Beschlussvorlage - VO/2025/9016-R4
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag Nr. 24 aus der Bürgerversammlung: Raumkostenförderung der Stadt Bamberg erweitern
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 4 Referat für Kultur, Welterbe und Tourismus
- Referent:in:
- Ulrike Siebenhaar
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kultursenat
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Kenntnisnahme
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Jul 17, 2025
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I. Sitzungsvortrag:
In der Bürgerversammlung nach Art. 18 der Bayerischen Gemeindeordnung am 15. Mai 2025 wurde folgender Bürgerantrag zur Raumkostenförderung gestellt:
"Ich beantrage, dass die bestehende Raumkostenförderung der Stadt Bamberg auf alle entstehenden Raumkosten ausgeweitet wird.
Begründung: In den aktuellen Förderbedingungen der Stadt Bamberg steht: „Auf Anfrage können Zuschüsse zu den Raumkosten für kulturelle Veranstaltungen in der Konzert- und Kongresshalle sowie in der Harmonie gegeben werden.“ In Bamberg herrscht Mangel an bezahlbarem Raum für Kunst und Kultur. Dieses Thema begleitet uns seit Jahren. Deswegen beantrage ich, die Beschränkung der Raumförderung auf Konzert und Kongresshalle sowie die Harmoniesäle aufzuheben und alle Räume für kulturelle Veranstaltungen durch die Raumkostenförderung abzudecken."
Die Raumkostenförderung soll im Rahmen der Überarbeitung der Kulturförderrichtlinien ebenfalls, wenn möglich, überarbeitet werden.
II. Beschlussvorschlag
1. Der Sitzungsvortrag hat zur Kenntnis gedient.
2. Der Kultursenat beauftragt die Verwaltung die Richtlinien zur Raumkostenförderung zusammen mit den Kulturförderrichtlinien zu überarbeiten und dem Gremium die Ergebnisse vorzustellen.
3. Der Antrag aus der Bürgerversammlung Nr. 24 vom 15.05.2025 ist hiermit gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung fristgerecht behandelt.
III. Finanzielle Auswirkungen
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
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X |
1. |
Keine Kosten |
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2. |
Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
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3. |
Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
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4. |
Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferats:
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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53,1 kB
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