Beschlussvorlage - VO/2022/5883-20
Grunddaten
- Betreff:
-
Bürgerspitalstiftung Landschaftsplanung unterhalb des Weinbergs am Michaelsberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Kämmereiamt
- Referent:in:
- Felix Bertram
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzsenat
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Entscheidung
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Nov 30, 2022
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I. Sitzungsvortrag:
Das jetzige Winzerhaus, einst ein einsturzgefährdeter ehemaliger Großviehstall von 1930, wurde in den Jahren 2011-2012 saniert. Seit Ende der Landesgartenschau 2012 wird das Gebäude für Veranstaltungen der Bürgerspitalstiftung und zur Vermietung an Privatpersonen genutzt. Der Bau- und Werksenat stimmte am 07.07.2010 der baurechtlichen Genehmigung zu. Es wurden bis zu 10 Veranstaltungen im Jahr genehmigt. Der Umgriff des Gebäudes wurde bisher diesen Nutzungen nicht angepasst, es besteht jetzt jedoch dringender Nachholbedarf. Dies soll nun im Jahr 2023 umgesetzt werden, entsprechende Planungen wurden beauftragt. Der Weinberg am Südhang des Michaelsbergs liegt mitten im Bamberger Weltkulturerbe und ist mittlerweile zu einer beliebten Attraktion geworden.
Die Neugestaltung des umliegenden Geländes bis hin zur Michelsberger Straße beinhaltet die Pflanzung von zusätzlichen Streuobstbäumen und einheimischen Hecken. Der japanische Knöterich soll vor der Neugestaltung vollständig entfernt werden, um insbesondere dessen invasive Ausbreitung in den Weinberg zu verhindern. Eine Angleichung des Geländes zur besseren Zugänglichkeit und Bewirtschaftung ist ebenfalls vorgesehen. Zudem ist angedacht, einen Kräutergarten als Schaugarten „Himmelsgarten“ mit Brunnen anzulegen. Der Garten soll möglichst viele Kräuter und Pflanzen des herausragenden Deckengewölbes der Kirche St. Michael anschaulich gemacht werden. Ein Austausch des maroden Eingangstores zur Sicherung des Geländes vor unbefugtem Zugang sowie Maßnahmen zur Verkehrssicherung der Zufahrtswege und Freiflächen sind dringend erforderlich. U.a. sollen die bestehenden Wege verdichtet und eine funktionierende Entwässerung eingerichtet werden. Weiterhin soll eine kleine Treppe vom Vorplatz des Winzergebäudes hinauf zu den Wegen im Weinberg führen.
Die Grenze hin zu den südlichen Nachbargrundstücken wurde für eine Grenzbereinigung neu vermessen, um den historisch gewachsenen Grenzverlauf der spitälischen Flächen zu korrigieren. Die Gestaltung der Grenze soll an das Gelände und die vorhandene Bepflanzung angepasst werden.
Nach historischem Vorbild soll ein zusätzlicher Außensitzbereich mit einer bewachsenen Pergola geschaffen werden (siehe Anlage). Bereits zu Zeiten der Bewirtschaftung des Gebäudes als Weinstube existierte eine Natur-Pergola. Ein mobiler Sonnenschutz für Gäste soll zum Verweilen auch an sonnigen Tagen einladen.
Da das Vorhaben teilweise im Geltungsbereich der Schutzgebietsverordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil „Michaelsberger Garten“ (VO Michaelsberger Garten) vom 20.11.1997 liegt, wurden die Maßnahmen mit dem Bamberger Naturschutzbeauftragten abgestimmt. Die Vorgaben und Empfehlungen der Wildlebensraumberatung vom Institut für Weinbau und Önologie fließen in die Planungen ein, um einen wichtigen Beitrag zur Biodiversität und Insektenfreundlichkeit leisten zu können.
Mit der Neuverpachtung des Weinbergs ist beabsichtigt, einige der genehmigungsfähigen gastronomischen Veranstaltungen mit Außenbestuhlung durch den neuen Winzer durchführen zu lassen. Geplant ist ein Ausschank bis spätestens 22:00 Uhr in den warmen Monaten mit hauptsächlich kalten Speisen.
Die Kosten für die Umsetzung der Maßnahmen belaufen sich auf rund 573.000 € (brutto). Dafür stehen im Haushalt 2022 der Bürgerspitalstiftung Bamberg bereits 200.000 € zur Verfügung. Im Haushaltsplan 2023 sind weitere 400.000 € vorgesehen.
Für diese nachhaltige Umgestaltung werden von der Bürgerspitalstiftung Förderanträge gestellt. Die strukturelle Weiterentwicklung der Weinanbaugebiete in Franken wird staatlich gefördert. Der Freistaat Bayern unterstützt die Entwicklung und Qualitätssteigerung der Infrastrukturen, um das weintouristische Profil der Regionen zu schärfen. Weiterhin wird ein Förderantrag für neue Obstbaumpflanzungen (nicht nur unterhalb des Weinbergs) gestellt. Der Bayerische Streuobstpakt will bestehende Streuobstwiesen aufgrund ihrer Bedeutung für die Kulturlandschaft und Biodiversität erhalten und fördert bis 2035 zusätzlich eine Million Streuobstbäume.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
| 1. | keine Kosten |
X | 2. | Kosten in Höhe von rd. 573.000 €, für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Sachkosten: |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,8 MB
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