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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2022/5785-45

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Seit 2017 sind die Kunstkracher mit kreativen Bildungs- und Freizeitangeboten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene in Bamberg aktiv. Gegründet wurde die Kunstschule als Initiative freischaffender Künstler*innen in Kooperation mit dem Kulturamt Bamberg. Die Gruppe legte je zwei Semester- und Ferienprogramme auf, realisierte das drittmittelfinanzierte Kultur-macht-stark-Projekt „BE4 – Bauen, Bühne, Bunt, Bamberg“ und organisierte im Frühjahr 2019 und 2020 die Kreativwochen „TSNUK“, bevor die Corona-Pandemie die Aktivitäten vorerst unterbrach.

 

Seit 2021 finden die Kunstkracher im Kunst- und Kulturhaus „kosmos ost“ im Kulturamt 1.11 des Kulturamtes eine feste Unterkunft für den Neustart. Zwei Honorarkräfte übernehmen in dessen Auftrag die Koordination und Kommunikation der Kunstschulangebote. Es finden seit April 2022 regelmäßig Kurse für Kitakinder mit Begleitperson und Grundschulkinder statt, jeden zweiten Sonntag im Monat sind Familien zum Kunst.Werk.Tag eingeladen. Hinzu kommen Ferienprogramme um Pfingsten (drei Tage) und im Sommer (fünf Tage). Die Veranstaltungen erfreuen sich einer guten und weiterwachsenden Resonanz. Angedacht sind u. a. künftige Kooperationen z.B. mit der Offenen Werkstadt im gleichen Haus, mit der offenen Jugendarbeit und der Lebenshilfe sowie evtl. mit SeniorInnenzentren und Quartiersbüros.

 

Finanziert wird die Arbeit durch Haushaltsmittel aus dem Globalbetrags Kultur, die jeweils im März durch den Kultursenat beschlossen werden sowie Teilnehmerbeiträge, die jedoch bewusst moderat gehalten werden, um möglichst einem großen Teilnehmerkreis ein Mitmachen zu ermöglichen.

 

Gerne würde das Kulturamt auch Mittel der Landesförderung beantragen. Der LJKE erhält als einziger Spartenverband der Kulturellen Bildung eine institutionelle Förderung seitens des Kultusministeriums und hat seit 2020 auch eine Programmförderung für seine Mitgliedseinrichtungen erhalten.


Bei Erfüllung der Fördervoraussetzungen wird derzeit eine Übernahme von aktuell 25 % der förderfähigen Programmkosten (Honorare/Gehälter, Verbrauchsmaterial, Ausstattungs- und Arbeitsmittel, Verwaltungskosten) in Aussicht gestellt. Um von diesen Fördermitteln zu profitieren, müsste allerdings eine Mitgliedschaft der Stadt Bamberg/Kunstkracher beim LJKE bestehen.

 

Der Beitritt erfolgt durch schriftlichen Antrag. Der Jahresbeitrag beträgt derzeit 40,00 € pro Jahr und steigt ab 2024 auf 60,00 €. Der Mitgliedsbeitrag könnte aus zweckgebundenen Spenden finanziert werden, die jeweils bis Jahresende eingehen. Ein Austritt aus dem Verband bzw. eine Kündigung ist jederzeit durch einfache schriftliche Erklärung möglich. Sollten keine Spenden in der benötigten Höhe zur Verfügung stehen, könnte also jeweils zum Jahresende der Austritt erklärt werden.

 

Nach Punkt 2.4.3 Abs. 4 der Allgemeinen Finanzwirtschaftsbestimmungen der Stadt Bamberg (AFB) beschließt über die Mitgliedschaft in Verbänden, Vereinen und dergleichen nur der Stadtrat bzw. der Finanzsenat.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

Der Kultursenat empfiehlt dem Finanzsenat folgende Beschlussfassung:

 

Die Stadt Bamberg tritt dem Landesverband der Jugendkunstschulen und kulturpädagogischen Einrichtungen Bayern e.V. ab 01.01.2023 bei, sofern eine Deckung des jährlichen Mitgliedsbeitrages durch zweckgebundene Spendengelder gewährleistet wird. Sollten zur Deckung des Jahresbeitrages jeweils am 15. November eines Jahres keine Spendengelder zur Verfügung stehen, wird die Mitgliedschaft beim LJKE gekündigt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

x

2.

Kosten in Höhe von 40,00 € bzw. 60,00 € (ab 2024) für die eine Deckung durch Spendengelder bis 15.11. eines Jahres gegeben sein muss (s. Beschluss).

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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