Berichtsvorlage - VO/2022/5301-R1
Grunddaten
- Betreff:
-
Untere Brücke: Interessenbekundungsverfahren Tischvorlage
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- 1 Referat für öffentliche Sicherheit, Recht und Ordnung
- Beteiligt:
- 80 Wirtschaftsförderung; 3 Referat für Wirtschaft und Digitalisierung; 30 Ordnungsamt
- Referent:in:
- Christian Hinterstein
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtrat der Stadt Bamberg
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Kenntnisnahme
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Mar 30, 2022
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I. Sitzungsvortrag:
A) Interessenbekundungsverfahren Bewirtschaftung Untere Brücke:
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 23.02.2022 u.a. folgenden Beschluss gefasst:
„Der Stadt stimmt einer temporären Bewirtschaftung der Unteren Brücke im Jahr 2022 grundsätzlich zu und beauftragt in Vollzug des bestehenden Beschlusses vom 28.07.2022 die Verwaltung ein Interessenbekundungsverfahren auszulösen und dem Stadtrat in der Sitzung am 30.03.2022 das Ergebnis vorzustellen.“
Aufgrund dieses Beschlusses hat die Verwaltung ein Interessenbekundungsverfahren mit folgenden Rahmenbedingungen durchgeführt:
- Die Verkehrsfläche der Unteren Brücke würde im Rahmen einer durch die Betreiberin/den Betreiber zu beantragenden Baugenehmigung für den Betrieb einer Freischankfläche zur Verfügung gestellt werden. Die Freischankfläche soll nach Erteilung einer Baugenehmigung temporär in der Zeit vom 15. April bis zum 15. Oktober 2022 eingerichtet werden. Es handelt sich um einen probeweisen Betrieb. Im Falle von erheblichen Störungen durch den Betrieb, insbesondere, wenn die Betreiberin/der Betreiber die gemachten Auflagen nicht einhält oder sonstige, negativen Entwicklungen eintreten, welche einen Weiterbetrieb nicht zulassen, muss sich die Betreiberin/der Betreiber auch zu einer vorzeitigen vollständigen oder teilweisen Einstellung des Betriebes verpflichten. bzw. wird die Baugenehmigung widerrufen. In diesem Fall müssen die eingebrachten Gegenstände, insbes. Bestuhlung oder Servicestationen, etc., kurzfristig wieder beseitigt werden. Ein Rechtsanspruch auf eine Fortsetzung des Betriebs ist ausgeschlossen.
Auf Verlangen der Stadt ist der Betrieb (bspw. für die Durchführung von Gedenk- oder anderen Veranstaltungen, bspw. zum 8. Mai, vorübergehend zu reduzieren bzw. anzupassen).
Im Bedarfsfall können jederzeit zusätzliche und/oder weitergehende Auflagen oder eine Einschränkung des Betriebes erfolgen.
2. Die Betreiberin/der Betreiber übernimmt die Verkehrssicherungspflicht für die Freischankfläche und stellt die Stadt Bamberg von allen Haftungsansprüchen Dritter frei.
3. Für die Dauer einer Sandkerwa im Jahr 2022 (incl. des Zeitraums für Auf- und Abbau) wird eine Nutzung der Unteren Brücke für einen Freischankflächenbetrieb ausgeschlossen. Die Freischankfläche ist für diesen Zeitraum durch die Betreiberin/den Betreiber vollständig zu räumen.
4. Die Brücke soll beidseitig bewirtschaftet werden. Zwischen den Tischen bzw. der Bestuhlung muss eine Mindestbreite von 3,50 Metern, bezogen auf das freie Lichtraumprofil (die benötigte Mindestbreite ist daher bspw. frei von Sonnenschirmen o.ä. zu halten), verbleiben. Das Mobiliar muss entsprechend auf dieses Erfordernis angepasst sein.
5. Die Betreiberin/der Betreiber stellt einen ausreichenden Sicherheitsdienst (Security). Zu den wahrzunehmenden Aufgaben gehört auch die Kontrolle der jederzeitigen Durchgängigkeit für Passanten (Durchgangsverkehr) sowie die Verhinderung einer Nutzung des Mobiliars und des Aufenthalts von Passanten an den Brückenseiten außerhalb der Betriebszeiten. Der Sicherheitsdienst muss daher vor allem auch außerhalb der Betriebszeiten eingesetzt werden. Dies ist durch die Betreiberin/den Betreiber mit Abgabe der Interessenbekundung zu bestätigen. Die Betreiberin/der Betreiber ist verpflichtet, die Stärke des Sicherheitsdienstes ggf. an aktuelle Entwicklungen anzupassen und ggf. die Personenstärke auch kurzfristig zu erhöhen.
6. Die Betriebszeiten sind von Sonntag bis Donnerstag max. bis 22 Uhr und am Freitag und Samstag bis max. 23 Uhr. Eine Nachtruhe von 8 Stunden ist zwingend einzuhalten. Musikdarbietungen oder eine künstliche Beschallung des Bereiches sind nicht möglich. Der tägliche Betriebsablauf ist durch die Betreiberin/den Betreiber so zu organisieren, dass um 22 Uhr bzw. um 23 Uhr keine Personen mehr an den Tischen sitzen und alle Aufräum- und Sicherungsarbeiten am Mobiliar zu diesen Zeitpunkten vollständig abgeschlossen sind.
7. Das Bewirtschaftungskonzept muss eine Bewirtung nur an den Tischen vorsehen und Selbstbedienung ausschließen. Eine Weitergabe von Getränken oder Speisen vom Tisch an Außenstehende ist zu unterbinden. Speisen und Getränke sollen nur in wiederverwertbaren Verpackungen und Behältnissen (bspw. Mehrweggeschirr) ausgegeben werden. Ein To-Go-Verkauf von Getränken oder Speisen an Passanten (außer an den Tischen der Freischankfläche) ist ausgeschlossen.
8. Sicherung des von der Betreiberin/vom Betreiber zu stellenden Mobiliars (Tische, Stühle, etc.), auch außerhalb der Betriebszeiten, bspw. durch den Einsatz eines Sicherheitsdienstes.
9. Reinigung der gesamten Fläche (bestuhlte Flächen sowie Verkehrsflächen) während der gesamten Nutzungsdauer (Ausnahme gilt während einer Sandkerwa). Alle während der gesamten Nutzungsdauer anfallenden Abfälle sind über durch die Betreiberin/den Betreiber bereitzustellende Abfallbehältnisses zu entsorgen.
10. Erfüllung aller sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorgaben, insbesondere rechtzeitig Einholung der neben der Baugenehmigung erforderlichen gaststättenrechtlichen Erlaubnis und Beachtung der lebensmittelrechtlichen sowie vor allem auch der jeweils aktuell geltenden infektiologischen Vorgaben.
11. Die Mitnutzung der im Bereich Am Leinritt/Untere Brücke vorhandenen öffentlichen Toilettenanlage ist grundsätzlich möglich und wäre durch schriftliche Vereinbarung im Detail zu regeln.
12. Die Betreiberin/Der Betreiber muss ein Flucht- und Rettungswegekonzept erstellen, mit den zuständigen Behörden abstimmen und vor Ort umsetzen. Dabei ist insbes. sicherzustellen, dass die Feuerwehranleiterstellen im Bereich der beiden Brückenköpfe (Untere Brücke – Dominikanerstraße bzw. Am Kranen) sowie vor dem Alten Rathaus jederzeit uneingeschränkt zugänglich bleiben. Dies gilt gleichermaßen für die Zugänglichkeit zu den Brückengeländern.
Das Interessenbekundungsverfahren lief bis zum 11.03.2022, 12 Uhr.
Erforderlich hierfür war die Abgabe einer schriftlichen Erklärung, dass alle Rahmenbedingungen eingehalten werden sowie die Abgabe eines Konzeptes (Beschreibung, Planübersichten, etc.), wie der Freischankflächenbetrieb konkret umgesetzt wird. (insbes. konkrete Aussagen zu Betriebszeiten, Betriebsorganisation, Bestuhlung, Serviceangeboten, etc.).
Der Betreiber Tom Land hatte bereits am 31.01.2022 ein Konzept zur Bewirtschaftung der Unteren Brücke vorgelegt. Es liegt als Anlage bei. Im Zuge des Interessenbekundungsverfahrens erklärte er, dass dieses Konzept als seine Interessenbekundung im Zuge des Verfahrens zu behandeln sei.
Herr Tom Land hat somit als einziger im Zuge des Verfahrens eine Interessenbekundung abgegeben.
Bereits am 14.03.2022 hat er eine entsprechende Baugenehmigung beantragt und die erforderlichen Unterlagen eingereicht.
Am 23.03.2022 wurden noch offene Punkte mit Herrn Land besprochen:
- den Sicherheitsdienst (Firma Protego) wird er situationsabhängig einsetzen und nicht mit einem starren System arbeiten. Während der Öffnungszeiten werden auch die Bedienungen ggfs. regulierend eingreifen
- es ist geplant die öffentliche Toilette anzumieten und durch den Gastwirt zu betreiben. Diese soll sowohl den Gästen der Gastronomie auf der Unteren Brücke als auch allen anderen Nutzerinnen und Nutzern wie bisher zur Verfügung stehen.
- Eine Gesamtaufstellung der anfallenden Kosten wird derzeit erstellt und soll dem Gastwirt mitgeteilt werden.
- Die Anbringung eines Brückengeländers sollte nach Möglichkeit erst nach Abschluss der Freiluftsaison erfolgen
- Geplanter Start ist Samstag 16. April 2022. Bereits 10 Tage vorher soll mit dem Aufbau begonnen werden.
- Die Lebensmittelüberwachung wird in die Realisierung des Projektes eng einbezogen.
Herr Land wird in der Stadtratssitzung am 30.03.2022 sein Konzept vorstellen und für Fragen zur Verfügung stehen.
B) Verordnung nach Art. 30 LStVG:
Im Hinblick auf die Vorbereitungen zum Erlass einer Verordnung nach Art. 30 LStVG wurde die Polizei nach der Stadtratssitzung am 23.02.2022 um ihre Einschätzung zu den rechtlichen Voraussetzungen sowie konkreten Örtlichkeiten gebeten. Die Verwaltung wird hierzu weiter berichten.
C) Flächen für kulturelle Veranstaltungen:
Derzeit werden weiterhin verschiedene Flächen für niederschwellige und konsumfreie Aufenthalte innerhalb der Innenstadt sowie für kulturelle Veranstaltungen außerhalb der Innenstadt hinsichtlich der konkreten Rahmenbedingungen (Lage, Immissionssituation, Kosten für Ertüchtigung, etc.) geprüft. Ein abschließender Entscheidungsvorschlag kann derzeit noch nicht vorgelegt werden. Die Verwaltung wird weiter berichten.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
X | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates:
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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920 kB
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