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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2025/9039-23

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Wie in den vergangenen Finanzsenaten berichtet, wurde in den letzten Monaten die Leistungsphase 2 durch die beauftragten Planer bearbeitet. Im März 2025 wurde der Verwaltung eine Kostenschätzung vorgelegt, die das geplante Kostenvolumen deutlich überschritt. Die anschließenden Wochen wurden durch die Verwaltung genutzt, um die Planung und damit die Kosten zu prüfen und zu optimieren sowie weitere Finanzmittel zu akquirieren.

 

Die Ergebnisse des Prozesses wurden in einer informellen Veranstaltung am 16.07.2025 den Sprechern des Finanz- und Bausenates vorgestellt und erläutert.

 

  1. Planungsstand

Die Vorplanung für das Rathausareal beschreibt im Wesentlichen eine Verwaltungsnutzung, die um zwischenzeitlich freigewordene Flächen, wie die ehemalige Sparkassenfiliale und Hausmeisterwohnung, erweitert wurde. Ergänzend verbleiben in den Liegenschaften Hauptwachstraße 1 bis 3 und 7 bis 9 sowie16 im Erdgeschoss die bisherigen Gewerbeeinheiten. Die Verbesserung der Bürgerfreundlichkeit hatte neben der Verbesserung der Arbeitsplätze oberste Priorität. Daher wurde v. a. auch die Zentralisierung der Sanitäranlagen nahe dem Haupteingang angeordnet. Die Zugangssituationen bleiben unverändert. Als zentrale Einheiten sollen auch künftig der Sitz des Oberbürgermeisters und der Bürgermeister wie auch die Sitzungssäle und das Standesamt im Rathaus Maxplatz verbleiben. Durch Optimierung der Arbeits- und Personalräume konnte eine Steigerung der Arbeitsplätze von 168 auf ca. 230 erreicht werden.

 

 

 

 

Auch bei der Haustechnik erreicht die Planung einen hohen Modernisierungsgrad. Das Gebäude wird künftig an die Fernwärme der Stadtwerke Bamberg angeschlossen.
Die STWB begannen bereits in 2024 im Rahmen des aktuellen Umbaus in der Fleischstraße mit der Leitungsverlegung für das Rathausgebäude. Die Gebäudetechnik im Gebäude wird in Gänze neu installiert werden.

 

  1. Kostenentwicklung

In 2019 wurden Projektkosten in Höhe von 30 Mio. €/brutto als Förderskizze beim Deutschen Bundestag eingereicht und letztlich 2023 bewilligt. Seither wurde die Bauwirtschaft von unterschiedlichen Ereignissen getroffen, wie z. B. der Corona-Pandemie, dem Ukrainekrieg, der Blockade des Suezkanals und viele weitere nicht beeinflussbare Faktoren, die sich negativ auf den Baupreis auswirkten und eine außergewöhnliche Marktdynamik entstehen ließen. So sind die Baupreise von 03/2019 bis heute um etwa 48 % gestiegen.

 

Zwischenzeitlich wurden durch weitere Voruntersuchungen vertiefte Erkenntnisse zum baulichen Zustand gewonnen die, v. a. für das Gebäude Hauptwachstraße 9 der Bürgerspitalstiftung starke substanzielle und strukturelle Mängel, die bereits aus der Bauzeit resultieren, konstatieren. Hier ist ein ungeplant hoher Eingriff in die Gebäudestatik notwendig.

 

Dies wirkt sich auch auf die vorbenannten Projektkosten wie folgt aus: Die aktuelle Kostenschätzung beläuft sich auf 51.473.000,- €/brutto für das Gesamtareal, wovon 3.765.000,- €/brutto auf die Hauptwachstraße 7 und 3.762.000,- €/brutto auf die Hauptwachstraße 9 entfallen.

 

Die Verwaltung konnte zwischenzeitlich weitere Abstimmungen mit Fördergebern führen und zusätzliche finanzielle Unterstützung in Aussicht gestellt bekommen. Die Finanzierungen stellen sich im Einzelnen wie folgt dar:

 

  1.     Hauptwachstraße 7 (Edgar-Wolf’sche Stiftung)

Kostenschätzung: 3.765.000,- €/brutto

 

 

 

Bisher

 

Neu

Bundesförderung BKM

1.100.000,- €

1.100.000,- €

Bayerische Landesstiftung

110.000,- €

53.000,- €

Edgar-Wolf´sche Stiftung

990.000,- €

2.612.000,- €

 

Der zusätzliche finanzielle Mehrbedarf wird durch die Stiftung selbst getragen. Bisher wurden auf der Haushaltsstelle 2.300.000,- € bereitgestellt. Die Brutto-Mehrbelastung des stiftischen Haushalts beläuft sich somit auf 1.465.000,- €/brutto. Zur Deckung des finanziellen Mehrbedarfs ist der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung für die Edgar- Wolf’sche Stiftung erforderlich. Hierzu ergeht im Anschluss ein eigener Tages­ordnungspunkt (VO/2025/9057-20).

 

  1.     Hauptwachstraße 9 (Bürgerspitalstiftung)

Kostenschätzung: 3.762.000,- €/brutto

 

 

 

Bisher

 

Neu

Bundesförderung BKM

900.000,- €

900.000,- €

Bürgerspitalstiftung

900.000,- €

2.862.000,- €

 

 

 

 

Der zusätzliche finanzielle Mehrbedarf wird durch die Stiftung selbst getragen. Bisher wurden auf der Haushaltsstelle 1.900.000,- € bereitgestellt. Die Brutto-Mehrbelastung des stiftischen Haushalts beläuft sich somit auf 1.862.000,- €/brutto. Zur Deckung des finanziellen Mehrbedarfs ist der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung für die Bürgerspitalstiftung erforderlich. Hierzu ergeht im Anschluss ein eigener Tages­ordnungspunkt (VO/2025/9058-20).

 

  1.      Rathaus Maxplatz mit Hauptwachstraße 16 (Stadt Bamberg)

Kostenschätzung: 43.946.000,- €/brutto

 

 

 

Bisher

 

Neu

Bundesförderung BKM

13.000.000,- 

13.000.000,- €

Oberfrankenstiftung

2.700.000,- €

4.513.000,- €

E-Fonds Bayern

3.000.000,- €

9.800.000,- €

Städtebauförderung

5.840.000,- €

8.148.560,- €

Stadt Bamberg

1.460.000,- €

8.484.440,- €

 

Bisher wurden auf der Haushaltsstelle 26.870.000,- € bereitgestellt. Damit ergibt sich ein zusätzlicher finanzieller Mehrbedarf in Höhe von 6.154.440,- €/brutto, der durch die Stadt selbst getragen werden muss. Da diese Mittel in 2025 nicht kassenwirksam benötigt werden, soll die notwendige Deckung durch eine Verschiebung der für den Bahnausbau vorgesehenen Verpflichtungsermächtigung erfolgen. In 2025 ist nicht mit der Unterzeichnung von Kreuzungsvereinbarungen zu rechnen, sodass die Verpflichtungsermächtigung in diesem Jahr hierfür nicht in Anspruch genommen werden muss.

 

  1. Weitere Bausteine

 

Die Verwaltung hat die oben beschriebene Planung auf ein für die Funktion des Gebäudes optimiertes Mindestmaß beschränkt. Aufgrund politischer Anregungen möchte die Verwaltung folgende Bausteine den politischen Vertretern zur Entscheidung vorlegen.

 

  1.     Einrichtung einer Gastronomie im Bereich der ehemaligen Sparkasse

Durch die Planer wurde die Anregung über die Einrichtung einer einfachen gastronomischen Einheit (z. B. Bistro) geprüft. Die geschätzten Mehrkosten hierfür belaufen sich auf etwa 990.700,- €/brutto anstelle der Nutzung als Verwaltungsräume.

 

b)  Verlegung des Eingangsbereiches

 

In direktem Zusammenhang mit der Einrichtung der Gastronomie schlagen die Planer die Umverlegung des Haupteingangs am Maxplatz in die Mittelachse der Fassade vor, um unter dem Wappen ein symmetrisches Erscheinungsbild zu erlangen. Im Innenbereich würde sich hierdurch ein großzügiger Eingangsbereich als unmittelbarer Knotenpunkt für Rathaus, Gastronomie und Sanitärbereich der Bürger ergeben. Die geschätzten Mehrkosten hierfür belaufen sich auf etwa                35.900,- €/brutto anstelle der aktuellen Eingangssituation.

Auch könnte nun eine geradlinige Rampe in Richtung Fleischstraße zur barrierefreien Erschließung des Haupteinganges errichtet werden.

 

 

 

 

c)  Stabsraum und Katastrophenschutz

Seit Jahren optimiert die Stadtverwaltung die Handlungsfähigkeit im Katastrophenfall. Daher wurde angeregt, auch im Rathaus Maxplatz neben dem Hauptstützpunkt am Margaretendamm einen Stabsraum für den Katastrophenschutz anzubieten. Die Einrichtung dieses Stabsraumes würde nach aktueller Schätzung etwa 83.200,- €/brutto kosten.

 

d)  Einrichtung einer Photovoltaikanlage

Im Zuge der Planungen wurde die Errichtung einer Photovoltaikanlage geprüft, mit dem Ergebnis, dass auf der südlichen Dachfläche des Traktes entlang des Vorderen Grabens (Innenhof) eine 41,5 kWp-Anlage zur Eigenstromversorgung mit einem geschätzten Kostenvolumen von ca. 183.000,- €/brutto errichtet werden könnte. Eine entsprechende Deckung wäre aus der vorhandenen Rücklage „Photovoltaikanlagen“ grundsätzlich möglich.

e)  Mechanische Lüftungsanlage Sanitärräume

Gem. DIN-Normen ist die Installation einer mechanischen Lüftungsanlage in den Sanitärräumen empfohlen. Aufgrund dieser Empfehlung schlägt der TGA-Fachplaner deren Installation vor, um Geruchsbildung und Ablagerungen in den Leitungen zu vermeiden. Die Kosten belaufen sich auf rund 865.000,- €/brutto. Die Verwaltung empfiehlt dem Stadtrat in Übereinstimmung mit dem planenden Architekturbüro, dieser Einschätzung nicht zu folgen.

 

  1. Neue Entwicklungen seit der Informellen Veranstaltung am 16.07.2025 zu den Kostenbausteinen

 

  1.     Back-Up-Raum

Die Einrichtung der als optional vorgestellten Back-Up-IT-Zentrale im Kellergeschoss hat sich nach eingehender Abstimmung mit dem Amt für Informationstechnik und Digitalisierung als zwingend notwendig erwiesen.

Aufgrund des für eine flächendeckende Netzwerkverkabelung ungünstigen Gebäudegrundrisses wird wegen einzuhaltender Leitungslängen ein zweiter kleinerer Serverraum für die Core-Netzwerkverteilung und die Realisierung der Netzwerkanbindung aller Gebäudeteile und Stockwerke an die zentralen IT-Komponenten (z. B. Server) benötigt.

Die dafür veranschlagten Kosten in Höhe von 55.400,- €/brutto werden in den dargestellten Gesamtkosten berücksichtigt.

 

  1.     Klimatisierung EDV-Unterverteilungen

Die heutigen Serveranlagen erhitzen die Aufstellräume so immens, dass eine Beschädigung der Technik nicht ausgeschlossen werden kann. Diese Räume werden daher klimatisiert. Die Kosten hierfür sind im aktuellen Projektumfang in Höhe von 51.473.000,- €/brutto für das Gesamtareal enthalten.

 

Neben den zentralen Serverräumen im Kellergeschoss werden über das gesamte Gebäude mehrere Technikräume zur Unterverteilung benötigt, bei denen eine geringere Wärmeentwicklung erwartet wird. Dennoch schlagen die TGA-Fachplaner die Installation einer Klimatisierung auch dieser, im gesamten Gebäude verteilten Räume vor, deren Ab- und Zuluft mittels Lüftungskanälen über den Dachraum geführt werden.

 

 

Nach Einschätzung des Amtes für Informationstechnik und Digitalisierung ist eine separate Kühlung der Unterverteilungsräume, welche mit Netzwerkschränken (Switchverteiler) ausgestattet sind, nicht zwingend erforderlich. Eine ausreichende Belüftung (Lüfter in den Schränken) reicht im Normalfall vollkommen aus.

Die Verwaltung schlägt vor, der Einschätzung des Amtes für Informationstechnik und Digitalisierung zu folgen und auf die Empfehlung der Fachplaner zu verzichten.

 

Die Kosten für die Installation der Klimatisierungsanlagen für die UV-Räume wird auf 442.000,- €/brutto geschätzt. Die Kosten sind in der aktuellen Finanzierung nicht enthalten und würden den Eigenanteil des städtischen Haushalts erhöhen.

Die bisher berücksichtigten Einsparungen der Kosten für die Lüftungskanäle im Dachraum von 97.000,- €/brutto sind nach finaler Klärung mit der Planung in den Kosten der o. g. Kühlanlagen enthalten.

 

  1. Anpassung der Planerverträge

 

Gem. HOAI ist das Honorar zunächst an das Ergebnis der freigegebenen Kostenschätzung (später Kostenberechnung) anzupassen. Je nach Entscheidung zum Projektumfang errechnen sich die anrechenbaren, honorarrelevanten Kosten. Die Honorarerhöhung bewegt sich in der Größenordnung, die jeweils einen Beschluss des Gremiums erfordert. Um den Baubeginn Mitte 2026 nicht zu gefährden und um weitere Kostensteigerungen zu vermeiden, bittet die Verwaltung um die Bevollmächtigung des Oberbürgermeisters, die Vertragsanpassungen als              37.III-Verfügungen über den Verwaltungsweg während der Sommerpause zu beauftragen. Die entsprechenden Honorarsummen sind Bestandteil des heute zu genehmigenden Budgets.

 

Gleiches gilt für die Beauftragung der nächsten Leistungsstufe 2 über die Leistungsphasen 3 mit 4.

 

  1. Weiteres Vorgehen

 

Nach Zustimmung zur vorgeschlagenen Planung und Finanzierung ist die Leistungsphase 2 im gewählten Planungsumfang fertigzustellen. Anschließend werden die Planer mit der nächsten Leistungsstufe beauftragt und sowohl die Entwurfsplanung als auch die Kostenberechnung erstellen.

 

Ferner wird die Verwaltung beauftragt, das Finanzierungskonzept mit den Fördergebern abzuschließen und die Antragsunterlagen zu vervollständigen. Hierfür auch heutige Beschlussvorlage.

 

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II. Beschlussvorschlag

 

1. Der Finanzsenat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

2.  Der Finanzsenat stimmt dem neuen Finanzierungsvorschlag laut Sitzungsvortrag zu.

3. Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

a. Der Stadtrat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

b.  Der Stadtrat stimmt dem neuen Finanzierungsvorschlag laut Sitzungsvortrag zu.

 

c. Der Stadtrat stimmt dem vorgeschlagenen Projektumfang der Verwaltung zu und beauftragt die Verwaltung, die Leistungsphase 2 auf deren Grundlage abzuschließen. Ebenso sind die Planer mit der nächsten Leistungsstufe zu beauftragen.

d. Ergänzend zu Beschlussvorschlag Ziffer b. sind folgende zusätzliche Projektbausteine mit aufzunehmen:

1. 

2. 

3. 

4. 

5. 

6. 

7. 

e.  Der Stadtrat stimmt den Vertragsanpassungen der beteiligten Planer zu und beauftragt die Verwaltung, die entsprechenden Nachtrags­vereinbarungen auf dem Verwaltungsweg zu veranlassen.

f. Der Stadtrat stimmt dem weiteren Vorgehen zu und beauftragt die Verwaltung, die Fördergelder entsprechend des Finanzierungs-konzeptes zu beantragen.

g. Bei der HSt. 06900.94260 wird eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 6.154.440,- € zu Lasten des Bahnausbaus (HSt. 61600.96000) außer­planmäßig bereitgestellt.

h. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die in Unterziffer 5 genannten Planerverträge im Rahmen von 37.III-Verfügungen zu tätigen.

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III. Finanzielle Auswirkungen

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

1.

Keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von   für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist

X

3.

Kosten in Höhe von insgesamt 9.481.440,- €/brutto, für die keine Deckung in den Haushalten gegeben ist. Im Rahmen der vom antrag- stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

a) Kosten in Höhe von 1.465.000 € für die Edgar-Wolf’schen Stiftung: Es ist ein Nachtragshaushalt aufzustellen.

b) Kosten in Höhe von 1.862.000 € für die Bürgerspitalstiftung: Es ist ein Nachtragshaushalt aufzustellen.

c) Kosten in Höhe von 6.154.440 € für die Stadt Bamberg: Bereitstellung einer Verpflichtungsermächtigung zu Lasten der HSt. 61600.96000 (Globalbetrag Bahnausbau).

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:   Personalkosten:   Sachkosten:

 

 

 

 

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

Stellungnahme des Finanzreferats:

 

Mit der vorgeschlagenen Vorgehensweise besteht Einverständnis. Für die haushalts­rechtliche Umsetzung bei der Edgar-Wolf’schen Stiftung und bei der Bürgerspital­stiftung wird dem Finanzsenat und der Vollsitzung jeweils eine Nachtragshaushalts­satzung mit Nachtragshaushaltsplan zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

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Verteiler:

Amt 20 – Beschlüsse

Amt 20/200 – Haushalt zum haushaltsrechtlichen Vollzug

Amt 20/200 – Fördermanagement zur weiteren Veranlassung

Amt 23/232 – zur weiteren Verwendung

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