Beschlussvorlage - VO/2025/9047-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Umbau von Rasenspielfeld in Kunstrasen für den FC Wacker 1927
Bamberg, Margaretendamm 7
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Referent:in:
- Thomas Beese
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtrat der Stadt Bamberg
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Entscheidung
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Jul 30, 2025
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I. Sitzungsvortrag:
Kurzbeschreibung:
Der FC Wacker plant den Neu- bzw. Umbau der bestehenden Sportanlage am Margaretendamm. Im Zuge des Umbaus soll die bestehende Rasenfläche durch Kunstrasen ersetzt werden, ein ringsum laufender, 1m breiter Außenweg gepflastert sowie ein neuer, 3- seitiger und 6 m hoher Ballfangzaun (straßenseitig nicht umzäunt) aufgestellt werden.
Größe des Bauvorhabens:
Rasen - Breite: 58,36 m Länge: 99,00 m
Ballfangzaun: 215,72 m 6,00 m
bereits ausgeführt: ja nein
Antragseingang: 10.06.2025
vollständig: 02.07.2025
Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB
Außenbereich (§ 35 BauGB)
Dargestellt ist eine Grünfläche mit dem besonderen Standortmerkmal eines Sportplatzes. Nachrichtlich übernommen wurde die Hochwassergrenze des Überschwemmungsgebiets.
Teilplan Landschaftsplan:
Dargestellt ist eine eingeschränkt zugängliche Grünfläche mit dem Standortmerkmal eines Sportplatzes. Nachrichtlich übernommen wurde als schutzwürdige Fläche für mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt ein Überschwemmungsgebiet.
Das Vorhaben entspricht den Darstellungen des Flächennutzungsplans. Aufgrund der Lage im Außenbereich und der Lage innerhalb des Überschwemmungsgebiets sind neben naturschutzfachlichen Belange auch wasserrechtliche Belange zu beachten.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:
Nachbarzustimmung: ja: nein: nicht erforderlich
Kfz – Stellplätze:
erforderlich: 0 anrechenbar: 0 nachzuweisen: 0
Fahrradabstellplätze:
erforderlich: 0 anrechenbar: 0 nachzuweisen: 0
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Barrierefreiheit: nicht erforderlich nachgewiesen
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Besonderheiten:
Die Maßnahme liegt in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet an der Regnitz/Main-Donau-Kanal. Im festgesetzten Überschwemmungsgebiet sind die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen grundsätzlich gem. § 78Abs. 4 WHG untersagt. Es kann jedoch unter gewissen Bedingungen eine Ausnahme im Einzelfall erteilt werden. Diese muss beim Umweltamt der Stadt Bamberg beantragt werden.
Denkmalpflegerische Beurteilung – BayDSchG:
Stadtdenkmal: ja nein
Einzeldenkmal: ja nein
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich
III. Finanzielle Auswirkungen
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
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x |
1. |
Keine Kosten |
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2. |
Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
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3. |
Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
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4. |
Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferats:
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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