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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2022/5602-51

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Die von der Verwaltung des Jugendamtes aufgestellten Entwürfe des Abschnitts "Jugendhilfe" sind dem Sitzungsvortrag beigefügt und zwar für alle Haushaltspositionen, für welche das Stadtjugendamt anordnungsberechtigt ist. In den Zusammenstellungen bei den Einzelfallhilfen sind sämtliche Kosten zum besseren Vergleich gegenübergestellt, auch wenn diverse Budgetringe existieren.

 

 

1. Verwaltungshaushalt 2023

 

In der Gegenüberstellung haben wir neben den Anforderungen zum Haushaltsjahr 2023 für eine bessere Vergleichbarkeit angeordnet:

  • Ansätze für den Haushalt 2022
  • Rechnungsergebnis 2021
  • Rechnungsergebnis 2020
  • Rechnungsergebnis 2019

 

Der Entwurf für das Haushaltsjahr 2023 und die Veränderungen zu den Vorjahren im Hinblick auf Anforderungen, Ansätze und Rechnungsergebnisse sind in den einzelnen Unterabschnitten ausgewiesen. Die Begründungen bei den verschiedenen Unterabschnitten erläutern die wichtigsten Veränderungen. In der Sitzung erfolgen zusätzliche Hinweise und Ergänzungen.

 

Basis für den Haushaltsentwurf 2023 ist die aktuelle Situation (Stand 23.06.2022), welche bezogen auf die tatsächlichen Ansätze 2022 eine Erhöhung des Gesamtansatzes im Ausgabenbereich enthält. Betrachtet man den Zuschussbedarf in den klassischen Aufgaben des Jugendamtes (BR 510, 511, JAS, Mieten, Leistungen BSB = 20.170,748 €), bedeutet die Anforderung 2023 im Vergleich zum Ansatz 2022 eine Erhöhung von rund 7,74 %. Diese ist vor allem der stetigen Schaffung neuer KiTa-Plätze und der Fallzahlensteigerung mit einhergehender Kostensteigerung im Bereich der ambulanten und stationären Jugendhilfe geschuldet.

 

Alle Ansätze sind ohne Haushaltsausgabereste u. übertragene Mittel dargestellt.

 

 

Durch das erneut große Engagement der zuständigen Fachkräfte im Pflegekinderdienst gelang es in 2021 sogar, dass 12 Kinder und Jugendliche (Vorjahr 9) trotz erheblicher Krisensituationen in ihren Pflegefamilien verbleiben konnten, was der Stadt Bamberg Mehrkosten für 12 Monate Heimerziehung in Höhe von rund 603.400,00  ersparte.

 

Im Bereich der Jugendsozialarbeit an Schulen wurden die Ansätze so bemessen, wie sie aufgrund der Fördervereinbarung mit den Trägern (Personalkosten) notwendig werden, einschließlich erforderlicher Nachzahlungen aus der Abrechnung 2022.

 

Die Einzelfallhilfen sind im stationären Bereich bei den Minderjährigen im Teilbereich der Vollzeitpflege steigend (+ 13 % zum Vorjahr) und im Teilbereich Heimerziehung stagnierend. Die Fallzahlen stagnieren in Teilbereich Vollzeitpflege und sind sinkend im Teilbereich Heimunterbringung (- 20 %) Allerdings steigen die Fallkonstellationen im Hilfefeld der Eingliederungshilfen weiter (+ 3 % zum Vorjahr). Bei den ambulanten Maßnahmen ist weiterhin eine steigende Tendenz festzustellen (+ 5 % zum Vorjahr), wobei hier die Sozialpädagogischen Familienhilfen im Vergleich zu Erziehungsbeistandschaften weiterhin ein deutlich größeres Volumen haben.

 

Die Fallzahl der sogenannten „geerbten“ Fälle (Fälle, welche wir durch Zuzug der Sorgeberechtigten nach Bamberg rechtlich zwingend übernehmen müssen) zeigt eine steigende Tendenz. Für das aktuelle Jahr 2022 liegen die Ausgaben momentan bei rund 0,49 Mio. €.

 

Die Kosten für die unbegleiteten Minderjährigen und Volljährigen waren in 2021 weiterhin rückläufig (- 7 % zum Vorjahr), da die noch in Heimerziehung befindlichen Jugendlichen durch Volljährigkeit nach und nach ausscheiden. Damit hängt aber auch zusammen, dass sich die Einnahmen ebenfalls deutlich reduziert haben. Bei den Fallzahlen ist eine Steigerung zu beobachten. Dies ist vor allem durch die Verortung der ANKER-Einrichtung Oberfranken (AEO) in Bamberg bedingt. Im Hilfefeld der Inobhutnahmen müssen hier vermehrt minderjährige Flüchtlinge durch das Stadtjugendamt           (+ 63 % zum Vorjahr) in Obhut genommen werden zum Teil zumindest vorläufig, bis z.B. eine Umverteilung erfolgen kann.

 

Im Unterabschnitt 45 stellen sich die Anforderungen für Einnahmen und Ausgaben in 2022 wie folgt dar (Angaben in €):

 

Abschnitt 45

Anforderung 2023

Anforderung 2022

Aktueller Ansatz 2022

RE

2021

Einnahmen

2.820.617,00

2.673.817,00

2.951.629,00

2.799.117,05

Ausgaben*

11.004.635,00

11.731.375,00

10.036.605,00

10.198.993,58

Zuschuss

8.184.018,00

9.057.558,00

7.084.976,00

7.399.876,53

 * in diesem Betrag ist der im Globalansatz bei 40700.70000 enthaltene Ansatz für den Stadtjugendring nur im Rechnungsergebnis enthalten (siehe gesonderte Aufstellung).

 

Aktuell ist bei der kindbezogenen Förderung noch keine Basiswerterhöhung für 2023 bekannt, die aber sicher erfolgen wird.

Abschnitt 46/47

Anforderung 2023

Anforderung 2022

Aktueller

Ansatz 2022

RE

2021

Einnahmen

15.748.650,00

15.438.800,00

15.288.850,00

13.720.049,74

Ausgaben*

26.745.300,00

26.409.500,00

25.974.250,00

23.137.109,87

Zuschuss

10.996.650,00

10.970.700,00

10.685.400,00

9.417.060,13

 * in diesem Betrag sind die im Globalansatz bei 40700.70000 enthaltenen Ansätze für das Spielmobil, Zuschüsse für Einrichtungen der offenen Jugendarbeit nur im Rechnungsergebnis mit enthalten.

 

Die Steigerung des Zuschussbedarfes im Budgetrings 510 des Jugendamtes wird erneut überwiegend durch die steigenden Zuwendungen an Kindertageseinrichtungen (Neuschaffung von KiTa-Plätzen) verursacht. Sie beträgt 1,45 Mio. € bezogen auf den aktuellen Ansatz.

 

Unsere aktuellen Fallzahlen und Hochrechnungen zugrunde gelegt, sind die angeforderten Haushaltsmittel für 2023 zwingend erforderlich. Fallmehrungen bzw. außergewöhnliche Fallkonstellationen mit besonderen Entgelten sind in den Kalkulationen nicht mit eingerechnet.

 

1.1 Globalbetrag:

 

Der Globalbetrag Jugend für die sogenannten rein freiwilligen Leistungen wurde im Jahr 2021 neu aufgestellt. Zu den schon bisher über den Globalbetrag finanzierten Projekten kommt noch eine Reihe weiterer Zuschussempfänger, die über den neuen Globalbetrag abgedeckt werden. Dafür ist ein Ausgabenbedarf in 2023 in Höhe von unverändert 666.000,00 € anzusetzen. Beispielsweise werden die präventiven Projekte Opstapje und Opstapje-Baby aber auch die Erziehungsberatung und Zuschüsse an freie Träger im neuen Globalbetrag erfasst. Mit den genannten Projekten können Familien in ihren eigenen Systemen gestärkt und damit kostenintensivere Maßnahmen vermieden werden.

 

Bei den Projekten der berufsbezogenen Jugendarbeit gibt es als laufende Projekte weiterhin die Hauswirtschaftsdienste des SKF Bamberg e.V. sowie die Kompetenzagentur der gfi.

 

2. Vermögenshaushalt

 

Bei den freiwilligen Investitionskostenzuschüssen an die Träger können die Anforderungen in diesem Budgetring beibehalten werden. Die mittlerweile 53 Kindertageseinrichtungen haben stetig Sanierungsarbeiten, Ersatzbeschaffungen oder Reparaturen zu tätigen, sodass die veranschlagte Summe weiterhin benötigt wird. Im laufenden Haushaltsjahr sind von den Trägern bereits Anträge mit einer Zuschusssumme von ca. 115.000,00 € gemeldet worden.

Der Ansatz für 2022 in Höhe von 220.000,00 € ist bereits jetzt zu 52,3 % ausgeschöpft.

 

Im Vermögenshaushalt 2023 werden die einzelnen KiTa-Maßnahmen benannt, die beschlossen und im Bau oder zur Ausführung anstehend sind. Die staatlichen Zuschussmittel werden bei Eingang an die Träger durchgereicht. Die tatsächlich möglichen Ansätze werden dann im Rahmen der Möglichkeiten des städtischen Haushaltes in den Haushaltsberatungen festgelegt. Auszahlungen an Träger erfolgen aus dem Globalbetrag nach Baufortschritt der einzelnen Maßnahmen.

 

Die für die KiTa-Offensive 2017 zur Verfügung gestellten Nettomittel der Stadt Bamberg sind mittlerweile ausgeschöpft bzw. fest durch Stadtratsbeschlüsse verplant.

Da weiterhin ein Bedarf an Betreuungsplätze ermittelt ist und mittlerweile auch weitere Maßnahmen für Generalsanierungen zum Erhalt bestehender Plätze und teilweise Erweiterung anstehen, wurde bereits 2021 eine Verpflichtungsermächtigung über eine Bruttobelastung der Stadt Bamberg von 10.000.000,00 € und in 2022 von 12.500.000,00 € eingegangen. Von den vorgesehenen Projekten konnten bislang nicht alle Mittel mit Stadtratsbeschlüssen gebunden werden, vor allem, da sich bei 2 Projekten die im Vorfeld erforderlichen Grundstücksabwicklungen als sehr zeitaufwändig erwiesen haben. Außerdem gab es bei weiteren Bauträgern Verzögerungen in der weiteren Planung der Projekte.

 

Aufgrund der Bedarfslage für Betreuungsplätze und voraussichtlich nicht mehr konkretisierbarer Projekte aus den Verpflichtungsermächtigungen 2021 und 2022 ist es erforderlich in 2023 eine weitere Verpflichtungsermächtigung über brutto 15.000.000,00 € einzugehen. Dieser Betrag ergibt sich aus Planungen für den Neubau von Kitas im Ulanenpark und auf dem Maiselgelände, Generalsanierung/Ersatzneubau des Dr.-Robert-Pfleger-Kinderhortes sowie dem Neubau einer weiteren KiTa auf dem Lagarde-Campus.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Haushaltsanträge des Stadtjugendamtes werden befürwortet.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Haushaltsmittel zum Haushalt 2023 anzumelden und zwar

2.1              den Abschnitt "Jugendhilfe" des

 Verwaltungshaushaltes lt. Zusammenstellung Anlage 1 und den Endsummen

 Ausgaben =              38.770.015,00

 Einnahmen                                                        =              18.599.267,00

 Zuschussbedarf =              20.170.748,00 €

2.2 im Vermögenshaushalt 2023 lt. Zusammenstellung Anlage 3
 

 UA 4740/4742/4744.98890
 Instandhaltungszuschüsse               220.000,00 €

 

 UA 4740/4742/4744 KiTa-Offensive

 kassenwirksam aus VE Sanierungsprogramm                             700.000,00 €

 

 und

 

 eine neue Verpflichtungsermächtigung 2023 bei

 UA 4740/4742/4744                       15.000.000,00 €             

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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