Beschlussvorlage - VO/2025/9013-R4
Grunddaten
- Betreff:
-
Finanzierung des Kontakt-Kulturfestivals
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 4 Referat für Kultur, Welterbe und Tourismus
- Referent:in:
- Ulrike Siebenhaar
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kultursenat
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Kenntnisnahme
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Jul 17, 2025
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I. Sitzungsvortrag:
Mit Schreiben vom 28. April 2025 (BBB) sowie vom 5. Juni 2024 (BUB) wurde gefordert, dem Stadtrat eine Gewinn- und Verlustrechnung des Kontakt-Kulturfestivals für das Jahr 2024 und künftig auch für das Jahr 2025 vorzulegen. Darüber hinaus stand die Frage nach der konkreten Finanzierung des Festivals im Raum.
Nach eingehender Prüfung wurde den Antragstellern schriftlich mitgeteilt, dass der Stadt Bamberg eine Weitergabe entsprechender Informationen leider nicht möglich ist, da uns die Daten nicht vorliegen. Das Kontakt-Kulturfestival erhält eine institutionelle Förderung. Im Gegensatz zur Projektförderung ist bei dieser Förderart kein Verwendungsnachweis mit detailliertem Kostenplan erforderlich.
Ergänzend dazu muss festgestellt werden, dass die Stadt Bamberg – anders als etwa bei der Sandkerwa oder beim Stadtmarketing – nicht aktiv in die Organisation oder Durchführung des Kontakt-Kulturfestivals eingebunden ist. Die kommunale Rolle beschränkt sich ausschließlich auf die Funktion als Fördermittelgeber.
Mit Datum vom 21. Mai 2025 forderte die Fraktion Bambergs unabhängige Bürger (BuB) die Stadt auf, den Antrag zusätzlich im zuständigen Gremium zu behandeln.
Dem kommen wir gerne nach. Wir bitten die Antragsteller jedoch erneut, sich mit weiterführenden Fragen direkt an die Veranstalter des Festivals bzw. an den ASTA e.V. als Träger zu wenden. Die Verantwortlichen des Kontakt-Kulturfestivals haben volle Unterstützung zugesagt.
III. Finanzielle Auswirkungen
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
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X |
1. |
Keine Kosten |
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2. |
Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
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3. |
Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
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4. |
Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferats:
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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87,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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153,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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232,5 kB
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