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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2025/9047-62

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

Kurzbeschreibung: 

Der FC Wacker plant den Neu- bzw. Umbau der bestehenden Sportanlage am Margaretendamm. Im Zuge des Umbaus soll die bestehende Rasenfläche durch Kunstrasen ersetzt werden, ein ringsum laufender, 1m breiter Außenweg gepflastert sowie ein neuer, 3- seitiger und 6 m hoher Ballfangzaun (straßenseitig nicht umzäunt) aufgestellt werden.

 

 Größe des Bauvorhabens:

 Rasen - Breite: 58,36 m Länge: 99,00 m   

 Ballfangzaun:                                                215,72 m         6,00 m

 

         bereits ausgeführt:   ja    nein

  Antragseingang:  10.06.2025

          vollständig:  02.07.2025

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

 

 

  Außenbereich (§ 35 BauGB)

Dargestellt ist eine Grünfläche mit dem besonderen Standortmerkmal eines Sportplatzes. Nachrichtlich übernommen wurde die Hochwassergrenze des Überschwemmungsgebiets.

Teilplan Landschaftsplan:

Dargestellt ist eine eingeschränkt zugängliche Grünfläche mit dem Standortmerkmal eines Sportplatzes. Nachrichtlich übernommen wurde als schutzwürdige Fläche für mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt ein Überschwemmungsgebiet.

Das Vorhaben entspricht den Darstellungen des Flächennutzungsplans. Aufgrund der Lage im Außenbereich und der Lage innerhalb des Überschwemmungsgebiets sind neben naturschutzfachlichen Belange auch wasserrechtliche Belange zu beachten. 

 

 

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

 Nachbarzustimmung:  ja:     nein:            nicht erforderlich

 

 

 Kfz – Stellplätze:

 erforderlich: 0 anrechenbar: 0 nachzuweisen: 0

 

Fahrradabstellplätze:

 erforderlich: 0 anrechenbar: 0         nachzuweisen: 0

 

 

 Kinderspielplatz:

  nachgewiesen   nicht erforderlich   abzulösen

 

 Barrierefreiheit:  nicht erforderlich   nachgewiesen

 

 Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

 

 Besonderheiten:

Die Maßnahme liegt in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet an der Regnitz/Main-Donau-Kanal. Im festgesetzten Überschwemmungsgebiet sind die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen grundsätzlich gem. § 78Abs. 4 WHG untersagt. Es kann jedoch unter gewissen Bedingungen eine Ausnahme im Einzelfall erteilt werden. Diese muss beim Umweltamt der Stadt Bamberg beantragt werden.

 

Denkmalpflegerische Beurteilung – BayDSchG:

 

 Stadtdenkmal:   ja   nein

 Einzeldenkmal:   ja   nein

 Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:   ja   nein   nicht erforderlich

 BLfD:   ja   nein   nicht erforderlich

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

Der Bau- und Werksenat stimmt der Erteilung der baurechtlichen Genehmigung vorbehaltlich der Zustimmung einer Ausnahme nach § 78 Abs. 5 WHG zu.

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III. Finanzielle Auswirkungen

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

x

1.

Keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:   Personalkosten:   Sachkosten:

 

 

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

Stellungnahme des Finanzreferats:

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Verteiler:

 

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Anlagen

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