Beschlussvorlage - VO/2025/9033-61
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplanverfahren Nr. 328 E
für das Gebiet „Lagarde Campus" zwischen Zollnerstraße, Berliner Ring, Pödeldorfer Straße und Weißenburgstraße
Teilweise Änderung der Bebauungspläne Nr. 328 C und 328 D
Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Stadtplanungsamt
- Referent:in:
- Thomas Beese
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Konversions- und Sicherheitssenat
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Entscheidung
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Jul 16, 2025
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- Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
I. Sitzungsvortrag:
1. Anlass und Ziel der Planung
Der Bebauungsplan Nr. 328 C für das Gebiet „Lagarde-Campus“ zwischen Zollnerstraße, Berliner Ring, Pödeldorfer Straße und Weißenburgstraße ist im Konversionssenat am 08.07.2020 beschlossen worden. Mit der Bekanntmachung im Rathaus Journal Nr. 19 vom 09.10.2020 ist dieser rechtskräftig geworden. Sein Geltungsbereich umfasst sowohl den Teil östlich der Wörthstraße, welcher bereits zu größten Teilen mit Investorenplanungen belegt ist, als auch den Ostteil, für den vergleichbar konkrete Planungen zum damaligen Prozessstand noch in Vorbereitung waren. Die künftige Entwicklung dieser Flächen und die entsprechenden planungsrechtlichen Grundlagen wurden durch den Bebauungsplans Nr. 328 D „Lagarde-Campus“, welcher mit der Bekanntmachung vom 17.11.2023 rechtskräftig wurde, geschaffen.
Der Bauverwaltung liegen Bauvoranfragen vor, welche darauf abzielen, innerhalb der o.g. Baugebiete, Nutzungen für Boardinghäuser herzustellen.
In der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 328 C wird auf Seite 13 Absatz 4. Planung – 4.1 Art der baulichen Nutzung, die festgesetzte Erdgeschosszone wie folgt beschrieben:
„Zudem wird entlang präsenter Straßenräume festgesetzt, dass eine Wohnnutzung innerhalb der straßenseitigen Erdgeschosszone ausgeschlossen ist und diese eine lichte Höhe von mind. 3,5 m besitzt. Damit werden die Voraussetzungen geschaffen kleinteilige Gewerbeeinheiten aber auch soziale, kulturelle, kirchliche, gesundheitliche und sportliche Einrichtungen in den Erdgeschosszonen zu fördern und somit auch den öffentlichen Straßenraum zu beleben.“
In den textlichen Festsetzungen im Bebauungsplan Nr. 328 C wird unter 2. Art der baulichen Nutzung, 2.4 die gesonderte Erdgeschoßnutzung durch eine zeichnerische Festsetzung genauer definiert und im Bebauungsplan in den Teilflächen 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 12, 15, 18, 19, 20 verortet.
Diese im Bebauungsplan festgesetzten Gewerbeeinheiten dienen der Steigerung der Nutzungsvielfalt und Belebung des neu zu entwickelnden Urbanen Quartiers. Die betreffenden Erdgeschosseinheiten sind städtebaulich von hoher Relevanz, da sie an Zugängen in das neue Quartier verortet sind. Sie sollen einladend wirken und der Adressbildung dienen. Eine Bordinghaus-Nutzung, welche sich grundsätzlich der Nutzung „Wohnen“ annähert, kann die angestrebte Nutzungsvielfalt nicht erzielen.
Überdies ist der Mangel an Wohnraum in der Stadt Bamberg eine herausfordernde Thematik, diese wird durch die Ausweisung von Ferienwohnungen oder Boardinghäuser weiter verstärkt. Die Stadt Bamberg wurde den Gebieten mit angespannten Wohnungsmarkt im Sinn von § 201a BauGB zugeordnet.
Das aktuelle Bebauungsplanverfahren Nr. 328 E (Änderung der Bebauungspläne Nr. 328 C und Nr. 328 D) verfolgt das Ziel die textlichen Festsetzungen im Abschnitt 2 (Art der baulichen Nutzung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. §§ 1 – 15 BauNVO) um einen weiteren Punkt zu ergänzen. Zur Konkretisierung und Sicherstellung des städtebaulichen Ziels der rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 328 C und Nr. 328 D sollen durch den Bebauungsplan Nr. 328 E Ferienwohnungen und Boardinghäuser explizit ausgeschlossen werden.
2. Lage und Beschreibung des Plangebietes
Das Planungsgebiet liegt im Osten des Bamberger Stadtgebietes und umfasst eine Fläche von ca. 22,5 ha. Die Umgrenzung im Norden stellt die Zollnerstraße, im Osten der Berliner Ring dar. Der weitere Verlauf orientiert sich entlang des Zaunes der ehemaligen Kaserne und der Wörthstraße in Ost-West Richtung und folgt dem Verlauf der Wörthstraße nach Süden bis zur Pödeldorfer Straße. Im Süden verläuft die Grenze entlang der Pödeldorfer Straße bis zur Weißenburgstraße. Die Begrenzung im Westen stellt die Weißenburgstraße bis zur Kreuzung Weißenburg – Zollnerstraße dar. Vgl. Anlage 1 – Geltungsbereich Aufstellungsbeschluss.
Im Stadtteil selbst ist das Areal als zentral zu verorten. Der Bahnhof befindet sich westlich, in fußläufiger Distanz. Die Bahnanlagen stellen eine Zäsur im Stadtraum und eine Barriere in Richtung Stadtzentrum dar. Über die Pödeldorfer Straße erfolgt die Anbindung auf die A 73 im Osten. Der Berliner Ring ist die zentrale Nord-Süd-Verbindung für den Bamberger Osten.
Die ehemalige Lagarde-Kaserne wurde bis zum Dezember 2014 durch die amerikanischen Streitkräfte für militärische Zwecke genutzt. Die Stadt Bamberg verfolgt das Ziel, die ehemalige Lagarde-Kaserne zu einem gemischt genutzten urbanen Stadtquartier, dem „Lagarde-Campus“ zu entwickeln. Darin sollen neben Kultur- und Kreativnutzungen, einem IT- und Gesundheitsquartier auch Wohnraum und Dienstleistungsarbeitsplätze entstehen
3. Art des Verfahrens
Das Bebauungsplanänderungsverfahren wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Der Flächennutzungsplan bedarf keiner Änderung.
II. Beschlussvorschlag
- Der Konversions- und Sicherheitssenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
- Der Konversions- und Sicherheitssenat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 328 E für das Gebiet „Lagarde Campus“ zwischen Zollnerstraße, Berliner Ring, Pödeldorfer Straße und Weißenburgstraße und die teilweise Änderung der Bebauungspläne Nr. 328 C und 328 D für das im Plan des Stadtplanungsamts vom 16.07.2025 abgegrenzte Gebiet.
III. Finanzielle Auswirkungen
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
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X |
1. |
Keine Kosten |
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2. |
Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
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3. |
Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
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4. |
Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferats:
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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2,3 MB
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