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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2025/9006-R7

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Beratungsfolge

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  1. Sitzungsvortrag:

 

  1. Ausgangslage und Zielsetzung:

 

Die Digitalisierung hat auch Schulen längst erreicht – ob durch den DigitalPakt Schule, pandemiebedingten Fernunterricht oder durch die wachsenden Anforderungen an die Medienkompetenz im Alltag.

 

Nicht nur für die Schulen selbst stellt der digitale Wandel Herausforderungen dar, sondern auch an die Kommunen als Schulaufwandsträger. Nach Art. 3 BaySchFG hat der kommunale Schulträger die Verpflichtung, die Sachausstattung der Schulen zu stellen und regelmäßig den veränderten Bedarfen anzupassen. Dazu zählen auch die Medien- und IT-Ausstattung einschließlich der notwendigen Vernetzung.

 

Bisher ist die Umsetzung der Digitalisierung an Schulen uneinheitlich und punktuell erfolgt – die technische und kaufmännische Umsetzung wurde bisher ausschließlich durch das Amt 12, in Zusammenarbeit mit den schulischen Systembetreuern vor Ort, durchgeführt. Die von den Schulen angemeldeten Bedarfe wurden vorrangig unter technischen Gesichtspunkten geprüft, ohne dass eine Bewertung im Hinblick auf das jeweilige Medienkonzept und die pädagogische Notwendigkeit der Maßnahmen erfolgt ist.

 

Um den digitalen Wandel zukünftig koordiniert, bedarfsgerecht, transparent und nachhaltig zu gestalten, bietet die kommunale Medienentwicklungsplanung (MEP) einen strategischen Rahmen.

 

Unter Medienentwicklungsplanung wird ein Planungs- und Steuerungsinstrument verstanden, das vom Schulträger und weiteren Verwaltungsakteuren sowie unter der Beteiligung der Schulen erarbeitet wird. Übergeordnete Ziele dabei sind

 

 Darstellung eines ganzheitlichen Überblicks über den Entwicklungsstand der Schulen,

 Aufzeigen von Entwicklungsperspektiven und Zielen,

 Definition von Standards,

 finanzielle und organisatorischen Planungssicherheit,

 transparente Budgetverwendung.

 

2. Beteiligung und Prozessstruktur:

 

Medienentwicklungsplanung ist ein fortlaufender Entwicklungsprozess. Im Zentrum steht die Zusammenarbeit zwischen dem kommunalen Schulträger, den Schulen sowie dem Amt für Informationstechnik und Digitalisierung als technischer Umsetzer.

 

Geplant ist ein mehrstufiger Prozess:

 

 Bestandsaufnahme (Infrastruktur, Ausstattung, Konzepte),

 Bedarfsanalyse und Zieldefinition,

 Konzeptionierung und Priorisierung,

 Erstellung eines Maßnahmenplans inkl. Kostenübersicht,

 Regelmäßige Evaluation und Fortschreibung.

 

3. Vorteile einer kommunalen Medienentwicklungsplanung:

 

Eine konzeptionelle Medienentwicklungsplanung

 

 erzeugt Synergieeffekte, z.B. durch gemeinsam genutzte Standards,

 gibt allen Schulen eine faire Chance auf digitale Bildung,

 ermöglicht Planungssicherheit für Verwaltung und Schulen durch eine klare Investitionsplanung,

 zeigt nachvollziehbare Entwicklungsschritte und realistische Zeitpläne transparent auf.

 

Auch im Hinblick auf verschiedene Förderkulissen des Bundes und des Freistaats ist eine konzeptionelle Medienentwicklungsplanung unerlässlich.

 

4. Ausblick:

 

Eine gründliche Erfassung der vorhandenen IT-Ausstattung und –Infrastruktur im Rahmen einer Bestandsaufnahme legt den Grundstein für eine Medienentwicklungsplanung, gefolgt von einer Bedarfsanalyse unter Hinzuziehung der schulischen Medienkonzepte, um gezielte Maßnahmen zu identifizieren.

Parallel zu den ersten Umsetzungsschritten läuft aktuell bereits die Optimierung des Beschaffungsprozesses in enger Zusammenarbeit mit dem Amt für Informationstechnik und Digitalisierung.

Ziel ist es bis Ende des Jahres erste kurz- und mittelfristige Ziele zur Umsetzung zu definieren. 

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II. Beschlussvorschlag

1.  Der Kultur- und Schulsenat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

2. Der von der Verwaltung vorgeschlagenen Vorgehensweise zur Einführung einer kommunalen Medienentwicklungsplanung im Rahmen der Schulentwicklungsplanung wird zugestimmt.

3.  Der Antrag von Stadträtin Claudia John (FW) und Stadtrat Martin Pöhner (FDP) vom 16.12.2024 ist hiermit geschäftsordnungsmäßig behandelt.

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III. Finanzielle Auswirkungen

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

X

1.

Keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von   für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von   für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:   Personalkosten:   Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

Stellungnahme des Finanzreferats:

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Verteiler:

Amt 12 - z. K. und ggf. w. V.

Amt 49 -  z. K. und ggf. w. V.

Referat 7 - Beschlüsse

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Anlagen

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