Berichtsvorlage - VO/2022/5781-R7
Grunddaten
- Betreff:
-
Graf-Stauffenberg-Wirtschaftsschule - mögliche Teilnahme an einem Schulversuch "Wirtschaftsschule ab Jahrgangsstufe 5"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- 7 Referat für Bildung, Schulen und Sport
- Beteiligt:
- 49 Amt für Bildung, Schulen und Sport
- Referent:in:
- Dr. Matthias Pfeufer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kultursenat
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Kenntnisnahme
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Nov 17, 2022
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I. Sitzungsvortrag:
Die Perspektiven der Schulentwicklung an der Graf-Stauffenberg-Wirtschaftsschule waren Gegenstand der letzten Sitzung des Kultursenats am 21. Juli 2022 (vgl. VO/2022/5630-R7). Unmittelbar im Anschluss an die Sitzung erreichte die Verwaltung ein weiterer Antrag auf Vorratsbeschluss in Sachen einer möglichen Teilnahme an einem „Modellversuch ‘Wirtschaftsschule ab Klasse 5‘“.
Zunächst muss erneut betont werden, dass ein solcher Modellversuch – bisweilen auch: Schulversuch – zwar seit einiger Zeit in der politischen Debatte diskutiert wird (vgl. u.a. den Beschluss des Landesvorstands der Arbeitsgemeinschaft Mittelstands-Union der CSU vom 12. März 2021 oder den Antrag der FDP-Landtagsfraktion vom 30. November 2021; Drs. 18/19291), bislang aber von Seiten des Bayerischen Landtags und des zuständigen Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus keine konkreten Umsetzungspläne bekannt sind. Vielmehr geht es der Bayerischen Staatsregierung darum, die Attraktivität der Schulart durch die „Stärkung und Schärfung des Profils (…) als berufliche Schule“ (sic!) zu erhöhen. Im Mittelpunkt stehen dabei die Kompetenzbereiche digitale Kompetenzen, naturwissenschaftliche Kompetenzen und berufliche Handlungskompetenzen. Dieses von einer Arbeitsgruppe im Ministerium erstellte Konzept wird in den vierstufigen Wirtschaftsschulen beginnend mit der 7. Jahrgangsstufe ab September 2022 implementiert (vgl. Drs. 18/18542 vom 13. Oktober 2022). In der Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus auf die Anfrage des Abgeordneten Fischbach (FDP) wird explizit darauf hingewiesen, dass „die Durchführung eines Schulversuchs ‚Wirtschaftsschule ab der 5. Jahrgangsstufe‘ derzeit nicht vorgesehen [ist]“ (ebd.).
Den o.g. Antrag der FDP-Landtagsfraktion hat am 27. Januar 2022 der Ausschuss für Bildung und Kultus des bayerischen Landtags beraten und mehrheitlich die Ablehnung empfohlen (Stimmergebnis: CSU: Ablehnung; B90/GRÜ: Enthaltung; FREIE WÄHLER: Ablehnung; AfD: Ablehnung; SPD: Ablehnung; FDP: Zustimmung; vgl. Drs. 18/21153). Weitere Ausschüsse haben sich mit dem Antrag nicht befasst.
Die Ausgangssituation hat sich durch das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22. Dezember 2022 (vgl. VO/2022/5630-R7) – das dem Ausschuss für Bildung und Kultus am 27. Januar 2022 mutmaßlich bekannt war – dahingehend verändert, dass private Wirtschaftsschulen – davon gibt es in Bayern rund 30 – ab dem Schuljahr 2022/2023 eine 5. Jahrgangsstufe als weitere Vorklasse zur vierstufigen Wirtschaftsschule einführen können. Dass diese gerichtliche Entscheidung keine Auswirkungen auf die öffentlichen Wirtschaftsschulen hat – d.h. die rund 30 staatlichen und 15 kommunalen, darunter die Graf-Stauffenberg-Wirtschaftsschule – wurde bereits im Juli ausführlich berichtet.
Die Bamberger Sondersituation – neben der städtischen Graf-Stauffenberg-Wirtschaftsschule gibt es noch die Private Wirtschaftsschule Bamberg (PWS; Trägergesellschaft: Quadriga gGmbH) – erfordert aber ein genaues Abwägen der nächsten Schritte. Obgleich rechtlich möglich, führt die PWS im Schuljahr 2022/2023 keine 5. Jahrgangsstufe ein. Welche Pläne die Quadriga gGmbH für das Schuljahr 2023/2024 hat, ist der Verwaltung nicht bekannt.
Andere Kommunen (z.B. Erlangen oder Nürnberg) haben auf die Situation mit Vorratsbeschlüssen reagiert, um – sobald die rechtlichen Rahmenbedingungen für öffentliche Wirtschaftsschulen gegeben sind – umgehend die Einführung der 5. Jahrgangsstufe umsetzen zu können.
Da die Verwaltung auf einen gemeinsamen Schulentwicklungsprozess von Real- und Wirtschaftsschule setzt (vgl. Beschluss zu VO/2022/5630-R7) und den Ergebnissen nicht vorgreifen möchte, kann aber kein eindeutiges Votum für den im Antrag geforderten Beschluss erfolgen. In benannten Schulentwicklungsprozess sollen Formen der Zusammenarbeit gerade in den Jahrgangsstufen fünf und sechs („Orientierungsstufe“) ausgelotet werden.
II. Beschlussvorschlag
II. Beschlussvorschlag:
- Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.
- Die Stadt Bamberg unterstützt den Modellversuch „Wirtschaftsschule ab Klasse 5“. Im Fall der Einrichtung eines Modellversuchs „Wirtschaftsschule ab Jahrgangsstufe 5“ stellt die Verwaltung einen Antrag zur Teilnahme, soweit nicht die Ergebnisse des Schulentwicklungsprozesses diesem entgegenstehen.
- Der gemeinsame Antrag der Stadträtin John (FW) sowie der Stadträte Kuhn (CSU) und Kuntke (SPD) ist hiermit geschäftsordnungsgemäß behandelt.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
x | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates:
Anlagen
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(wie Dokument)
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244,5 kB
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