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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2025/9015-R4

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

In der Bürgerversammlung nach Art. 18 der Bayerischen Gemeindeordnung am 15. Mai 2025 wurde folgender Bürgerantrag zu den Kulturförderrichtlinien gestellt:

 

"Ich beantrage, die Richtlinien zur Kulturförderung durch das Kulturamt der Stadt Bamberg zu aktualisieren und die Förderbedingungen folgendermaßen anzupassen:

  • Die 30 % Förderung aufgehoben werden.
  • Die Förderung soll ausschließlich als Festbetragsfinanzierung vergeben werden.
  • Außerdem soll es Transparenz bei der Vergabe der Mittel geben: Wird die Antragssumme gemindert, bekommen die Antragstellenden eine Begründung, wieso."

Das Thema wurde bereits in der Kulturkommission und auch beim Runden Tisch Kultur mehrfach angesprochen. Wenn die neue Kulturamtsleiterin im August ihre Aufgabe übernommen hat, sollen die Kulturförderrichtlinien priorisiert modernisiert und angepasst werden.

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II. Beschlussvorschlag

1. Der Sitzungsvortrag hat zur Kenntnis gedient.

 

2. Der Kultursenat beauftragt die Kulturförderrichtlinien zusammen mit der Kulturkommission zu überarbeiten und dem Gremium die Ergebnisse vorzustellen. 

 

3. Der Antrag aus der Bürgerversammlung Nr. 23 vom 15.05.2025 ist hiermit gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung fristgerecht behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 X

1.

Keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von   für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von   für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:   Personalkosten:   Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

Stellungnahme des Finanzreferats:

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Verteiler:

 

Amt 13 / Bürgerbeteiligung

Amt 45

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Anlagen

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