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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2022/5694-4ZWB

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

  1. Vorbemerkung

2023 jährt sich Bambergs Einschreibung zum UNESCO-Weltkulturerbe zum 30. Mal. Für das Jubiläumsjahr stellt das Zentrum Welterbe Bamberg (ZWB) ein vielfältiges Programm zusammen, um Einheimischen wie Gästen das Erbe der Menschheit näher zu bringen.

 

  1. Ziele

Die feierliche Begehung des Jubiläums soll

 

  • das Welterbe Bamberg als Bildungs- und Identifikationsquelle einer breiten Öffentlichkeit vermitteln
  • auf die Bedeutung des Welterbes für ganz Oberfranken hinweisen
  • Verständnis für den Wert und die Verortung des Welterbes stärken
  • die nationale und internationale Sichtbarkeit Bambergs erhöhen

 

  1. Veranstaltungen

Folgende Veranstaltungen sind laut Planungsstand vom 25. Oktober 2022 im Rahmen des Welterbe-jubiläums in Bamberg vorgesehen:

 

8. März 2023

Plakataktion „Women in Heritage“ zum Weltfrauentag

 

23. März 2023

Führung zu Wasserkraftnutzung in Bamberg zum Weltwassertag (in Kooperation mit der Volkshochschule Bamberg Stadt)

 

26./27. April 2023

Sitzung der Vereinigung der Denkmalfachämter in den Ländern in Bamberg

 

 

29. April 2023

Sonderführung durch das Welterbe-Besuchszentrum anlässlich des vierten Geburtstags der Ausstellung

 

Ende April 2023

Zusammenarbeit mit der IG Bamberger Gärtner zum Tag der offenen Gärtnereien

 

7. Mai 2023

Weltkulturerbelauf

 

Mai 2023

Kinder-Uni zum Thema „Welterbe“

 

20. Mai 2023

Kultureller Bildungstag des Kulturamts der Stadt Bamberg mit Modul zum Welterbe als Lernort

 

Mai 2023

Seminar im Welterbe „Altstadt von Bamberg“ des Urban Management Program der TU Berlin

 

27. Mai 2023

Dîner en blanc zum UNESCO-Welterbetag mit dem Blechbläserquintett der Bamberger Symphoniker

 

Juni 2023

Ausstellung zum Welterbe in Bahrain in Zusammenhang mit den Special Olympics World Games

 

23. Juli 2023

20. Gründungstag der Stiftung Weltkulturerbe Bamberg

 

8. September 2023

Internationaler Solidaritätstag der UNESCO-Welterbestädte

 

9. September 2023

Führung durchs Welterbe von Kindern für Kinder zum Tag des offenen Denkmals

 

Zudem soll ein Festakt mit Bundeskanzler Olaf Scholz im Kaisersaal stattfinden.

 

Alle Veranstaltungen sollen in einem übergreifenden Jubiläumsprogramm angekündigt und in den lokalen Medien sowie im Internet beworben werden.

 

  1. Kommunikation und Dokumentation

Als Kommunikations- und Dokumentationsmaßnahmen sind ein gedrucktes Jubiläumsprogramm, Flyer und Plakate geplant.

 

  1. Finanzierung

Nach heutigem Planungsstand belaufen sich die geplanten Gesamtkosten des Jubiläums auf 38.328 EUR, die sich wie folgt zusammensetzen:

Jubiläumsprogramm Layout und Druck

 

4.000

Außenwerbung

 

4.500

Veranstaltungskooperationen

 

4.000

Austragung von Fachsitzungen

 

3.500

Jubiläumsnotizbuch mit historischen Aufnahmen

 

4.000

Festakt im Kaisersaal

 

18.328

Summe

 

38.328

 

Für weitere Aktivitäten werden derzeit Partner gewonnen, so dass die Feierlichkeiten auch von externen Ressourcen mitgetragen werden. So hat die Stiftung Weltkulturerbe bereits ihre Zusammenarbeit zugesichert.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

Der Kultursenat empfiehlt dem Finanzsenat folgende Beschlussfassung:

 

1. Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, Haushaltsmittel in Höhe von 38.328 Euro für den Haushalt 2023 anzumelden.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, Fördermöglichkeiten zu prüfen und etwaige Förderanträge zu stellen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 38.328 Euro für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist.

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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