.2026 (vss. 2 Einstellungen)
Weiterqualifizierung:
- vier Lehrgangsplätze für den Beschäftigtenlehrgang I (Weiterqualifizierung zur Verwaltungsfachkraft)
- drei Lehrgangsplätze des Zertifikatslehrganges „Verwaltung“, Kurz ZLV (Basismodul Verwaltung plus Fachmodul einer bedarfsgerecht ausgewählten Fachrichtung)
- Zusätzlicher Lehrgangsbedarf im Bereich Beschäftigtenlehrgang I (Weiterqualifizierung zur Verwaltungsfachkraft): aus den Vorjahren müssen zusätzlich vier Beschäftigte, die bereits in Entgeltgruppen höher als EG 5 eingruppiert und prüfungspflichtig sind, in 2026 diesbezüglich zusätzlich zur Bedarfsprognose (s. oben Punkt weiterqualifiziert werden.
- Dritte Qualifikationsstufe:
- sechs Neueinstellungen in der dritten Qualifizierungsebene im nichttechnischen Verwaltungsdienst (Duales Studium Dipl. Verwaltungswirt/in (FH), Inspektorenanwärter*innen)
- drei Weiterqualifizierungen im Rahmen der modularen Qualifizierung für Ämter ab Besoldungsgruppe A 10 (2 x nichttechnischer Verwaltungsdienst und 1 x Archivdienst)
- vier Lehrgangsplätze für den Beschäftigtenlehrgang II (Verwaltungsfachwirt*innen)
- Vierte Qualifikationsstufe:
- eine Weiterqualifizierungsmaßnahme im Rahmen der modularen Qualifizierung für Ämter ab Besoldungsgruppe A 14 im nichttechnischen Verwaltungsdienst
- eine Weiterqualifizierungsmaßnahme im Rahmen der modularen Qualifizierung für Ämter ab Besoldungsgruppe A 14 im feuerwehrtechnischen Dienst
- Zusätzliche Vorratsweiterqualifizierungsmaßnahmen für Quereinsteiger*innen zur Ermöglichung der Weiterqualifizierung von Tarifbeschäftigten (interne Ausschreibungen)
- Zweite Qualifikationsstufe:
Öffnung des Zuganges der Weiterqualifizierungsmöglichkeit Beschäftigtenlehrgang I für Tarifbeschäftigte, die Stellen innehaben, welche unterhalb der EG 6 TVöD bewertet sind zu Stellen mit Wert EG 6 bis EG 9a
- zusätzlich zwei Lehrgangsplätze des Beschäftigtenlehrganges I
- Dritte Qualifikationsstufe:
Öffnung des Zuganges der Weiterqualifizierungsmöglichkeit Beschäftigtenlehrgang II für Tarifbeschäftigte, die Stellen innehaben, welche unterhalb der EG 9b TVöD bewertet sind zu Stellen mit Wert EG 9b bis EG 12
- zusätzlich zwei Lehrgangsplätze des Beschäftigtenlehrganges II
- Weiterer Ausbildungsbedarf 2026 in den Fachämtern (ohne Bamberg Service):
Aus der im Frühjahr 2025 bei allen ausbildungsrelevanten Fachämtern durchgeführte Ausbildungsbedarfsabfrage resultiert folgender Ausbildungsbedarf für 2026 (Stand 09.05.2025):
- Amt für Informationstechnik und Digitalisierung:
- eine Neueinstellung im Ausbildungsberuf zum / zur Fachinformatiker/in für Systemintegration
- eine Neueinstellung im Ausbildungsberuf zum / zur Fachinformatiker/in für Daten- und Prozessanalyse
- eine Neueinstellung im Ausbildungsberuf zum / zur Kauffrau/-mann IT System-Management
- E.T.A.-Hoffmann-Theater:
- eine Neueinstellung im Ausbildungsberuf zum / zur Veranstaltungstechniker/-in
- Mittelbedarf für ggf. erforderliche Wiederholungsprüfungen
Es kann in jedem der o. g. Ausbildungen bzw. Weiterqualifizierungsmaßnahmen vereinzelt vorkommen, dass eine Abschlussprüfung bzw. Fachprüfung nicht auf Anhieb bestanden wird und daher zumindest eine Wiederholungsprüfung mit ggf. nochmaligem Vorbereitungslehrgang (Abschlussmodul BL I bzw. BL II, Crash-Kurs für Wiederholende der an der Hochschule des öff. Dienstes in Hof) auf Verlangen des Arbeitsgebers bzw. der Dienstherrin erforderlich wird. Entsprechend der diesbezüglichen Erfahrungen in den letzten beiden Ausbildungs- und Weiterqualifizierungsjahrgängen werden daher im begrenzten Maße zusätzliche Mittel für Wiederholungsprüfungsgebühren und Wiederholungslehrgangsmodule für das Jahr 2026 beantragt (je 1 x Wiederholungslehrgang und Prüfungsgebühr pro Ausbildungs – und Weiterqualifizierungsmaßnahme).
Alle für die unter Punkt II bis IV aufgeführten Ausbildungs- und Weiterqualifizierungsmaßnahmen benötigen finanziellen Mittel werden von der Personalverwaltung im Rahmen der jährlichen Mittelanmeldungen für das Folgehaushaltsjahr fristgerecht an das Kämmereiamt gemeldet.
II. Beschlussvorschlag
Der Personalsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:
- Der Bericht der Verwaltung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
- Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung in der dargestellten Weise zu verfahren und die zur Deckung des Personalbedarfs im Nachwuchskräftebereich erforderlichen Maßnahmen (Mittelbedarfsanmeldung, Reservierung der Studien- und Lehrgangsplätze, Ausschreibung Ausbildungsplätze, Durchführung von Einstellungsverfahren im Ausbildungsbereich, interne Ausschreibung von Lehrgangsplätzen BL I, BL II etc.) rechtzeitig in die Wege zu leiten und umzusetzen.
III. Finanzielle Auswirkungen
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
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x |
1. |
Keine Kosten |
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2. |
Kosten für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
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3. |
Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
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4. |
Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferats:
