Beschlussvorlage - VO/2022/6063-51
Grunddaten
- Betreff:
-
Neugestaltung der Außenspielfläche des Schülerhortes Don Bosco, Weide 4-6, 96047 Bamberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Stadtjugendamt
- Beteiligt:
- 20 Kämmereiamt
- Referent:in:
- Zweiter Bürgermeister Jonas Glüsenkamp
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Empfehlung
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Nov 24, 2022
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Erledigt
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Stadtrat der Stadt Bamberg
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Entscheidung
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Dec 14, 2022
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I. Sitzungsvortrag:
- Maßnahme:
Das Don Bosco Jugendwerk Bamberg betreibt bereits seit 1991 den Schülerhort Don Bosco an der Weide 4-6 in Bamberg. Aktuell bietet die Einrichtung 72 Betreuungsplätze. Die Außenspielfläche ist durch die langjährige intensive Nutzung stark in Mitleidenschaft gezogen. Zudem ist die Möglichkeit der Mitnutzung eines Bolzplatzes auf dem Nachbargelände weggefallen. Nach verschiedenen kleineren Renovierungen in den vergangenen Jahrzehnten, ist nun die Neugestaltung der Außenspielfläche unumgänglich.
Am 11.07.2022 wurde deshalb vom Don Bosco Jugendwerk beantragt, die Kosten für die Neugestaltung zu bezuschussen. Laut Kostenvoranschlag ergeben sich Gesamtkosten von 284.832,12 €. Die Planungen sind der Anzahl und dem Bedarf der betreuten Kinder angemessen.
Die Planung der Neugestaltung der Außenspielfläche des Schülerhortes Don Bosco ist mit dem Stadtjugendamt Bamberg und der Regierung von Oberfranken fachlich vorabgestimmt.
- Kosten und Finanzierung:
Bei Bezuschussung der veranschlagten Kosten in Höhe von 284.832,12 € über einen freiwilligen Investitionszuschuss würde die Stadt Bamberg bei einem Fördersatz von 50 % mit Ausgaben von 142.417,00 € belastet. Im Rahmen einer FAG-Förderung wäre der städtische Nettoanteil deutlich niedriger.
Die Berechnung basiert auf der regulären FAG-Förderung und gestaltet sich folgendermaßen:
Gesamtkosten laut Kostenschätzung | 284.832,12 € |
Förderfähige Kosten (städtischer Bruttobetrag) | 287.194,01 € |
FAG-Förderung 62,5 % (gerundet) | 179.000,00 € |
Städtischer Nettoanteil | 105.832,12 € |
Die förderfähigen Kosten übersteigen die geschätzten Gesamtkosten, da nach der Zuweisungsrichtlinie zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich (FAZR) die Architekten- und Ingenieurleistungen pauschaliert angesetzt werden.
Die förderfähigen Kosten übersteigende Baukosten sind durch den Bauträger selbst zu tragen.
- Die erforderlichen Haushaltsmittel mit einem Bruttobetrag für die Stadt Bamberg in Höhe von 287.194,01 € werden, wie vereinbart, nach Eingang der staatlichen Mittel und Verfügbarkeit von kommunalen Finanzmitteln an den Bauträger ausbezahlt. Die Nettobelastung der Stadt Bamberg beträgt bei einer Beteiligung von 100 % an den förderfähigen Kosten und ausgehend von einer staatlichen Finanzhilfe nach dem FAG von 62,5 % somit maximal 105.832,12 €. Dieser Betrag wird in den nächsten Jahren im Rahmen der im jeweiligen Haushalt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel abfinanziert.
II. Beschlussvorschlag
II. Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:
- Dem Bauträger der Maßnahme, dem Don Bosco Jugendwerk Bamberg, wird unter dem Vorbehalt einer staatlichen Finanzhilfe ein Investitionskostenzuschuss gewährt. Die Stadt Bamberg beteiligt sich hierbei an den förderfähigen Kosten mit 100%, somit
insgesamt bis zu einem Betrag von maximal 287.194,01 €
und beantragt hierzu eine staatliche Finanzhilfe in Höhe von 62,50 %. - Die Betriebsträgerschaft wird weiterhin vom Don Bosco Jugendwerk Bamberg übernommen.
- Die Bereitstellung der Zuschussmittel erfolgt gemäß Vereinbarung im Rahmen der im jeweiligen Haushalt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
- Die Stadt Bamberg stimmt der Maßnahme der Neugestaltung der Außenspielfläche des Schülerhortes Don Bosco, Weide 4-6, 96047 Bamberg durch das Don Bosco Jugendwerk Bamberg in Art, Ausmaß und Ausführung nach vorliegender und abgestimmter Planung zu.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
| 1. | keine Kosten |
x | 2. | Kosten in Höhe von 287.194,01 €, für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates:
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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356,5 kB
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