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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2022/5954-20

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Haushaltsberatungen 2023

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag

 

Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

1. Um einen reibungslosen Vollzug der Haushaltspläne - Verwaltungshaushalt - im Haushaltsjahr 2023 zu gewährleisten und die Stadt Bamberg gegen Mehrausgaben und Mindereinnahmen insbesondere bei den Steuern abzusichern, werden die Haushaltsansätze der gesamten Hauptgruppe 4 (Personalausgaben) wie folgt freigegeben:

 

  • zum 01.01.2023 in Höhe von   25 %
  • zum 01.04.2023 in Höhe von   50 %
  • zum 01.07.2023 in Höhe von   75 %
  • zum 01.10.2023 in Höhe von 100 %

 

2. Abweichend von Ziffer 1 werden die Haushaltsansätze der Versorgungsumlage aufgrund der Fälligkeit der Zahlungen wie folgt freigegeben:

 

  • zum 01.01.2023 in Höhe von   50 %
  • zum 01.04.2023 in Höhe von   75 %
  • zum 01.07.2023 in Höhe von 100 %

 

3. Die Personalausgaben der budgetierten Einrichtungen werden zum 01.01.2023 zu 100 % freigegeben.

 

4. Der Ansatz für Stellenneuschaffungen (91800.47000) wird vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung erst nach der Entscheidung im zuständigen Gremium freigegeben und durch Mittelverschiebung in den einschlägigen Unterabschnitt in Anspruch genommen.

 

5. Die Kämmerei wird ermächtigt, bei Vorliegen ausreichender Gründe auf schriftlichen Antrag der anordnungsbefugten Dienststelle einzelne Haushaltsstellen vorzeitig zu einem höheren als den in Ziffer 1 genannten Prozentsatz oder auch vollständig freizugeben.

 

6. Zur Begrenzung der Personalkostensteigerungen gilt die Wiederbesetzungssperre für frei werdende Planstellen dort, wo es personalwirtschaftlich sinnvoll ist, von mindestens 6 Monaten unverändert weiter. Die budgetierten Einrichtungen sind davon ausgenommen.

 

7. Das Personalreferat kann mit Zustimmung des Finanzreferates Ausnahmen von der Wiederbesetzungssperre zulassen, sofern die Planstelle zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes unbedingt erforderlich ist.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss regelt die zeitliche Verfügbarkeit der im Haushaltsplan 2023 veranschlagten Mittel.

 

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