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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2025/9040-23

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Zuletzt wurde in der Finanzsenatssitzung am 19.03.2024 ausführlich über die Herausforderungen der aktuell größten städtischen Baumaßnahme berichtet. Zwischenzeitlich konnte bei der Beplanung und Umsetzung des Schlüsselgewerkes Elektro eine erfolgreiche Wiederaufnahme erzielt und trotz einer weiteren Insolvenz (Baustelleneinrichtung) und eines erforderlichen Planerwechsels (Tiefbau) der Baufortschritt vorangetrieben werden.

 

Wie während einer Führung der Sprecher des Finanz- und Bausenates und anschließender informeller Veranstaltung am 16.07.2025 dargestellt, erfolgt zeitnah die Abrüstung der Fassaden im historischen Innenhof als augenscheinlichster Fortschritt der Baumaßnahme. Auch die Arbeiten im Innenraum gehen stetig voran. So ist u.a. zwischenzeitlich die neuzeitliche Zwischendecke im neuen Foyer abgebrochen und durch eine neue Sichtbalkendecke ersetzt worden. Ebenfalls sind die Rohbauarbeiten der Aufzugsanlage abgeschlossen und der Innenausbau setzt sich fort. In Kürze erfolgen die Tiefbauarbeiten der Regenwasserdurchführung unter dem Bauteil 2 zum Nonnengraben.

 

Neben den bereits benannten Herausforderungen wurde bereits mehrfach über den schadensträchtigen baulichen Gebäudebestand und die weltweiten Einflüsse – Coronapandemie, Blockade des Suezkanals, Ukrainekrieg – berichtet. Damit verbunden sind Lieferengpässe, hohe Auslastungen der Baufirmen, aber vor allem auch ein außergewöhnlicher Anstieg der Baupreise (Baupreissteigerung 2018 bis heute ca. 55 %). Auch bedingt die bereits erläuterte Bauzeitverlängerung diverse Mehrkosten, wie z.B. Lohnkostensteigerung und verlängerte Vorhaltekosten (Baustelleneinrichtung, Baustrom etc.). Nicht zuletzt bestehen im Zusammenhang mit der Insolvenz des Fachplaners IB Burnickl zusätzliche Honorarkosten aufgrund Leistungswiederholungen und verlängerter Grundleistungen bei den restlichen Planern.

Zur Unterstützung der städtischen Verwaltung wurde im Juli 2024 die städtische Tochter Stadtbau GmbH mit der wirtschaftlichen Baubetreuung beauftragt. Eine zentrale Aufgabenstellung war die Überprüfung und Verifizierung der Kostenverfolgung.

 

Nach intensiver Auseinandersetzung und Recherche beläuft sich die aktuelle Kostenprognose des Bauvorhabens auf 28.420.000,- €/brutto inkl. der Bausteine Ausbau Turmgeschosse, Renaissancesaal (ohne Restaurierung der Wand- und Deckenfresken) und Herstellung der Durchörterung (KG 200-400,700).

Bisher waren hierfür im Haushalt Mittel in Höhe von 24.685.000,- € inkl. Verpflichtungs­ermächtigungen bereitgestellt.

 

Daraus resultiert nunmehr ein zusätzlicher Finanzbedarf in Höhe von              3.735.000,- €/brutto. Da diese Mittel in 2025 nicht kassenwirksam benötigt werden, soll die notwendige Deckung durch eine Verschiebung der für den Bahnausbau vorgesehenen Verpflichtungsermächtigung erfolgen. In 2025 ist dort nicht mit der Unterzeichnung von Kreuzungsvereinbarungen zu rechnen, sodass die Verpflichtungsermächtigung in diesem Jahr hierfür nicht in Anspruch genommen werden muss.

Ebenso wurde eine zusätzliche Unterstützung durch die bereits am Projekt beteiligten Zuwendungsgeber nach Abschluss der Baumaßnahme in 2026  in Aussicht gestellt.

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II. Beschlussvorschlag

 

  1. Der Finanzsenat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

2. Der Finanzsenat stimmt dem neuen Finanzierungsvorschlag laut Sitzungsvortrag zu.

3. Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

a. Der Stadtrat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

b. Der Stadtrat stimmt dem neuen Finanzierungsvorschlag laut Sitzungsvortrag zu.

c. Der Stadtrat stimmt der Bereitstellung des zusätzlichen Finanzierungs­bedarfes zu. Bei der HSt. 06900.94270 wird eine Verpflichtungs­ermächtigung in Höhe von 3.735.000,- € zu Lasten des Bahnausbaus (HSt. 61600.96000) überplanmäßig bereitgestellt.

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III. Finanzielle Auswirkungen

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

1.

Keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von   für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist

X

3.

Kosten in Höhe von 3.735.000,- €/brutto, für die keine. Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/ Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

Bereitstellung einer Verpflichtungsermächtigung zu Lasten der HSt. 61600.96000 (Globalbetrag Bahnausbau).

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:   Personalkosten:   Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

Stellungnahme des Finanzreferats:

 

Mit der vorgeschlagenen Vorgehensweise besteht Einverständnis.

 

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Verteiler:

Amt 20 – Beschlüsse

Amt 20 / 200 – Haushalt zum haushaltsrechtlichen Vollzug

Amt 20 / 200 – Fördermanagement zur weiteren Veranlassung

Amt 23 / 232 – zur weiteren Verwendung

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Anlagen

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