Beschlussvorlage - VO/2025/9258-OB
Grunddaten
- Betreff:
-
Angelegenheiten zur Geschäftsordnung des Bamberger Stadtrats
a) Aufwandsentschädigung
b) Abstimmungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 1 Oberbürgermeister
- Referent:in:
- Oberbürgermeister Andreas Starke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtrat der Stadt Bamberg
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Entscheidung
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Oct 29, 2025
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I. Sitzungsvortrag:
- Aufwandsentschädigung:
Mit Schreiben vom 09.09.2025 beantragte die AfD-Gruppierung im Bamberger Stadtrat eine Änderung der Ortssatzung, konkret der Regelungen zur Entschädigung der ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder (vgl. § 3 der Ortssatzung).
Das Schreiben vom 09.09.2025 liegt als Anlage 1 bei.
Mit Schreiben vom 15.09.2025 wies die Verwaltung darauf hin, dass grundlegende Entscheidungen, wie eine Überarbeitung der Ortssatzung hinsichtlich der Entschädigungsregelungen für ehrenamtliche Stadtratsmitglieder, primär im Rahmen einer in Vorbereitung der Geschäftsordnung für die Stadtratsperiode ab 2026 zu führenden Geschäftsordnungsdebatte beraten werden sollten. Daher wurde angeregt, den vorliegenden Antrag in diesen Beratungsprozess mit aufzunehmen.
Das Schreiben vom 15.09.2025 liegt als Anlage 2 bei.
Mit Schreiben vom 21.09.2025 teilten die Antragsteller mit, dass die mit Schreiben vom 09.09.2025 beantragten Änderungen der Ortssatzung bereits zum 01.11.2025 in Kraft treten sollen und daher an einer vorherigen Stadtratsbehandlung festgehalten werde.
Das Schreiben vom 21.09.2025 liegt als Anlage 3 bei.
Aufgrund des Schreibens vom 21.09.2025 wird der Antrag vom 09.09.2025 in die Stadtratssitzung am 29.10.2025 zur Beratung und Entscheidung durch das Stadtratsgremium eingebracht.
Aus Sicht der Verwaltung handelt es sich bei der Diskussion um die Entschädigungsleistung für ehrenamtliche Stadtratsmitglieder um eine grundsätzlich zu führende Debatte. Für eine beantragte Entscheidung zum 01.11.2025 besteht zudem sachlich keine zwingende Notwendigkeit.
- Abstimmungen:
In der Vollsitzung am 25.06.2025 wurde die Verwaltung im Rahmen der Behandlung eines Antrages aus der Bürgerversammlung vom 15.05.2025 zum Thema Abstimmungsverhalten der Stadtratsmitglieder beauftragt, Erkundigungen in anderen Kommunen zu mehr Transparenz bei Abstimmungen im Gemeinderat einzuholen und darzulegen, welche Voraussetzungen in finanzieller und personeller Hinsicht geschaffen werden müssten.
Die Stadt Freiburg, die in dem Antrag aus der Bürgerversammlung als Beispiel angegeben wurde, nutzt derzeit die Sprechstellen zur Abstimmung (Ja-, Nein- und Enthaltungstaste). Dies ist aber nur solange möglich, bis dort die Hybridübertragungen zur virtuellen Teilnahme an Stadtratssitzungen eingeführt werden. Die Umsetzung dort soll spätestens zum Beginn der neuen Amtsperiode erfolgen.
Eine telefonische Abfrage in verschiedenen Städten im weiteren Umkreis (Ansbach, Bayreuth, Coburg, Erlangen, Fürth, Hof, Lichtenfels, Regensburg und Schweinfurt) hat ergeben, dass derzeit keine Kommune mit einem Online-Abstimmungssystem arbeitet und dies weitgehend aufgrund der derzeit schwierigen Haushaltslagen auch nicht für die nächste Amtsperiode geplant ist. Auch sehen die Gemeinden anderweitig keine Möglichkeit, das Abstimmungsverhalten der Stadtratsmitglieder übersichtlicher abzubilden, als das Abstimmungsergebnis bekanntzugeben.
Für das in der Stadt Bamberg genutzte Ratsinformationsprogramm Allris ist ein zusätzliches Modul erhältlich, das eine Abstimmung direkt beim Tagesordnungspunkt möglich macht. Dieses Verfahren wäre allerdings nicht in der App, sondern über Allris net möglich. Die Abstimmung für die Online-Teilnehmenden wäre somit grundsätzlich durchführbar. In der Sitzung könnte das Abstimmungsergebnis direkt angezeigt werden (je nach Vorgabe offen, namentlich oder geheim). In diesem Fall wären künftig auch Wahlen online möglich.
Die Kosten für die Anschaffung dieses Zusatzmoduls lägen aktuell bei rund 6.100 €, die zusätzlichen laufenden Kosten hierfür beliefen sich auf rund 105 € monatlich. Die Bereitstellung der nötigen Haushaltsmittel vorausgesetzt wäre für die Nutzung eines solchen Abstimmungssystems eine Änderung der Geschäftsordnung notwendig. Auch müsste sichergestellt sein, dass alle Stadtratsmitglieder das hierfür vorgesehene Ratsinformationsprogramm Allris nutzen, was derzeit nicht der Fall ist.
Die Wählergruppierung BaLi hat mit Schreiben vom 22.09.2025 beantragt, dass das Zusatzmodul angeschafft und verwendet werden soll bzw. Haushaltsmittel für das Jahr 2026 einzustellen sind. Die Einführung soll schrittweise und eine zunächst 3-monatige probeweise Verwendung und ggf. die endgültige Einführung nach entsprechendem endgültigen Beshluss des Stadtrates erfolgen.
Im Ergebnis schlägt die Verwaltung vor, die derzeitige Vorgehensweise zur Erfassung des Abstimmungsverhaltens der Stadtratsmitglieder bis auf weiteres zu belassen. Zu den Beratungen für die neue Geschäftsordnung soll das Thema dann erneut aufgegriffen werden.
Die Verwaltung empfiehlt daher, die bisher bewährte Praxis einer Geschäftsordnungsdiskussion, welche auch die Regelungen der künftigen Ortssatzung beinhaltet, im Zuge der Vorbereitungen der konstituierenden Sitzung des neugewählten Stadtrates voraussichtlich im März / April 2026 zu führen und den gestellten Antrag vom 09.09.2025 dort mit zu beraten.
II. Beschlussvorschlag
1. Der Stadtrat der Stadt Bamberg nimmt den Sitzungsvortrag zur Kenntnis.
2. Die derzeitigen Vorgehensweisen werden bis auf weiteres beibehalten und der Stadtrat der Stadt Bamberg verweist die Beratung des Antrages der AfD-Wählergruppierung vom 09.09.2025 zur Änderung der Ortssatzung hinsichtlich der Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Stadträte sowie den Antrag der Wählergruppierung BaLi vom 22.09.2025 zu namentlichen Abstimmungen in die Geschäftsordnungsdebatte zur Vorbereitung der konstituierenden Sitzung des neugewählten Stadtrates im Mai 2026.
3. Die Anträge der AfD-Wählergruppierung vom 09.09.2025 sowie der Antrag der Wählergruppierung BaLi vom 22.09.2025 sind hiermit geschäftsordnungsgemäß behandelt.
III. Finanzielle Auswirkungen
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
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X |
1. |
Keine Kosten |
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2. |
Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
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3. |
Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
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4. |
Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferats:
Anlagen
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1
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91,1 kB
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