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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2025/9038-23

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

In der Vollsitzung des Stadtrates am 14.12.2022 wurde beschlossen, das Bauvorhaben „Sanierung und Umnutzung des Anwesens Obere Sandstraße 20 zum Kulturhaus“ für das Bundesförderprojekt „Nationale Projekte des Städtebaus (NPS)“ anzumelden. Der Bewilligungsbescheid wurde schließlich 2023 erteilt und die Planungsleistungen aufgenommen.

 

Am 28.10.2024 fand eine informelle Veranstaltung statt, in welcher der damalige Planungs- und Kostenstand (16,08 Mio. €/brutto) vorgestellt und diskutiert wurde. Hierdurch veranlasst, wurde eine erneute Machbarkeitsstudie bei den Objektplanern beauftragt, um verschiedene Nutzungsoptionen zu prüfen, aber auch die bisherige Kostenschätzung weiter zu vertiefen.

 

  1. Ergebnis der Machbarkeitsstudie

Anhand der beiliegenden Präsentation wurden die Varianten am 16.07.2025 erneut den Sprechern des Finanz- und Bausenates einschließlich Vor- und Nachteilen vorgestellt. Im Wesentlichen kann man die Planungsalternativen als Überprüfung von verschiedenen Verortungen des Klubs und des Veranstaltungsbereiches, teilweise unter dadurch bedingtem Verlust anderer Nutzungseinheiten und Teilnutzungen, zusammenfassen. Auch wurden verschiedene Erschließungsmöglichkeiten diskutiert. Alle Varianten befinden sich in einer Kostenspanne von 12 bis 14,5 Mio. €/brutto.

 

Als nachhaltigste und wirtschaftlichste Planung empfiehlt die Verwaltung die Variante F zur Weiterbearbeitung. Diese umfasst somit im Wesentlichen die Nutzungseinheiten des Förderantrags „Kulturhaus Obere Sandstraße 20“ (vgl. auch VO/2022/6073-20) mit Abbruch der Mann-an-Mann-Decke (Gebäude C), keinen überdachten Innenhof (Gebäude B), aber zwei Aufzügen in den Gebäuden A      und C.

  1. Finanzierung

Die vorgeschlagene Variante beläuft sich laut Kostenschätzung auf
ca. 14,5 Mio. €/brutto Gesamtkosten (KG 200-700). Daraus ergeben sich Mehrkosten in Höhe von etwa 5,5 Mio. €/brutto.

 

Hierfür konnte mit den Fördergebern folgender Finanzierungsplan abgestimmt werden:

 

 

 

bisher

 

neu

Oberfrankenstiftung

900.000,- €

1.450.000,- €

Bayerische Landesstiftung

152.000,- €

Entfall wg. E-Fonds

Bundesförderung NPS

6.750.000,- €

6.750.000,- €

E-Fonds Bayern

 -

3.400.000,- €

Stadt Bamberg

1.198.000,- €

2.900.000,- €

 

Somit konnten weitere Fördermittel in Höhe von rund 3,8 Mio. € in Aussicht gestellt werden. Es verbleibt für die Stadt Bamberg ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf in Höhe von 1,682 Mio. €/brutto.

 

Die bisherige Mittelbereitstellung im städtischen Haushalt beträgt 9,02 Mio. €, sodass sich die Mehrbelastung des städtischen Haushalts auf 1,682 Mio. €/brutto beläuft. Da diese Mittel in 2025 nicht kassenwirksam benötigt werden, soll die notwendige Deckung durch eine Verschiebung der für den Bahnausbau vorgesehenen Verpflichtungsermächtigung erfolgen. In 2025 ist dort nicht mit der Unterzeichnung von Kreuzungsvereinbarungen zu rechnen, sodass die Verpflichtungsermächtigung in diesem Jahr hierfür nicht in Anspruch genommen werden muss.

 

  1. Weiteres Vorgehen

Nach Zustimmung zur vorgeschlagenen Planung und Finanzierung ist formal die Leistungsphase 2 im gewählten Planungsumfang fertigzustellen. Anschließend werden die Planer mit der nächsten Leistungsstufe beauftragt, um u.a. die Entwurfsplanung wie auch die Kostenberechnung zu erstellen.

 

Ferner wird die Verwaltung beauftragt, das Finanzierungskonzept mit den Fördergebern abzuschließen und die Antragsunterlagen zu vervollständigen. Hierfür ist die heutige Beschlussvorlage erforderlich.

 

Gem. HOAI ist das Honorar an das Ergebnis der freigegebenen Kostenschätzung anzupassen. Hieraus ergibt sich ein vorläufiges Honorar der Objektplanung -Gebäude und Innenräume - in Höhe von 1.561.845,- €/brutto und damit eine Erhöhung um 534.965,- €/brutto, die den Beschluss des Gremiums erfordert. Die restlichen Honoraranpassungen können über den Verwaltungsweg vereinbart werden.

 

Die vorbenannten Varianten A-F einschließlich Kostenschätzung und Finanzierungskonzept werden anhand einer PowerPoint-Präsentation vorgestellt.

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II. Beschlussvorschlag

 

1. Der Finanzsenat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

2. Der Finanzsenat stimmt dem neuen Finanzierungsvorschlag laut Sitzungsvortrag zu.

 

3. Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

a. Der Stadtrat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

b. Der Stadtrat stimmt dem neuen Finanzierungsvorschlag laut Sitzungsvortrag zu.

c. Der Stadtrat stimmt der vorgeschlagenen Variante F „Kulturhaus“ zu und beauftragt die Verwaltung, die Leistungsphase 2 auf deren Grundlage abzuschließen. Ebenso sind die Planer mit der nächsten Leistungsstufe zu beauftragen.

d. Der Stadtrat stimmt der Vertragsanpassung der Objektplanung -Gebäude und Innenräume- zu und beauftragt die Verwaltung, die Nachtragsvereinbarung auf Basis der im Sitzungsvortrag genannten Konditionen zu veranlassen. Analog ist mit den restlichen Planerverträgen zu verfahren.

e. Der Stadtrat stimmt dem weiteren Vorgehen zu und beauftragt die Verwaltung, die Fördergelder entsprechend dem Finanzierungskonzept zu beantragen.

f. Bei der HSt. 36500.94020 wird eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.682.000,- € zu Lasten des Bahnausbaus (HSt. 61600.96000) außerplanmäßig bereitgestellt.

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III. Finanzielle Auswirkungen

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

1.

Keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von   für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist

X

3.

Kosten in Höhe von 1.682.000,- €/brutto, für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

Bereitstellung einer Verpflichtungsermächtigung zu Lasten der
HSt. 61600.96000 (Globalbetrag Bahnausbau).

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:   Personalkosten:   Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

Stellungnahme des Finanzreferats:

 

Mit der vorgeschlagenen Vorgehensweise besteht Einverständnis.

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Verteiler:

Amt 20 – Beschlüsse

Amt 20/200 – Haushalt zum haushaltsrechtlichen Vollzug

Amt 20/200 – Fördermanagement zur weiteren Veranlassung

Amt 23/232 – zur weiteren Verwendung

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Anlagen

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